Hallo Harun,
bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme eines Studiums. Das gilt auch bei einer vollen Erwerbsminderungsrente auf Zeit.
Allenfalls bei der möglichen Verlängerung der Erwerbsminderungsrente könnte unter Umständen die Frage auftreten, ob sich - da ja ein Studium ausgeübt wird - die Leistungsfähigkeit soweit verbessert hat, dass die Erwerbsminderung nicht mehr im bisher festgestellten Umfang besteht. Insoweit sollte der Studienumfang und -aufwand schon zum tatsächlich bestehenden Leistungsvermögen passen.