Hallo,
ich bin Studentin und arbeite zurzeit als studentische Aushilfe (18h pro Woche).
Ich weiß, dass es die Werkstudentenregelung gibt, dass man während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf, es da allerdings Ausnahmeregelungen gibt, wenn man auch am Wochenende arbeitet.
Ein ehemaliger Arbeitgeber hat mir angeboten, dort einen Minijob anzunehmen, der jedoch ausschließlich am Wochenende stattfinden würde (2 Wochenenden pro Monat, je 14 Stunden pro Wochenende).
Wie verhielte es sich dann mit der Halbwaisenrente? Würde diese mir gestrichen werden, da ich mit der Gesamtarbeitszeit wöchentlich über die 20 Stunden komme, oder greift da auch die Wochenendregelung?
Vielen Dank im Voraus!