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Studium bei Erwerbsminderung und Grundsicherung

von Monk30.04.2010 | 10:51
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente und dadurch das diese mit 23Jahren erfolgt ist, fällt diese natürlich sehr gering aus. Jetzt beziehe Ich zusätzlich zur Rente die Grundsicherung vom Sozialamt, da Ich in einer Mietswohnung wohne. Jetzt habe Ich vor im nächsten Semester BWL zu studieren. Allerdings sagt mir der Berater vom Sozialamt das dann meine Grundsicherung wegfallen würde und Ich dann Bafög beantragen müsste. Kann das denn sein, denn das Bafög muss Ich ja wieder zurückbezahlen falls Ich das studium nicht schaffen sollte? Gruß Patrick

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 30.04.2010 | 11:00

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen -als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung- hierzu keine zielführende Antwort geben kann.

Moderatoren-Antwortam 03.05.2010 | 12:59

Grundsätzlich stellt für den Rentenversicherungsträger die Entscheidung volle Erwerbsminderungsrente zu leisten die letzte Möglichkeit dar, dem Versicherten zu helfen. Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen kann es sein, dass der Rentenversicherungsträger, nach dem Grundsatz "Reha vor Rente", von sich aus den Antragsteller auffordert, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Offensichtlich hat sich der Rentenversicherungsträger im vorliegenden Fall dafür entschieden eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen. Allein schon aus diesem Grund dürfte ein entsprechender Antrag nur wenig Erfolgsaussichten haben.

