Hi,
derzeit studiere ich bis Juni 2009 (dann hoffentlich Stelle als Rechtsreferendar nach dem ersten jurist. Examen).
Da ich derzeit nicht pflichtversichert bin hier die erste Frage: Reicht es, wenn ich zumindest in einem Monat des Jahres einen Mini-Job ausübe und den Differenzbetrag zur Rentenversicherung zahle, um förderberechtigt zu sein?
Zweite Frage: Gehöre ich als Rechtsreferendar mit Bezügen zum förderberechtigten Personenkreis?
Vielen, vielen Dank, dass es dieses Forum gibt.
JU361