Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Studium und EU-Rente

von SIna246810.06.2009 | 16:22
907 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Liebe Experten, Ich beziehe seit zehn Jahren eine unbefristete volle Erwerbsunfähigkeitsrente. BIn jetzt 42 Jahre alt. Und überlege, was ich noch aus meinem Leben machen kann. Darf ich ein wissenchaftliches Studium aufnehmen ? Ob ich das je abschließen kann , steht in Frage, da ein Praktikum gemacht werden muss, was ich nicht kann. Ich würde auf eine Ausnahmeregelung hoffen. Das Studium baut auf meiner bisherigen Qualifikation auf und sollte durchaus auch dazu dienen, mir evtl. im Fall einer Besserung noch einmmal eine bessere berufliche Chance zu geben mit einer geistigen Tätigkeit. Nur weiß ich nicht, ob ich das je schaffen kann. Viele Fragezeichen, und ich bin nglücklich, nur herum zu sitzen. Darf ich studieren ? Besten Dank, sagt Sina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob Sie als Rentenbezieherin, bezogen auf Ihre spezielle Situation, ein Studium aufnehmen, ist für den Rentenversicherungsträger bedeutungslos. Insofern schließen wir uns den vorgenannten Aussagen an.

4 Antworten

Schadeam 10.06.2009 | 18:30
Kein Gesetz verbietet es einem EM Rentner zu studieren. Das einzige Problem, das sich stellen könnte ist, dass die medizinischen Stellen argumentieren können, dass jemand, der sein Studium problemlos duchzieht, eigentlich nicht erwerbsgemindert sein kann...aber das entscheidet sich im Einzelfall.
Corlettoam 10.06.2009 | 19:41
Natürlich kann ihnen niemand verbieten zu studieren. Allerdings könnte dies die RV zum Anlass nehmen, ihren gesundheitlichen Zustand zu überprüfen und ihnen dann schlimmstensfalls die EM-Rente wieder aberkennen. Auch eine unbefristet gezahlte EM-Rente KANN ( wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen ) wieder entzogen werden ! An ihrer Stelle würde ich eine Tätigkeit im Rahmen der 400 € Zuverdienstgrenze aufnehmen. Diese ist ja Rentenunschädlich und Sie sind beschäftigt.
-_-am 11.06.2009 | 00:30
Sie können studieren, müssen das der Deutschen Rentenversicherung auch nicht mitteilen oder bei einer eventuellen erneuten Begutachtung dem Arzt "auf die Nase binden".
Sina2468am 11.06.2009 | 12:29
Guten Morgen, Schon einmal herzlichen Dank für die Anworten. Meine Überlegungen beziehen sich wirkllich nur auf ein theoretisches Studium. Ich bin sehr schwer behindert ( GdB 100, AG. B, H,, Pflegestufe 2 ), also einen 400-Euro Job kann ich auf keinen Fall machen. Ehrlich gesagt wäre mir diese Alternative sogar lieber gewesen, denn ich könnte Geld brauchen. Aber sollte ich je nochmal was arbeiten können,dann mit Sicherheit nur was ,wo mein Körper nichts leisten muss. Auch daher erschiene mir gut, mich jetzt geistig zu fordern. Naja, die Chancen würden immmer rmiserabel sein,,aber es gibt Nischen, wo mna reinrutschen kann. Vielen Dank, ich hoffe weiter, dass es klappt mit dem Studium. Sina
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026