Hallo Experten ich habe vor kurzem bereits ein Antwort auf meine Frage erhalten, in der sie mir mitgeteilt haben, das es möglich ist trotz Erwerbsminderungsrente auf Zeit, teilzeit oder auch vollzeit zu studieren ... allerdings möchte ich von Ihnen gerne noch den § dazu erfahren und wo ich, das genau nachlesen kann das das so ist
Mfg Nani
15.11.2011, 12:13
von
???
Nicht alles ist im Gesetz konkret geregelt, und darunter fällt auch Ihre Frage. Es gibt die Paragraphen, in denen geregelt ist, wer unter welchen Voraussetzungen Rente bekommt. Entweder Sie erfüllen diese oder eben nicht. Eine Liste, was man alles machen darf, ohne dass einem die Rente entzogen werden darf, gibt es nicht. Das hängt nämlich vom Einzelfall ab.
15.11.2011, 13:28
von
Anna
Zitiert von: Nani
allerdings möchte ich von Ihnen gerne noch den § dazu erfahren und wo ich, das genau nachlesen kann das das so ist
Das ist wie mit der Bibel: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!
15.11.2011, 14:17
Experten-Antwort
Hallo Nani,
den Beiträgen von „???“ und Anna ist inhaltlich nichts hinzu zu fügen, eine formulierte gesetzliche Vorschrift existiert nicht. Studieren ist möglich.
15.11.2011, 19:27
von
Elisabeth
Studieren ist eben keine Erwerbstätigkeit. Bei Rentenbezug brauchst du auch nicht mehr dem Arbeitsmarkt zu Verfügung zu stehen.