Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Studienzeiten

von Peter Caspers20.05.2007 | 12:16
2394 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 33 Jahre und habe 1993 bis 1999 studiert. Auf meinem Versicherungsverlauf finden sich keine Studienzeiten. Welche Unterlagen sind in welcher Form einzureichen, um Studienzeiten anerkennen zu lassen? Wie viele Jahre werden standardmäßig anerkannt? Für wie viele Jahre kann ich darüberhinaus freiwillig Beiträge nachzahlen und wie hoch wären diese? Wie wäre das Verfahren hierzu? Vielen Dank für Ihre Antwort, Peter Caspers

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Peter Caspers,

die Antwort von "M." ist zwar knapp, aber grundsätzlich zutreffend. Ergänzend wäre noch die Möglichkeit der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nach § 207 SGB VI zu nennen.

Um Ihre Frage allumfassend beantwortet zu bekommen, würde ich Ihnen jedoch raten, persönlich eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers aufzusuchen und sich konkret auf Ihren Einzelfall bezogen beraten zu lassen. Hier kann man Ihnen auch konkrete Beträge nennen, was im Rahmen dieses Forums leider nicht so ohne weiteres möglich ist.

Wo sich Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle befindet, erfahren Sie zum Beispiel unter der Rubrik Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de

7 Antworten

M.am 21.05.2007 | 07:59
ab dem 17. Lebensjahr bis zu 8 Jahre Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden angerechnet. Zeugnisse, immatrikulationsbescheinigung, alles was Ihre Studienzeit nachweisen kann.
M.am 21.05.2007 | 13:16
Oh ja stimmt das wollte ich auch noch miteinfügen hmm da war der kopf schneller als der Rest Danke ans Expertenteam!
Bernhardam 21.05.2007 | 14:42
Wenn ich richtig zurückrechne, waren Sie 1999 nicht älter als 25 Jahre; in diesem Fall dürfen Sie höchstwahrscheinlich gar keine freiwilligen Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, das ist nur möglich für Zeiten, die nicht angerechnet werden. "Angerechnet" oder "anerkannt" ist auch eine bewußt irreführende Bezeichnung, demnächst (nach 2009, Auslaufen einer Übergangsregelung) werden solche Zeiten überhaupt nicht mehr bewertet, man nennt das dann "unbewertete Anrechnungszeiten" - für eine Altersrente bringen solche Zeiten meistens gar nichts und sind damit im Prinzip das genaue Gegenteil einer Anrechnungszeit. Sehr viel wichtiger und nützlicher wäre es für Ihre gesetzliche Rente, wenn Sie als Student einen nicht-geringfügigen Nebenjob gehabt hätten, da sich daraus bewertete Pflichtbeitragszeiten ergeben. Studienzeiten führen nach dem Willen des Gesetzgebers nur noch zu Lücken bei der gesetzlichen Rente. Das empfehlenswerte Vorgehen, um die Anerkennung von Studienzeiten zu erreichen, ist die Durchführung eines Kontenklärungsverfahrens, hier können Sie das "Komplettpaket Kontenklärung" herunterladen. Vorher oder nur deswegen eine Beratungsstelle der DRV aufzusuchen, ist nichts als verschwendete Zeit.
lotscheram 21.05.2007 | 16:40
Hallo Herr Peter Caspers, . auf Grund Ihrer Jugend kommen nur noch die gesetzlichen Regelungen mit Wirkung ab 2009 für die Berücksichtigung von beruflichen und schulischen Ausbildungszeiten für Sie in Betracht. . Danach wird als schulische Ausbildungszeit nur noch ein Fachschulbesuch bis 36 Mon. eigenständig bewertet, mit (75% des Gesamtleistungswertes, wenn er <75% Bundesdurchschnitt ist, sonst 75% Bundesdurchschnitt, entspricht maximal 0,0625 Punkte für jeden Monat Fachschule. . Alle anderen Schulischen Zeiten bis maximal 8 Jahre sind "betragsfreie Zeiten ohne Leistungsbezug". . Die Meinung von Bernhard ist da nicht korrekt. Beitragsfreie Monate ohne Leistungsbezug werden an einer bestimmten Stelle im Berechnungsverfahren einer Rente herausgelöst, wodurch ein zu ermittelnder Monatswert an Entgeltpunkten eine höhere Bewertung erfährt, da ich Gesamtpunkte durch Monate dividiere. Der zu ermittelnde Monatswert wiederum ist ausschlaggebend für die Ermittlung der Höhe zusätzlicher Entgeltpunkte, wozu u.a. auch die Monate Faschule zählen, volle Monate Krankheit u.u., aber auch beitragsgeninderte Monate. . Die Höhe der Monate für freiwillige Beitragszahlungen würde in Ihrem Fall, wenn keine Faschule vorliegt, den gesamten Zeitraum Schule ausmachen, maximal aber nur 8 Jahre. . Da die Rendite einer freiwilligen Beitragszahlung in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht, ist eigentlich nicht zu diesem Schritt zu raten, dafür lieber das Geld langfristig sinnvoll anlegen, muss nicht unbedingt ein Aktienfond sein. . Dazu müssen Sie aber dem zuständigen Rentenversicherungsträger erst mal Ihre schulischen Ausbildungszeiten wie schon genannt, darlegen. Im Ergebnis bekämen Sie einen neuen Versicherungsverlauf, aus dem hervogeht, wieviel Monate berücksichtigt wurden und wieviel "Monate ohne Leistungsbezug" vorhanden sind. Die Letzte Angabe wäre dann für freiwilige Zahlungen von Bedeutung. Reiflich überlegen, ob man zahlen will. Zahlenmaterial liefere ich noch nach. . Im konkreten Fall der DRV Bund mitteilen, für wieviel Monate und zu welchem Sachverhalt die Zahlung erfolgen soll. In der Rückäußerung werden dann Angaben gemacht, ob freiwillige Zahlungen am unteren Limit, zum Durchschnitt oder bis zur Obergrenze erfolgen sollen, dazu auch die Beiträge genannt. . Jusermeinung
lotscheram 21.05.2007 | 18:35
Hallo Herr Peter Caspers, . Wirkung freiwilliger Beitrag auf die Rente, dazu Beispiel mit Werten aus 2007. Der Mindestbeiträge der monatlichen Zahlung ist 79,66 €, fürs Jahr = 955,20 €, entspricht einem Bruttowert von 4800 €. Daraus ergeben sich als monatliche Rente 4,25 €, für ein Jahr 51,0 €. . Rendite: In 18,73 Jahren Rentenbezug hätten Sie den eingezahlten Betrag wieder quitt. Weitere Überlegungen bitte selbst anstellen. . Usuermeinung
lotscheram 21.05.2007 | 19:24
Korrektur des Wertes für den Mindestbeitrag . richtig sind 79,60 € monatlich, nicht 79,66 €
Bernhardam 24.05.2007 | 15:19
"Rendite: In 18,73 Jahren Rentenbezug hätten Sie den eingezahlten Betrag wieder quitt." Das ist natürlich eine völlig falsche Aussage. Noch milchmädchenhafter kann man Versicherungsmathematik wirklich nicht betreiben. Schon einmal etwas von Barwert, Sterbetafeln oder Zinsen gehört? Eine so primitiv berechnete Rentenbezugsdauer (Beitrag/Jahresrente = Bezugsdauer) ist immer erheblich zu kurz.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026