Hallo Lina,
ein Wechsel der Hochschule ist unschädlich für den Anspruch auf Waisenrente - wichtig ist nur, dass Sie ab Semesterbeginn immatrikuliert sind und ab Vorlesungsbeginn tatsächlich am Studium teilnehmen. Legen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger ggf. beide Studienbescheinigungen vor und schildern Sie den Sachverhalt, wenn es so eintreten sollte.
Sie erhalten die Waisenrente im Übrigen für jede Ausbildung, die Sie bis zum 27. Lebensjahr absolvieren (solange es sich um eigenständige Berufsbilder und nicht nur Zusatzausbildungen in derselben Fachrichtung handelt). Eine Begrenzung auf 2 Wechsel gibt es nicht.