Hallo Nicos,
grundsätzlich dürfen Sie natürlich auch neben einer Erwerbsminderungsrente studieren. Solange das Studium mit dem bei Ihnen vom Rentenversicherungsträger festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert und Sie mit der Ausübung des Studiums nicht ggf. dokumentieren, dass die Erwerbsminderung nicht mehr in der festgestellten Form vorliegt, sind dann eigentlich auch keine Probleme mit der Erwerbsminderungsrente zu erwarten. Soweit - wie von Ihnen angegeben - psychische Einschränkungen zur Gewährung der Erwerbsminderungsrente geführt haben, wäre dies jedoch besonders zu beachten/bewerten. Im Rahmen dieses Forums kann ich hierzu leider keine abschließende Aussage treffen.
Im Zweifel sollten Sie sich daher hierzu nochmals individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.