Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIhr Status als Student hat keinen Einfluss auf die rentenversicherungsrechtliche Beurteilung Ihrer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit als Journalist. Dies bedeutet, dass es auch keine Rolle spielt, ob Sie diese Tätigkeit neben dem Studium oder in der vorlesungsfreien Zeit ausüben.
Als selbständiger Journalist sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann versicherungspflichtig, wenn Sie
- im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
- auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und
- Ihr regelmäßiges Arbeitseinkommen monatlich 400 Euro übersteigt.
Man ist auch bei mehreren Auftraggebern "auf Dauer und im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig", wenn man von einem Auftraggeber mindestens 5/6 der Einkünfte erzielt.
Grundsätzlich ist die Frage, ob man regelmäßig nicht mehr oder mehr als 400 Euro monatlich erzielt, vorausschauend zu betrachten, d. h. man muss beurteilen, wie es voraussichtlich sein wird. Bei schwankenden Einkünften ist ein Durchschnittswert zu bilden. Allerdings ist eine neue Beurteilung vorzunehmen, wenn sich an den tatsächlichen Verhältnissen etwas ändert (z. B. zusätzlicher Auftraggeber mit zusätzlichen Einnahmen).
Sofern nach diesen Regelungen Versicherungspflicht eintritt, kann man sich auf Antrag für die ersten drei Jahre von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Da eine verbindliche Beurteilung mit Ihren Angaben und ohne Vorliegen der kompletten Unterlagen nicht möglich ist, sollten Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung eingehend beraten lassen.
Ob Sie unter den Personenkreis der selbständigen Künstler und Publizisten fallen und nach dieser Vorschrift versicherungspflichtig werden, entscheidet die Künstlersozialversicherung in Wilhelmshaven. Nähere Informationen können Sie im Internet unter www.kuenstlersozialkasse.de einholen. Wie bereits oben erwähnt, könnten Ihre Fragen am besten bei einem persönlichen Beratungsgespräch abgeklärt werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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