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Experten-Antwort

Studentin - mehr als 20 Stunden arbeiten?

von Anika06.07.2016 | 22:44
1587 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin Studentin und arbeite zurzeit als studentische Aushilfe (18h pro Woche). Ich weiß, dass es die Werkstudentenregelung gibt, dass man während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf, es da allerdings Ausnahmeregelungen gibt, wenn man auch am Wochenende arbeitet. Ein ehemaliger Arbeitgeber hat mir angeboten, dort einen Minijob anzunehmen, der jedoch ausschließlich am Wochenende stattfinden würde (2 Wochenenden pro Monat, je 14 Stunden pro Wochenende). Wie verhielte es sich dann mit der Halbwaisenrente? Würde diese mir gestrichen werden, da ich mit der Gesamtarbeitszeit wöchentlich über die 20 Stunden komme, oder greift da auch die Wochenendregelung? Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anika,

während einer Schulausbildung können Sie die Halbwaisenrente erhalten, wenn der zeitliche Aufwand für die Schulausbildung mehr als 20 Wochenstunden beträgt.

Solange Sie als ordentliche Studentin immatrikuliert sind, wird dieser geforderte zeitliche Aufwand - in der Regel ohne weitere Prüfung - unterstellt.

Seit 01.07.2015 wird auf Waisenrenten auch kein Einkommen mehr angerechnet.

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2 Antworten

ysxdsam 07.07.2016 | 09:11
Solange der wöchentliche Stundenumfang für das Studium - die wöchentliche Arbeitszeit übersteigt und - mindestens 20 Wochenstunden umfasst besteht weiterhin Anspruch auf Waisenrente. Eine Einkommensanrechnung gibt es nicht.
Anikaam 07.07.2016 | 11:56
Super, vielen Dank für beide Antworten! Das Einkommen nicht mehr angerechnet wird wusste ich, war mir nur nicht sicher wie das mit den Wochenstunden ist, aber dann ist ja gut!
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