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Experten-Antwort

Studienzeiten - Krankheit

von MS05.09.2011 | 21:04
2455 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe mit 19 (vor dem Abi) die Diagnose MS bekommen und danach studiert. Während des Studiums war ich im großen und ganzen ganz normal eingeschrieben, nur mal ein ganzes Semester krankheitsbedingt beurlaubt. Prüfungen musste ich wegen der Krankheitsschübe einige verschieben. Manche habe ich auch mit Attest erst auf den relativ letzten Drücker abgesagt, weil ich bis zum Schluss noch gehofft habe, dass ich doch noch mitschreiben kann. Behindertenausweis habe ich erst nach dem Studium beantragt. Mein Doc hat mir zwar schon vor 15 Jahren gesagt, dass ich ihn beantragen soll/kann, aber ich wollte den "Stempel" nicht haben. Kann die durch die Krankheit verlängerte Studiendauer (insgesamt 8,5 statt 5 Jahre) irgendwie die maximale Anrechnungszeit für das Studium verlängern? Oder gelten auch hier die 8 Jahre als Maximum? Ich war wie gesagt in den 8,5 Jahren ein Semester komplett krankgeschrieben, aber sonst jedes Semester mind. 4 Wochen komplett ausgschaltet (so dass ich mir z.B. nicht mal selbst die Haare waschen oder alleine das Haus verlassen konnte). Danach ging es halt wieder langsam bergauf. Danke, Anna S.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.09.2011 | 08:07

Leider können nur maximal 8 Jahre Ihrer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 17. Lebensjahr als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Da Sie die Ausbildung infolge Krankheit nie länger als 6 Monate unterbrochen haben, wird auch die Zeit der krankheitsbedingten Unterbrechung als Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung anerkannt und bei der Prüfung der Höchstdauer (8 Jahre) einbezogen. Damit bleibt das letzte Semester Ihres Studiums unberücksichtigt.

Die Berücksichtigung der Zeit der Erkrankung als Anrechnungszeit wegen Krankheit wäre während eines Studiums dann möglich, wenn die Ausfallzeit länger als 6 Monate andauert. Dann würde man die Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung unterbrechen und es könnte zumindest bis zum 25. Lebensjahr eine Anrechnungszeit wegen Krankheit berücksichtigt werden.

3 Antworten

-_-am 06.09.2011 | 01:46
Zitat von MS anzeigen
Die anzurechnende Studienzeit ist, unabhängig von der Ursache längerer Dauer, limitiert. Zu den Anrechnungszeiten gehören aber auch Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation. Liegen Ihre Anrechnungszeiten zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr, müssen sie keine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben. Diese Regelung bietet insbesondere Berufsanfängern die Chance auf eine Anrechnungszeit. Sie sollten daher die Zeiten der Unterbrechung des Studiums wegen der Krankheitszeiten zusätzlich nachweisen. Nachweisen können Sie diese Zeiten beispielsweise mit Bescheinigungen der Krankenkasse, eines Arztes oder dem Bewilligungsbescheid für eine Rehabilitationsmaßnahme.
MSam 06.09.2011 | 06:37
Hallo -_-, danke für Ihre Antwort. Das habe ich gelesen, dass Krankeit zwischen 17 und 25 die Anrechnungszeit verlängern kann - wenn mann länger als 6 Monate krank war. Bei mir war es allerdings so, dass ich ein Semester (= genau 6 Monate) und sonst immer wieder ein paar Wochen krank war. Von meinem Arzt würde ich dafür auch Atteste bekommen bzw. liegen ein paar davon ja evtl. auch noch an der Uni. Offizielle Krankschreibungen für die Krankenkasse habe ich mir nie geben lassen, wenn ich sie nicht unbedingt wegen einer Prüfung gebraucht habe - ich habe ja nicht gearbeitet. Bringt mir das auch was oder habe ich da Pech gehabt? Ich habe im Nachhinein erfahren, dass ich mich mit der Diagnose auch als Teilzeitstudent hätte einschreiben können, so dass ich trotzdem die Klausuren mitschreiben hätte können, aber gleichzeitig auch irgendwie an der Uni als "krank" gemeldet gewesen wäre. Als ich das erfahren habe, war es aber schon zu spät - Ich war älter als 25. Danke im voraus für noch etwas Erläuterung und viele Grüße, Anna
MSam 06.09.2011 | 18:19
Hallo Experte, danke. MS ist aber eine chronische Krankheit, die einen - mehr oder weniger - ständig beeinträchtigt: Neben den erwähnten ca. 4 Wochen/Semester, in denen ich extrem krank war, hatte ich also ständig auch mit anderen Symptomen wie enorme Müdigkeit, Probleme beim Gehen / Schreiben etc. zu kämpfen. Symptome, mit denen sich jeder "Normale" krank gemeldet hätte. Aus diesem Grund hätte ich das Studium krankheitsbedingt als Teilzeitstudium absolvieren können. Ich wäre also das ganze Semester jeweils zu 50% studienfähig und zu 50% krank gewesen - ähnlich wie bei einer teilweisen EM-Rente: Da ist man ja auch die ganze Zeit nicht komplett krank/arbeitsunfähig, sondern nur zu einem gewissen Anteil. Bitte nochmals um Antwort unter diesem Aspekt. Danke im voraus. Anna
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