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Experten-Antwort

Studentin: HWR und Einkommen

von MariaL22.09.2014 | 11:54
879 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bin Studentin, erhalte Halbwaisenrente in Höhe von 184 € und werde ab Oktober eine Werkstudentenstelle antreten, bei der ich 1200,00 € brutto verdiene. Ob ich weiterhin BAfög erhalte, weiß ich noch nicht (wohl eher nicht) 1. Erhalte ich weiterhin Waisenrente? 2. Wer zahlt die Krankenversicherung? Wird diese weiter von der Rente getragen oder vom Lohn abgezogen? Bisher zahle ich ca. 15 €, wie wird sich dieser Betrag ca. erhöhen? Vielen Dankf für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1) Übersteigt Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag (503,54 Euro in den alten Bundesländern), werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente angerechnet.

2) Bei Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/

5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/

01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo MariaL,

wenn Sie abhängig beschäftigt sind, werden pauschal 40 Prozent abgezogen. Im Hinblick auf die Einkommensanrechnung würde Ihr Nettoeinkommen also 720 Euro betragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

MariaLam 22.09.2014 | 15:13
Vielen Dank für Ihre Antwort! Die KV meint, dass immer zuerst die Rente herangezogen wird. --> das heißt doch, dass sich somit ein Nettogehalt erhöhrt, weil keine KV davon gezahlt wird. Wenn sich das Nettogehalt erhöht, verringert sich die Rente. Oder werden von den 1200 € pauschal 40% abgezogen, um auf netto zu kommen, so wie ich es der Broschüre entnehmen konnte? Dann hätte ich 720€ (40 % von 1200) netto. Differenz zu 503=217€ davon 40% =86,80€ Wenn man von den 1130 € ausgeht (Nettolohn ohne KV, da die von der Rente getragen wird) dann hätte man: Differenz: 627*0,4=250 €. Dann würde mir ja keine Rente mehr zustehen, somit kann die KV auch nicht daraus finanziert werden. Mit einem "normalen" Brutto-Netto-Rechner, komme ich auf 920€ netto,allerdings mit Abzug der KV-Beiträge. Ich hoffe, Sie können mir folgen. Vielen Dank für Ihre Mühe!
W*lfgangam 22.09.2014 | 19:05
Hallo MariaL, Ihre HWR geht auf ca. 100 EUR mtl. zurück, d. h. sie läuft weiter und damit ist auch die Krankenversicherung weiter gesichert - obwohl Sie bei dem Verdienst vorrangig über das Einkommen/Werkstudentin krankenversichert sind (von der Rente - 2. Einkommen aus Sicht Krankenkasse - werden trotzdem weiterhin KV/PV-Beiträge abgezogen). Gruß w.
MariaLam 23.09.2014 | 12:17
Vielen Dank!
Deutsche Rentenversicherung
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