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Studium und langjaehrige Arbeit im Ausland

von Maria14.10.2007 | 13:39
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin Jahrgang 1958. Werdegang: Abitur 1976, danach Praktikum (6 Monate, Studiumvoraussetzung) und Job (Warten auf Studienplatz). 1977-1981 Studium an Fachhochschule (Dipl.-Ing), insgesamt 3 Jahre berufstaetig. 1983 Deutschland verlassen, Studium in USA (Promotion, 1989, war in Deutschland nicht moeglich auf dem Gebiet; nebenbei part-time gejobt um Studium zu finanzieren). Von 1989 bis 1997 in USA an der Uni gearbeitet. Seit 1997 in den Niederlanden wohnhaft und an der Uni taetig. (Kein Wohnsitz in Deutschland mehr) Meine Fragen: Ich habe in keinem Land lang genug gearbeitet um eine halbwegs vernuenftige Rente aufzubauen. Jetzt lese ich dass Studienzeiten nicht mehr angerechnet werden wenn die Rente (wie in meinem Fall) nach 2009 beginnt. Habe alle Termine zur Anrechnung der Studienzeit (vor dem 45. Lebensjahr, vor Ende 2004) verpasst, da ich im Ausland keine Ahnung von den Reformen und Fristen hatte. Was sollte ich unternehmen um Information ueber meine zukuenftige Rente zu bekommen (Kontenklärung), wo kan ich meine heutige Adresse anmelden um diese Information zu erhalten? Koennen meine Beitraege in den verschiedenen Laendern irgendwie angerechnet (zusammengefasst) werden? Bin dankbar fuer alle Tips und konstruktiven Hinweise.

6 Antworten

???am 14.10.2007 | 14:14
Schreiben Sie an die DRV Bund in Berlin und fordern Sie die Unterlagen zur Kontenklärung (mit Versicherungsverlauf) an. Falls Sie Ihre Versicherungsnummer nicht mehr haben, geben Sie bitte unbedingt Ihr Geburtdatum und ggf. den Geburtsnamen an. Füllen Sie die Unterlagen nach Erhalt aus und schreiben Sie groß auf Bl. 1, dass Sie eine Rentenauskunft wünschen. Dann wissen Sie wenigstens, ob Sie in Deutschland einen Rentenanspruch haben. Wegen der anderen Fragen in Zusammenhang mit den Auslandszeiten, sollten Sie sich am Besten an den Rentenversicherungsträger wenden, bei dem Sie aktuell versichert sind.
zam 15.10.2007 | 09:56
Zur Anrechnung Ihrer Studienzeit kann ich Ihnen sagen, dass es keine Termine oder Fristen gibt/gab in denen Sie hätten was ändern können. Diese werden ab Rentenbeginn 2009 einfach nicht mehr angerechnet, egal ob der Versicherte davon weiß oder nicht.
@zam 15.10.2007 | 10:24
Kurz zur Info: Zeiten des Schule und des Studiums werden bis zur maximalen Dauer von 8 Jahren weiterhin für die Wartezeiten angerechnet, die Bewertung allerdings bei einem Rentenbeginn ab 2009 findet nicht mehr statt. Termine und Fristen gab es wohl. Bis zum Jahr 2004(glaube ich) konnten Zeiten der Schule und des Studiums die nicht mehr für die Wartezeiten angerechnet werden (von 16-17 und die Zeiten die über die maximal Dauer von 8 Jahren hinausgehen) mit freiwilligen Beiträgen nachgezahlt werden. Ab 2004 können diese Beiträge nur noch bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres nachbezahlt werden. Bitte keine Diskussionen zur Sinnhaftigkeit. Für die meisten macht das wohl keinen Sinn, aber für einige wenige sehr wohl.
zam 15.10.2007 | 10:29
Zum Glück haben Sie die beiden letzten Sätze geschrieben, sonst hätte ich jetzt genau damit angefangen ;)! Alles andere ist mir bekannt, jedoch geht es den meisten Versicherten bei der Frage um die "Anrechnung" doch letztendlich um ihre Rentenhöhe.
;-)am 15.10.2007 | 10:42
Was ist bei der Rentenhöhe wg. EM, Schulzeiten und Gesamtleistungsbewertung....:-)
Mariaam 16.10.2007 | 08:18
Danke fuer die Antworten. Also erstmal zum DRV in Berlin schreiben wegen Kontenklaerung. Ueber "sinnvoll" gibt's fuer die Betroffenen von diesen Reformen wohl nichts zu diskutieren. Hat noch jemand Tips betreffend meiner zweiten Frage: Koennen meine Rentenbeitraege in den verschiedenen Laendern irgendwie angerechnet (zusammengefasst) werden?
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