Der Thread ist in der Tat interessant - diesen wieder ins Gespräch zu bringen ist doch ein wahrer Zufall...
Es steht Ihnen frei, als Bezieher einer vollen EM Rente auf Zeit nebenher gegen Arbeitsentgelt zu arbeiten - dabei die Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten - oder zu studieren.
Bafög ist indes nicht mit Arbeitsentgelt gleichzusetzen - zumal es ja mangels ausr. Einkommen gewährt wird - und führt zu keiner Anrechnung auf die EM Rente. Ob Sie indes Bafög erhalten, kann online nicht beurteilt werden.
Zu den vorherigen Ausführungen, sei erwähnt, dass sich hier im Forum gerade zum Bereich Altersvorsorge und gesetzliche Rente sehr gute Beiträge befinden. Natürlich stößt man bei einer anonymen Online Hilfe auf Grenzen - eine individ. Rentenberechnung etwa, scheitert neben datenschutzrechtl. Problemen bereits an der Überprüfbarkeit der Daten. Gleiches gilt für die Überprüfung bzw. Beurteilung sozialmedizin. Sachverhalte.
Dafür aber gibt`s dann auch die Sachbearbeitung (mit sozialärztlichem Dienst) bzw. Berater in den Auskunfts und Beratungsstellen.
Darüber hinaus empfehle ich zum Vergleich einen Blick in die Foren der Krankenkassen oder Foren zum Steuerrecht und von Sozialverbänden - dann wissen Sie was Niveau hat und was nicht.
PS: Bedenken Sie bitte die Hinweispflichten im Rentenbescheid zur Mitteilung einer Beschäftigungsaufnahme und berücksichtigen Sie dabei das für Sie festgestellte Restleistungsvermögen.
Die Höhe und Funktionsweise der sogen. Hinzuverdienstgrenzen sind ebenfalls Ihrem Rentenbescheid zu entnehmen - nachzulesen i.ü. auch in § 96a Sozialgesetzbuch VI.
MfG