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Experten-Antwort

Student und freiberuflich: Rentenversicherungspflicht?

von Student07.10.2011 | 10:35
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin Student und arbeite schon einige Monate im journalistischen Bereich freiberuflich. Bisher lag der Durschnittsgewinn pro Monat unter 400 Euro. Dazu die erste Frage: Ich gehe davon aus, dass der Duchschnittsgewinn entscheidend ist . Denn ich habe nicht jeden Monat eine Rechnung gestellt. Somit hatte ich also z.B. 2 Monate gar keine Einnahmen, im 3. Monat dann z.B. 1000 Euro für die Arbeit in den 3 Monaten davor. Ich ging dann davon aus, dass ich im Schnitt bei 330 Euro Gewinn lag und damit sowieso keine Rentenversicherungsplflicht entstehen könnte. Liege ich damit richtig? Nun sieht es so, als könnte ich durch einen neuen Auftraggeber pro Monat die 400 Euro deutlich überschreiten. Ich hätte dann bis Dezember 3 Auftraggeber, mit Einnahmen von geschätzt 1200, 200 und 250 Euro. Danach würden nur noch 2 übrigbleiben: 1200 und 200 Euro monatlich im Schnitt. Würde ich als Student in einem dieser Szenarien rentenversicherungsplfichtig? Die Arbeit ist wie gesagt im journalistischen Bereich, für Zeitungen und Verlage. Danke!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 07.10.2011 | 14:03

Ihr Status als Student hat keinen Einfluss auf die rentenversicherungsrechtliche Beurteilung Ihrer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit als Journalist. Dies bedeutet, dass es auch keine Rolle spielt, ob Sie diese Tätigkeit neben dem Studium oder in der vorlesungsfreien Zeit ausüben.

Als selbständiger Journalist sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann versicherungspflichtig, wenn Sie

- im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,

- auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und

- Ihr regelmäßiges Arbeitseinkommen monatlich 400 Euro übersteigt.

Man ist auch bei mehreren Auftraggebern "auf Dauer und im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig", wenn man von einem Auftraggeber mindestens 5/6 der Einkünfte erzielt.

Grundsätzlich ist die Frage, ob man regelmäßig nicht mehr oder mehr als 400 Euro monatlich erzielt, vorausschauend zu betrachten, d. h. man muss beurteilen, wie es voraussichtlich sein wird. Bei schwankenden Einkünften ist ein Durchschnittswert zu bilden. Allerdings ist eine neue Beurteilung vorzunehmen, wenn sich an den tatsächlichen Verhältnissen etwas ändert (z. B. zusätzlicher Auftraggeber mit zusätzlichen Einnahmen).

Sofern nach diesen Regelungen Versicherungspflicht eintritt, kann man sich auf Antrag für die ersten drei Jahre von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Da eine verbindliche Beurteilung mit Ihren Angaben und ohne Vorliegen der kompletten Unterlagen nicht möglich ist, sollten Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung eingehend beraten lassen.

Experten-Antwortam 10.10.2011 | 08:29

Ob Sie unter den Personenkreis der selbständigen Künstler und Publizisten fallen und nach dieser Vorschrift versicherungspflichtig werden, entscheidet die Künstlersozialversicherung in Wilhelmshaven. Nähere Informationen können Sie im Internet unter www.kuenstlersozialkasse.de einholen. Wie bereits oben erwähnt, könnten Ihre Fragen am besten bei einem persönlichen Beratungsgespräch abgeklärt werden.

3 Antworten

Studentam 07.10.2011 | 21:15
Vielen Dank! Ich werde einen Termin bei einer Beratungsstelle machen. Was heißt denn "auf Dauer"? Die 5/6-Grenze überschreite ich wohl spätestens ab Dezember, allerdings möchte ich natürlich so schnell wie möglich neue Auftraggeber finden. Gelten ein paar Monate mit mehr als 5/6 von einem Auftraggeber dann schon als "auf Dauer"?
Studentam 07.10.2011 | 21:51
Sorry, Doppelpost: Habe im Internet gestöbert und bin immer wieder auf Folgendes gestoßen: "Laut den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VI gibt es einen Personenkreis von Freiberuflern, die als sozial schutzbedürftig gelten. Daher besteht [...] Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente." (http://www.cecu.de/gesetzliche-rente-freiberufler.html) Darunter werden auch Publizisten geführt. Als selbstständiger Journalist würde ich mich zu den Publizisten zählen und wäre demnach in jedem Fall rentenversicherungspflichtig und nicht nur bei dauerhafter Tätigkeit für einen Auftraggeber. Stimmen diese Internet-Infos also nicht?
Dennocham 08.10.2011 | 03:38
Als freiberuflicher Autor, gerade als noch Geringverdiener, sollten Sie sich eventuell über eine Versicherung bei der Künstlersozialkasse Gedanken machen.
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