Sehr geehrte Forumsteilnehmende,
wenn Kindererziehungszeiten teilweise parallel zur Hochschulausbildung liegen, zählen diese Zeiten dann bei den Anrechnungszeiten schulischer Ausbildung mit?
Falls ja, habe ich die 8 anrechenbaren Jahre mit Gymnasium und Erststudium ausgeschöpft und die nächste Frage hat sich erledigt.
Falls nein, könnte ich für die übrigen 30 Monate mein Zweitstudium (nach dem 45. Lebensjahr und mehr als 20 WS) anrechnen lassen?
Während des Zweitstudiums war ich nur geringfügig versicherungspflichtig beschäftigt, sodass sich eine Anrechnung auf die Höhe der beantragten EMR auswirken könnte.
Gruß
Vivo