Als Selbständiger unterliegen Sie nicht generell der Rentenversicherungspflicht, sondern nur, wenn Sie unter bestimmte Personenkreise fallen (z.B. Selbständige mit einem Auftraggeber oder Handwerker). Aus Ihren Angaben ist leider nicht ersichtlich, ob für Sie evtl. Rentenversicherungspflicht entstehen könnte. Bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie weitere umfassende Informationen.