Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Studium und Arbeitslosigkeit gleichzeitig

von Peter P29.01.2007 | 10:38
4495 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Während ich gearbeitet habe und anschließend arbeitslos war, war ich immer noch gleichzeitig für meine Doktorarbeit und für ein Zweitstudium an der Uni eingeschrieben. Sollte ich diese Studienzeiten, die über mein Erststudium hinaus gehen überhaupt beim Antrag auf Kontenklärung angeben? Ich glaube im Nachhinein nämlich, dass ich während meiner Arbeitslosigkeit gar nicht an der Uni hätte eingeschrieben sein dürfen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Zeit des Zweitstudium könnte als Anrechnungszeit Berücksichtigung finden, soweit es sich hierbei nicht um ein Ergänzungs- oder Zusatzstudium handelt. Sollten Sie das Zweitstudium während Ihrer Promotion noch nicht begonnen haben, ist die Berücksichtigung einer Ausbildungsanrechnungszeit während der Promotion ausgeschlossen, wenn Ihr Erststudium bereits durch eine andere Prüfung abgeschlossen war.

Eine gleichzeitig vorliegende Arbeitslosigkeit würde diese Beurteilung nicht beeinflussen. Sollte die Agentur für Arbeit das zeitgleiche Vorliegen von Arbeitslosigkeit bestätigt, wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, ob die Zeit der Arbeitslosigkeit als Beitrags- bzw. Anrechnungszeit zu berücksichtigen ist.

Es ist also möglich, das sowohl das Studium als auch die Arbeitslosigkeit rentenrechtlich berücksichtigt wird.

Zu beachten ist jedoch, dass Zeiten der schulischen Ausbildung (einschließlich allgemeinbildende Schulzeit u.s.w.) nur bis zu einer Höchstdauer von 8 Jahren als Anrechnungszeiten erfasst werden können. Auf diese Höchstdauer werden auch schulische Ausbildungszeiten angerechnet, die darüber hinaus als Beitragszeit oder beitragsfreie Zeit wegen anderer rentenrechtlich relevanter Tatbestände (z.B. Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit) zu berücksichtigen sind. Des Weiteren sollten Sie wissen, dass bei einem Rentenbeginn ab 2009 die Anrechnungszeiten wegen Hochschulausbildung selbst nicht mehr bewertet werden.

4 Antworten

Bernhardam 29.01.2007 | 14:11
Ein Studierender kann neben dem Studium einer Nebenbeschäftigung nachgehen (= abhängig arbeiten im rentenversicherungsrechtlichen Sinne), die bei einem Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung führt. Verliert der Studierende diese Arbeit, dann ist er (teil-) arbeitslos, hat aber aufgrund fehlender Versicherung im Normalfall keinen Anspruch auf (Teil-) Arbeitslosengeld, und aufgrund des nicht-erfüllten Unterbrechungsmerkmals auch keinen Anspruch auf rentenrechtliche Zeiten. Arbeitslosigkeit und Studium schliessen sich im Prinzip also nicht aus. Da Ihnen Zeiten eines Zweitstudiums und einer Doktorarbeit rentenrechtlich aber nichts bringen, Zeiten der Arbeitslosigkeit, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen, hingegen sehr wohl rentenrechtlich relevant sind, sind Sie wahrscheinlich besser beraten, wenn Sie eine sinnlose Auseinandersetzung über die Dauer des wöchentlichen Zeitaufwandes für Studium und Arbeit vermeiden, und so vorgehen, wie Sie das schon vorgeschlagen haben.
Peter Pam 29.01.2007 | 15:39
Lieber Bernhard, vielen Dank für Ihre Auskunft.
habibam 13.11.2007 | 16:12
Ich bin 33 jahre alt und zu zeit beschaftigt als verkäufer in einem bäckerei aber uns bedrohet die Kundigung weil das geschäft läuft nicht so und ich mache mir schon gedanken was ich machen kann als ich arbeislos werde ob ich studieren kann? weil ich eine abgeschlossene studium aus Russland im breich Maschinenbau habe. in dieser zeit möchte ich mich um meine zukünftige Kariere kümmern ich möchte mich weiter bilden aber ich weiss nicht dass ich von der arbeitsamt oder irrgend eine andre behörde unterstützung bekommen würde
Nooram 19.12.2007 | 09:03
Hallo erstmal;-) also ich werde ab den 01.06.08 Arbeitslos, aber mein Studium fängt 01.01.08 an. Das heißt das ich während meines Studium Arbeitslos werde. Jetzt meine Frage: 1. würde mich das Arbeitsamt dabei Unterstützen oder würden sie mir Schwiegkeiten machen? 2. könnte ich den beim Arbeitsamt finaziele Hilfe anfordern? Ich währe euch oder Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir da helfen würden. Danke schon mal
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026