Hallo Rebecca, die Zahlung freiwilliger Beiträge während Ihrer Studienzeit ist möglich (Mindestbeitrag derzeit monatlich 84,15 Euro / Höchstbeitrag derzeit monatlich 1187,45 Euro). Bedenken Sie, dass diese freiwilligen Beiträge nicht für eine dauerhafte Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung zählen. Sie betreiben somit nur Altersvorsorge. Falls Sie während der Studienzeit eine dauerhafte Beschäftigung als Minijob ausüben, an der gesetzlich fixierten Beteiligung zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung festhalten, entstehen Pflichtbeiträge (Absicherung gegen Erwerbsminderung). Dem Entgelt von 450 Euro monatlich entspricht der Mindestbeitrag für freiwillige Versicherung (84,15 Euro). Lassen Sie sich unbedingt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle umfassend beraten.