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Grundsätzlich stellt für den Rentenversicherungsträger die Entscheidung volle Erwerbsminderungsrente zu leisten die letzte Möglichkeit dar, dem Versicherten zu helfen. Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen kann es sein, dass der Rentenversicherungsträger, nach dem Grundsatz "Reha vor Rente", von sich aus den Antragsteller auffordert, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Offensichtlich hat sich der Rentenversicherungsträger im vorliegenden Fall dafür entschieden eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen. Allein schon aus diesem Grund dürfte ein entsprechender Antrag nur wenig Erfolgsaussichten haben.
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