Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Student, Selbstständig / Rentenversicherung zahlen?

von Dennis09.06.2010 | 01:14
2324 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin zur Zeit Vollzeitstudent an einer privaten Fachakademie. Um mir dieses Studium zu finanzieren möchte ich 2mal die Woche als Promoter (Kleingewerbe) aktiv werden. Hierbei würde ich in der Woche 16 Stunden arbeiten und mehr als 400 Euro pro Monat verdienen. Bei meiner KV bin ich zur Zeit zum Studententarif versichert. Was ich mich Frage ist, in wie weit ich dann als Selbstständiger Rentenversicherung zahlen müsste? Und wenn ja ob ich dann den normalen Satz von 19,9% zahlen müsste? Was evtl. noch wichtig wäre mein Einkommen würde die meiste Zeit die 800 Euro Grenze nicht überschreiten. Danke für die Hilfe und Infos, Dennis

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dennis,

unter Umständen wäre hier eine Rentenversicherungspflicht als sog. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger (Selbständige mit einem Auftraggeber) möglich. Neben der Zahlung des Regelbeitrages besteht hier auch die Möglichkeit der Zahlung eines halben Regelbeitrags (für die ersten drei Jahre der Selbständigkeit) oder eines einkommensabhängigen Beitrags.

Nähere Informationen hierzu - insbesondere auch zu den konkreten Voraussetzungen der Versicherungspflicht und den genauen Beitragshöhen - erhalten sie in folgender Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbstaendig__wie__rv__schuetzt__alt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_alt

Wichtig: Sind Sie als Selbständiger mit einem Auftraggeber versicherungspflichtig, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Versäumen Sie diese Frist, können Beiträge nachgefordert werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das wollen wir natürlich nicht vergessen. Danke für den ergänzenden Hinweis! Die Möglichkeit der Befreiung ist übrigens auch in der von mir bereits genannten Broschüre dargestellt.

1 Antworten

Bescheideneram 09.06.2010 | 10:48
Vergessen wir mal nicht, dass selbst wenn Sie der Versicherungspflicht unterliegen, eine Befreiung nach § 6 Abs. 1a für drei Jahre beantragt werden kann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026