ich bitte um einen Rat zu folgendem fall. Eine Uni und ein Arbeitgeber schließen einen Vertrag in dem sich der Arbeitgeber verpfichtet Studenten der Universität während des Studiums bei vorgeschriebenen Arbeitseinsätzen zu beschäftigen. Hierfür wird mit dem Studenten ein Anstellungsvertrag geschlossen und dieser bekommt ein Gehalt (genannt: Unterhaltsbehilfe) gezahlt. Frage: ist dies ein Praktikant im Sinne des Gesetzes und damit SV-frei oder ist ein Arbeitnehmer in Berufsausbildung und damit SV-pflichtig.
ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ist sozialversicherungsfrei, nicht vorgesehene Praktika oder auch Vor- und Nach-Praktika sind hingegen sozialversicherungspflichtig. Eine außerhalb eines Praktikums ausgeübte Beschäftigung ist natürlich ebenfalls sozialversicherungspflichtig.
In Krisenzeiten fürchten viele Beschäftigte um ihren Job. Was passiert im Ernstfall mit der betrieblichen Altersvorsorge? Und wie kann sie bei einem...