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Experten-Antwort

Student, Praktikum + Nebenjob

von Jolli14.03.2012 | 09:44
1790 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich mache momentan ein 6-wöchiges Praktikum, das in meiner Studienordnung vorgeschrieben ist. Ich mache dieses in der vorlesungsfreien Zeit, bin aber weiterhin eingeschrieben und über meine Eltern krankenversichert. Für mein Praktikum bekomme ich eine Vergütung von 400€/Monat, dazu habe ich allerdings noch einen unregelmäßigen Nebenjob, den ich schon lange vor der Praktikumszeit hatte und danach auch weiterführen möchte. Mein Frage ist, ob ich während meiner Praktikumszeit wochenends auch in meinem Nebenjob arbeiten kann. In den 6 Wochen würde ich so ca. weitere 160€ verdienen. Ich bekomme kein Bafög und werde anderswaltig von meine Eltern finanziert, aufs Jahr gerechnet würde ich im Schnitt aber weit unter 400€/Monat verdienen. Ist es für mich möglich, beide Jobs während dieser 6 Wochen gleichzeitig zu haben und was müsste ich dabei beachten? Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus der Anfrage ist zu entnehmen, dass Sie ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren. Das bedeutet für die Sozialversicherung, dass es sich dabei dann nicht um ein Beschäftigungsverhältnis handelt sondern um einen Teil der Hochschulausbildung. Ihr Praktikumsbetrieb muss für Sie lediglich gegen Arbeitsunfälle versichern.

Deswegen ist es ohne Probleme möglich dass Sie während des Praktikums eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben. Es findet keine Zusammenrechnung o.ä. statt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das ist richtig. Es handelt sich bei einem Zwischenpraktikum nicht um einen Minijob. Die Gleitzone findet ebenfalls keine Anwendung. Zu steuerlichen Fragen können wir uns in diesem Forum leider nicht kompetent äußern. Bitte wenden Sie sich dazu an das Finanzamt.

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1 Antworten

Jolliam 14.03.2012 | 12:06
Vielen Dank, das hat schonmal einige Fragen geklärt. So wie ich es verstanden habe, wird mein Praktikum dann ja als Teil der Ausbilung und nicht als Minijob angesehen. Das Einkommen aus der Praktikumsstelle sollte dann ja nicht angerechnet werden, also ist es in diesem Fall auch unerheblich, dass ich mich in der Gleitzone befinde, also mehr als 400€ im Monat verdiene und ich muss keinerlei Abgaben und Steuern auf mein Einkommen zahlen?
Deutsche Rentenversicherung
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