15 Antworten

Kimiam 30.04.2010 | 11:46
Die volle EM-Rente steht einem Studium grundsätzlich nicht im Wege. Das ist auf jeden Fall erlaubt. Ob ein Studium allerdings Auswirkungen auf ihre Grundsicherung hat, kann hier in diesem Forum nicht beantwortet werdden. Wenn ihnen dies im Sozialamt - also der bearbeitenden Stelle - so gesagt wurde, wird dies wohl stimmen. Warum zweifeln Sie diese Aussage dann an ? Eine rechtssicherere Auskunft als beim Sozialamt selbst, wird ihnen wohl kaum jemand anderes geben können.
Studiumam 30.04.2010 | 12:40
Uiii....also bei Ihren herausragenden Rechtschreibfähigkeiten, würde ich mir das mit dem Studium doch noch mal eindringlich überlegen :-)) Die Grundsicherung wäre dann nämlich weg...und wie sie schon selber schreiben...."wenn ich das Studium nicht schaffe..." Vorsicht ist immer besser als Nachsicht!!
Studierteram 30.04.2010 | 12:47
Sie hätten besser geschwiegen und sich eingeschrieben. Deshalb betrachten Sie Ihre Anfrage bei dem Amt als Antrag und beschaffen sich die Reha-Maßnahme selbst. So lange die nicht darüber entscheiden, wer zuständig ist, kann Ihnen nix passieren. Wenn Sie mehr als 50% der Regelstudienzeit hinter sich gebracht haben, kann Ihnen niemand mehr den Anspruch auf Abschluß wegnehmen. Danach können sich die Ämter darüber streiten, wer denn die Reha-Maßnahme zu bezahlen hatte. Übermäßiges Vertrauen zahlt sich in unserem immer sozialistischer werdenden Überwachungsstaat nicht aus.
Schadeam 30.04.2010 | 14:27
Wieso sollte Ihnen irgendjemand hier in diesem Staat ein "Studium schenken"? Wenn Sie das Studium schaffen können und als Betriebswirt arbeiten und verdienen können, ist es doch nur mehr als recht, dass Sie im Rahmen der Möglichkeiten das BaföG Darlehen zurückzahlen, oder? Und wenn es schon heute absehbar ist, dass Sie das Studium nicht packen (immerhin hält man Sie dauerhaft für erwerbsgemindert), frage ich mich, warum der Staat Ihnen ein Studium "just for fun" schenken sollte?
Renten-Fachmannam 30.04.2010 | 15:18
Richten Sie mal vorsichtshalber eine schriftliche Anfrage (oder stellen Sie gleich einen Antrag) an Ihren Rentenversicherungsträger, ob in Ihrem Fall die Möglichkeit der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX gegeben ist. Das kostet Sie nur eine Briefmarke.
Monkam 30.04.2010 | 14:41
Wo bitte sollte Ich geschrieben haben das man mir das Studium schenken sollte? Kann Ich Nix zu finden. Es ging hier nur um die Grundsicherung bei Erwerbsminderung die Ich erhalte und die liegt bei ca. 150€. Bafög will Ich ja gar nicht, hab Ich auch Nirgends geschrieben. Vieleicht sollten Manche hier erst einmal meine Frage komplett durchlesen und dann antworten. Dass die Leute vom Sozialamt falsch liegen könnten halte Ich für mehr als möglich, da die mir schon des Öfteren falsche Aussagen gegeben haben.
Studierteram 30.04.2010 | 15:29
Studieren Sie. Wer viel bei Ämtern fragt, kriegt auch viele unsinnige Antworten. Mir ist bisher nur ein Fall untergekommen, wo es jemand geschafft hat mit Wissen und Billigung des Sozialamtes ein Studium erfolgreich zu absolvieren. Eigeninitiative zur Beendigung einer Erwerbsunfähigkeit ist, wie Sie aus Schades Antwort ersehen können, in diesem Staat nicht erwünscht. Wenn Sie sich bei ner Uni einschreiben, fragt Sie niemand, woher ihr Lebensunterhalt kommt. Das Einzige, was Sie nicht sein dürfen, ist erwerbsfähig sein, Hartz IV kassieren und studieren. Aber Sie sind ja amtlich erwerbsunfähig. Also: Wo ist Ihr Problem.
Studierteram 30.04.2010 | 18:54
Das ist der todsichere Weg, um sich jedwede Chance auf Verbesserng der Lebenssituation zu verbauen. Auch wenn es nicht in ihr Weltbild paßt: Die Versicherungsträger sind datengeil wie Nachbars Lumpi und das nicht, um ihrer Kundschaft Wohltaten angedeihen zu lassen. Man kann sich jedoch ohne Nachteile befürchten zu müssen bei den öffentlichen Rechtsauskunftsstellen beraten lassen oder bei den Sozialverbänden, wenn man MItglied ist. Allerdings wird als Ergebnis herauskommen, daß es im Regelfall Förderung nur bei ganztägigem Unterricht und auch nur für zwei Jahre gibt. Ein BWL-Studium dauert jedoch mindestens drei Jahre ...
STefam 30.04.2010 | 23:45
Völlig falsch totaler Mist! Die Deutsche Rentenversicherung kann die Kosten für ein Studium übernehmen wenn dadurch eine Besserung der Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein wird weiter Rente gezahlt, sollte es so sein werden die Kosten des Studiums übernommen sowie ein Übergangsgeld und die Rente gezahlt (mit Anrechnung der REnte auf das Übergangsgeld). Wo soll also das Risiko liegen ?
Studierteram 01.05.2010 | 08:34
Dem Gesetzeswortlaut nach "kann" die DRV tatsächlich - was auch nicht bestritten wurde -, aber die interne Anweisung lautet: In keinem Fall darf das genehmigt werden. Sie verkennen die faktischen Möglichkeiten der DRV, die mit der Benennung von drei Gutachtern zur Auswahl beginnen und als nur begrenzt nachprüfbare Ermessensentscheidung enden, zumal ja zum BWL-Studium alternativ geringwertigere Bildungsabschlüsse wie Industrie- oder Einzelhandelskaufmann mit einer wesentlich kürzeren Ausbildungszeit in Betracht kommen. Über Möglichkeiten und Folgen eines Antrags läßt man sich als kluger Mensch nicht von denen beraten, die darüber entscheiden und warnt die auch noch vor. Studium der Klientel der DRV ist nun mal unerwünscht.
STefam 01.05.2010 | 19:36
Und haben Sie für diese Unterstellungen auch Beweise ?
Feliam 03.05.2010 | 09:34
Natürlich kann das sein. Hintergrund ist folgender: Rente und das Bafög, wenn Sie darauf einen Anspruch haben sollten, sind vorrangige Leistungen und demzufolge auch zu beantragen. Wenn Sie Bafög bekommen sollten und damit nicht mehr bedürftig sind für die Grundsicherung, fällt diese natürlich weg. Sollte kein Bafög-Anspruch bestehen und sich Ihre finanzielle Situation während des Studiums auch nicht weiter verändern, werden Sie auch weiter ergänzende Grundsicherung bekommen.
Monkam 03.05.2010 | 09:50
Hallo, im Übrigen bin ich gelernter Industriekaufmann (2 Jahre Ausbildung + 4 Monate angestellt) nach den 4 Monaten hatte Ich Wirtschaftsinformatik studiert, aber abgebrochen da mir der Studiengang nicht gefallen hatte. Dann bin Ich durch einen Unfall in die Erwerbsminderung gerutscht. Das mal so als kleine Anmerkung von mir.
Hmmmam 04.05.2010 | 13:14
Und täglich grüßt das Murmeltier... Wie oft wollen sie noch an unpassender Stelle ihre Bemerkung mit den "3 Gutachtern" bringen ? Merken sie noch was ? Oh, entschuldigen sie bitte mein "mobbing" (das wäre doch sicherlich ihr nächster Einwand gewesen, oder ?). Sie als "kluger Mensch" sollten doch zumindest in der Lage sein, ihr unbegrenztes Fachwissen den Fragen der betroffenen User anzupassen und nicht bei jeder Gelegenheit laut aufzuschreien : "Ah, da, genau, ich bin so schlau, ich weiß was, ich weiß was, auch wenns nicht zur Ausgangsfrage paßt, aber ich bin so ein kluger Mensch!"
HELLSEHERam 04.05.2010 | 15:04
Ich, als staatlioch anerkannter Hellseher und Soziologe, sage voraus, das sich dieser Schwachsinn wohl nun hier noch öfter wiederholen wird. Wir haben es nämlich hier mit einem stark selbstverliebten User zu tun, der auch noch komplett von sich überzeugt ist. Das passiert, wenn einen die andern in der Schule immer nur gemobbt haben. Dann verliebt man sich, in sich selber, weil man ja so toll und super ist. Und man ist von seinem Wesen total überzeugt. Weiterhin vermutet man, wie früher in der Schule, überall Menschen und Institutionen, die einem Böses wollen. Lieber Studierter,Gutachtenkritiker,Soziologe etc ( oder wie immer sie sich auch nennen ), suchen sie dringend einen Arzt auf. Ihre Entwicklung führt sonst zu einer weiteren Degenerierung Ihres Gehirns. Und dann wird es noch schlimmer ( schwer vorstellbar, gebe ich ehrlich zu !!! ). P.S: Es tut hier allen Leid das sie früher in der Schule immer von allen ( zurecht ) verarscht worden sind.
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