Liebe Experten,
drei Fragen zur Anrechnung von Studienzeiten:
1.) Wirken sich Anrechnungszeiten wegen Studiums auf die Höhe der Rente aus oder nur auf Wartezeiten?
2.) Wird das im Ausland absolvierte und mit Diplom abgeschlossene Studium eines inzwischen hier lebenden Ausländers angerechnet, und in welchem Umfang?
3.) Werden Zeiten eines in Deutschland absolvierten und abgeschlossenen Promotionsstudiums anerkannt, und in welchem Umfang?
Vielen Dank im voraus!