Zwischen 1977 und 1978 habe ich eine Anrechnungszeit für ein nicht abgeschlossenes Studium in meinem Versicherungskonto. Dieses Zeit ist durch X Kontenklärungsverfahren, an denen ich mitgewirkt habe, längst bindend festgestellt worden.
Vor wenigen Monaten ist mein Konto von der DRV Bund an ein einen Regionalträger abgegeben worden.
Dieser verlangt nunmehr von mir im Rahmen eines Antrags auf Erteilung einer Rentenauskunft die Vorlage von Studienbescheinigungen, Semesterbescheinigungen usw.
Ist der Regionalträger hier nicht an die längst bindend gewordenen Entscheidungen der DRV Bund gebunden? Kann er diese Zeiten nach Gutdünken ändern?
Welchen Wert hat die bindende Feststellung der Zeiten in den vergangenen Versicherungsverläufen?
Die Zeiten liegen nach Vollendung meines 17- Lebensjahres.