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Studium (Ausland) anrechenbar?

von Nina17.03.2008 | 12:54
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6 Antworten

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Hallo, ich habe mein komplettes Studium im EU-Ausland absolviert und werde jetzt in einem anderen EU-Land eine Arbeitsstelle aufnehmen. Vor meinem Studium machte ich eine Berufsausbildung, gefolgt von Abitur nachholen. Ich frage mich, ob ich einige dieser Perioden noch irgendwie auf die Rente angerechnet bekomme oder nicht. Durch meinen chaotischen Lebenslauf habe ich zimelich viel Zeit verloren in der ich in keine Rentenmoeglichkeit einbezahlen konnte und natuerlich muss ich das jetzt irgendwie wieder aufholen. Auf dem letzten Rentenbescheid stand glaube ich: monatliche Auszahlung von knapp 40 Euro. Vielen lieben Dank, Nina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Nina,

ob im Einzelfall der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte Hochschulausbildung i.S. des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB 6 ist, beurteilt sich in erster Linie nach dem Status der Ausbildungsstätte im Ausland. Ist die Ausbildungsstätte im Ausland als Einrichtung des Hochschulwesens anerkannt und ist die ausländische Ausbildung einer deutschen Ausbildung gleichwertig, ist von einer Hochschulausbildung auszugehen, wenn die Hochschulausbildung Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch genommen hat.

Der Zeitraum, in dem Sie das Abitur nachgeholt haben, kann ggf. als Schulausbildungszeit nach § 58 Abs. 1 S.1 Nr. 4 berücksichtigt werden.

Die Klärung Ihres Versicherungskontos können Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.

Bei Prüfung der Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für einen deutschen Rentenanspruch werden in der Regel auch Versicherungszeiten anderer Mitgliedstaaten berücksichtigt. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens ein auf die Wartezeit anrechenbarer deutscher Beitrag vorhanden ist.

Mit freundlichen Grüßen

5 Antworten

Schadeam 17.03.2008 | 14:21
solange Sie in einem anderen EU Staat als Arbeitnehmer versichert sind, sollten Sie keine Gedanken an eine freiwillige Versicherung in D verschwenden. Denn, sofern es um die Zahl der Versicherungsjahre geht, werden die Zeiten innerhalb der EU addiert.
Knut Rassmussenam 17.03.2008 | 13:59
Schul- und Studienszeiten werden in der gesetzlichen Rente als Versicherungszeit angerechnet. Und dies unabhängig von Ort oder Staatsangehörigkeit. Es muss sich nur um eine allgemeinbildende oder fachspezifische Ausbildung gehandelt haben, die die Arbeitskraft überwiegend in ANspruch genommen hat. Aktueller Stand der Gesetzgebung: Es werden maximal 8 Jahre an Versicherungszeit angerechnet. Finanzieller Gegenwert = 0,00 EUR. (Sofern man ab 2009 Rentner wird). Zudem sollte man beachten, dass Umfang und Bewertung dieser Zeiten der Willkür des Gesetzgebers unterworfen sind (§ 149 SGB VI). (Vor der Wahl ist nach der Wahl - siehe Rentenanpassung)
Ninaam 17.03.2008 | 14:18
Oh, die Anrechnung ist doch soviel wert? Dann lohnt es sich eigentlich garnicht, den Papierkrieg anzugehen, oder uebersehe ich etwas? Uebrigens: Ich werde wohl weiterhin im Ausland bleiben und nach Rentenmoeglichkeiten suchen die mehr bringen als die deutsche Rentenkasse, dort also nicht freiwillig einzahlen.
Ninaam 17.03.2008 | 14:32
OK, ich bin ueberzeugt! Wenn ich mein Diplom bekomme werde ich auch gleich um eine Studienbescheinigung fragen, denn sowas gibt es hier nicht automatisch. Vielen Dank nochmals fuer die Infos.
Knut Rassmussenam 17.03.2008 | 14:27
Naja, man weiss ja nie, eventuell greifen in der BRD mal alle Reformen, es gibt mehrstellige Lohnzuwächse, Vollbeschäftigung, kostenloses Essen in Kita und Schule, dann ... gibt es möglicherweise auch wieder eine finanzielle Abgeltung von Schul- und Studienzeiten. Und sooooo gewaltig ist der Aufwand nun auch nicht. Eine Zeugniskopie hat man immer übrig und Semesterbescheinigungen sowieso.
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