Wenn Sie einen 400 EURO-Job (also eine geringfügige Beschäftigung mit Versicherungsfreiheit) ausüben, hat ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit dieser Beschäftigung für die Bewertung von Studienzeiten im Rahmen der Rentenberechnung keine Auswirkungen (mehr - gilt f. Rentenfälle ab 2009).