Meine Tochter studiert und will zusätzlich am Wochenende, an gesetzlichen Feiertagen und an studienfreien Wochentagen in einem Krankenhaus arbeiten. Sie möchte gerne in diesem Beschäftigungsverhältnis, um sich die Riesterförderung zu erhalten, den zusätzlichen Beitrag in Höhe von 4,9 Prozent zur Rentenversicherung entrichten.
Meine Fragen dazu lauten: Fallen Studienzeiten, die ja als Anrechnungszeiten gewertet werden, hier ersatzlos weg oder wird die Zeit des Studiums und des Nebenjob/Minijob (mit zusätzlicher freiwilliger Beitragszahlung zur Rentenversicherung) nebeneinander, also doppelt im Versicherungsverlauf angerechnet?
Wie wirkt sich der zusätzliche Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 4,9 Prozent überhaupt bei der Rentenhöhe aus bzw. läßt sich aus dieser freiwilligen Zahlung dann ggf. eine Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ableiten?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.