Hallo Anika,
während einer Schulausbildung können Sie die Halbwaisenrente erhalten, wenn der zeitliche Aufwand für die Schulausbildung mehr als 20 Wochenstunden beträgt.
Solange Sie als ordentliche Studentin immatrikuliert sind, wird dieser geforderte zeitliche Aufwand - in der Regel ohne weitere Prüfung - unterstellt.
Seit 01.07.2015 wird auf Waisenrenten auch kein Einkommen mehr angerechnet.