Hallo Herr Lehmann,
normalerweise ist die Förderung einer Umschulung/Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) drauf ausgerichtet erneut eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben. Eine Verpflichtung wird mit der Bewilligung jedoch nicht verbunden.
Näheres klären Sie bitte mit der Reha-Sachbearbeitung Ihre Rentenversicherungsträgers.