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Experten-Antwort

Studium trotz EU Rente und GdB 100?

von Leander von Wrede19.01.2016 | 10:18
1260 Ansichten
3 Antworten

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Aufgrund einer angeborenen Behinderung liegt bei mir ein GdB von 100 vor. Ich erhalte eine unbefristete Rente. Darf ich trotzdem ein Studium aufnehmen? Ich würde weder BAföG beantragen noch einer Beschäftigung nachgehen. Ich möchte versuchen, später selber für mich zu sorgen. Ich bin aber schon 48 Jahre alt. Vielem Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist unschädlich, wenn Sie neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Studium absolvieren. Sie sind nicht verpflichtet, die Aufnahme mitzuteilen. Sollten Sie während des Studiums oder danach Beschäftigung aufnehmen, verweisen wir auf die Ausführungen von ****.

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2 Antworten

Unverständnisam 19.01.2016 | 10:46
****am 19.01.2016 | 13:50
Hallo L-von Wrede, gegen die Aufnahme eines Studiums wird die DRV wohl keine Einwände erheben oder ihnen die Rente entziehen. Ich nehme an sie beziehen eine EM gem. §43 Abs. 6 SGB6 ("Behindertenrente" nach Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren). Sollten sie aber das Studium erfolgreich abschließen und anschließend sogar auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt nicht nur vorübergehend tätig sein, könnten sie diesen Status verlieren und die EM Rente könnte für die Zukunft entzogen werden, das bis dahin erzielte Einkommen würde im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen auf die EM angerechnet werden und sie erhielten dann nur noch eine 3/4, 1/2, 1/4 oder 0 EM-Rente. Wenn später erneut EM eintreten sollte, wäre ein neuer Rentenantrag notwendig und der Anspruch würde ganz normal gem. § 43 Abs. 1 u. 2 SGB 6 geprüft werden müssen wie für jeden anderen Versicherten auch, weil ihre Erwerbsminderung ja nicht mehr durchgehend bestanden hat. Und ob dann die erneut zu gewährende EM gleich hoch wäre wie bisher ist fraglich.
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