1) Übersteigt Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag (503,54 Euro in den alten Bundesländern), werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente angerechnet.
2) Bei Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/
5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/
01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html