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@Stefannn Ihr gefährliches Halbwissen erstaunt immer wieder...Das ist ein Widerspruch in sich! Denn: Wer die körperlichen und geistigen Belastungen eines Studiums verkraftet, der kann auch arbeiten gehen. Erstaunlich, wer sich so alles für erwerbsunfähig hält!Welche körperlichen Belastungen ? Der große Unterschied zwischen Studium und Beschäftigung ist jedoch, dass man seine Zeit bei einem Studium freier einteilen kann und auch mal 2 Tage nicht kommen kann. Ich würde eher sagen, je nach Krankheit könnte es sich aufdrängen dass eine Besserung eingetreten ist . Beispiele: Bekommt jemand Rente weil er Panikzustände hatte sobald mehr als eine Person anwesend war, der macht sich natürlich mit einem Studium an einer Uni "verdächtig" . Bekommt jemand Rente weil er im Rollstuhl sitzt und sich nicht mehr bewegen kann der kann schon anfangen zu studieren, es gibt ja sogar Studenten die während ihres Studiums einen Zivi an ihrer seite haben weil Sie nicht allein aufs Klo können und so . Also nicht so pauschal urteilen. Im übrigen wird die Rentenversicherung i.d.R. nicht davon erfahren wenn jemand anfängt zu studieren, denn eine Verpflichtung dies zu melden besteht nicht.
Mich erstaunt es immer wieder dass mir gefährliches Halbwissen unterstellt wird, ohne zu sagen welche meiner Aussagen denn falsch sein sollte. Ich bin gerne bereit dazuzulernen, wüsste aber schon gerne mit was Sie nicht einverstanden sind .Welche körperlichen Belastungen ? Der große Unterschied zwischen Studium und Beschäftigung ist jedoch, dass man seine Zeit bei einem Studium freier einteilen kann und auch mal 2 Tage nicht kommen kann. Ich würde eher sagen, je nach Krankheit könnte es sich aufdrängen dass eine Besserung eingetreten ist . Beispiele: Bekommt jemand Rente weil er Panikzustände hatte sobald mehr als eine Person anwesend war, der macht sich natürlich mit einem Studium an einer Uni "verdächtig" . Bekommt jemand Rente weil er im Rollstuhl sitzt und sich nicht mehr bewegen kann der kann schon anfangen zu studieren, es gibt ja sogar Studenten die während ihres Studiums einen Zivi an ihrer seite haben weil Sie nicht allein aufs Klo können und so . Also nicht so pauschal urteilen. Im übrigen wird die Rentenversicherung i.d.R. nicht davon erfahren wenn jemand anfängt zu studieren, denn eine Verpflichtung dies zu melden besteht nicht.@Stefannn Ihr gefährliches Halbwissen erstaunt immer wieder...
Ihnen ist im Ergebnis zuzustimmn, denn wie und wo jemand seine verbleibende Lebenszeit verbringt, ob vorm Fernseher oder im Hörsaal hat den RV-Träger nicht interessieren. Studierfähigkeit = Aufnahme und Verabeitung von nicht bekannten Informationen unterscheidet sich nun einmal von Arbeit = Verarbeitung von Informationen und Ablieferung eines Ergebnisses innerhalb enger Zeitschranken. Allerddings kann ein Studienabschluß die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, wenn die körperlichen oder seelischen Belastungen, die zur Erwerbsunfähigkeit geführt haben, durch ein neues Arbeitsumfeld weitgehend beseitigt wurden. Sowas zu verbieten wäre kontraproduktiv zum Gedanken der Solidargemeinschaft. Eigeninitiative war schon immer besser und erfolgreicher als bürokratische Verordnungen nach Aktenlage und unfähigem Entscheider.Welche körperlichen Belastungen ? Der große Unterschied zwischen Studium und Beschäftigung ist jedoch, dass man seine Zeit bei einem Studium freier einteilen kann und auch mal 2 Tage nicht kommen kann. Ich würde eher sagen, je nach Krankheit könnte es sich aufdrängen dass eine Besserung eingetreten ist . Beispiele: Bekommt jemand Rente weil er Panikzustände hatte sobald mehr als eine Person anwesend war, der macht sich natürlich mit einem Studium an einer Uni "verdächtig" . Bekommt jemand Rente weil er im Rollstuhl sitzt und sich nicht mehr bewegen kann der kann schon anfangen zu studieren, es gibt ja sogar Studenten die während ihres Studiums einen Zivi an ihrer seite haben weil Sie nicht allein aufs Klo können und so . Also nicht so pauschal urteilen. Im übrigen wird die Rentenversicherung i.d.R. nicht davon erfahren wenn jemand anfängt zu studieren, denn eine Verpflichtung dies zu melden besteht nicht.@Stefannn Ihr gefährliches Halbwissen erstaunt immer wieder...
Ich stimme ebenfalls zu . Der RV-Träger sollte in einem solchen Fall meiner Meinung nach zunächst nicht reagieren und abwarten bis das Studium abgeschlossen ist. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann dann eine Überprüfung (mit neuer Begutachtung) erfolgen.Ihnen ist im Ergebnis zuzustimmn, denn wie und wo jemand seine verbleibende Lebenszeit verbringt, ob vorm Fernseher oder im Hörsaal hat den RV-Träger nicht interessieren. Studierfähigkeit = Aufnahme und Verabeitung von nicht bekannten Informationen unterscheidet sich nun einmal von Arbeit = Verarbeitung von Informationen und Ablieferung eines Ergebnisses innerhalb enger Zeitschranken. Allerddings kann ein Studienabschluß die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, wenn die körperlichen oder seelischen Belastungen, die zur Erwerbsunfähigkeit geführt haben, durch ein neues Arbeitsumfeld weitgehend beseitigt wurden. Sowas zu verbieten wäre kontraproduktiv zum Gedanken der Solidargemeinschaft. Eigeninitiative war schon immer besser und erfolgreicher als bürokratische Verordnungen nach Aktenlage und unfähigem Entscheider.@Stefannn Ihr gefährliches Halbwissen erstaunt immer wieder...Das ist ein Widerspruch in sich! Denn: Wer die körperlichen und geistigen Belastungen eines Studiums verkraftet, der kann auch arbeiten gehen. Erstaunlich, wer sich so alles für erwerbsunfähig hält!Welche körperlichen Belastungen ? Der große Unterschied zwischen Studium und Beschäftigung ist jedoch, dass man seine Zeit bei einem Studium freier einteilen kann und auch mal 2 Tage nicht kommen kann. Ich würde eher sagen, je nach Krankheit könnte es sich aufdrängen dass eine Besserung eingetreten ist . Beispiele: Bekommt jemand Rente weil er Panikzustände hatte sobald mehr als eine Person anwesend war, der macht sich natürlich mit einem Studium an einer Uni "verdächtig" . Bekommt jemand Rente weil er im Rollstuhl sitzt und sich nicht mehr bewegen kann der kann schon anfangen zu studieren, es gibt ja sogar Studenten die während ihres Studiums einen Zivi an ihrer seite haben weil Sie nicht allein aufs Klo können und so . Also nicht so pauschal urteilen. Im übrigen wird die Rentenversicherung i.d.R. nicht davon erfahren wenn jemand anfängt zu studieren, denn eine Verpflichtung dies zu melden besteht nicht.
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