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Studium und Wehrdienst

von clint31105.03.2010 | 12:49
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6 Antworten

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Ich habe vor meinem 25.Geburtstag in der DDR am 01.09.1989 ein Hochschulstudium begonnen, obwohl ich meinen Grundwehrdienst bis zum 04.11.1989 abgeleistet habe. Wie wird diese Zeit rentenrelevant verrechnet ? Bis 25 war ich dann noch insgesamt 29 Monate an einer Universität eingeschrieben.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Vielzahl der von Ihnen geltend gemachten unterschiedlichen rentenrechtlichen Sachverhalten, empfehlen wir Ihnen diese in einem Kontenklärungsverfahren Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dieser wird dann die Zeiten hoffentlich alle anerkennen. Dem zu erteilenden Bescheid und dem beigefügten Versicherungsverlauf lässt sich allerdings nicht entnehmen, wie sich die einzelnen Zeiten rentenrechtlich auswirken. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt zusammen mit dem Antrag auf Kontenklärung eine Rentenauskunft Altersrente mit allen Anlagen anzufordern. Dieser Rentenauskunft können Sie dann entnehmen, ob und wie im Detail derzeit sich jede Zeit rentenrechtlich auswirkt.

5 Antworten

Schadeam 05.03.2010 | 14:48
Der Wehrdienst ist eine Beitragszeit, das Studium bestenfalls eine unbewertete Anrechnungszeit. Machen Sie Ihre Angaben in der Kontenklärung, dann prüft die DRV. Wie alles letztendlich bei Ihrer späteren AR bewertet wird, hängt von der Rechtslage in ca 20 Jahren ab......
Renten-Fachmannam 05.03.2010 | 14:49
Der GWD bringt Entgeltpunkte als Pflichtbeitragszeit, für Anrechnungszeiten wegen Hochschulbesuch gibt es keine Entgeltpunkte mehr. Eine parallele Aufnahme von GWD und Studium im Versicherungsverlauf ändert auch nichts. Also beantragen Sie das HS-Studium trotz des Standart-Immatrikulationsdatums ab 05.11.89 als Anrechnungszeit.
LSam 05.03.2010 | 19:45
Wenn in einem Ihnen zugegangen Versicherungsverlauf der Grundwehrdienst bis 04.11.89 erfaßt wurde, hat dies die größere Wirkung auf die Rente. weil dafür 0,0625 Entgeltpunkte je Monat direkt vergeben werden. Schule und Studium hingegen wirkt nur indirekt noch rentensteigernd
-_-am 05.03.2010 | 22:33
Von einer versicherten Beschäftigung ist auch bei Zeiten eines Wehr- oder Zivildienstes auszugehen. Zeiten der schulischen Ausbildung neben einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit sind nur Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung, wenn der Zeitaufwand für die schulische Ausbildung unter Berücksichtigung des Zeitaufwands für die Beschäftigung oder Tätigkeit überwiegt. Wenn Sie sich diesen völlig unergiebigen Nachweis ersparen möchten, lassen Sie die Zeiten der schulischen Ausbildung (Studium), soweit sie sich mit Zeiten eines Wehr- oder Zivildienstes überschneiden, unberücksichtigt. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__58.html
clint311am 06.03.2010 | 09:46
Ich habe 1986 nach dem Abitur, das heisst 2 Jahre Erweiterte Oberschule nach meinem 17.Geburtstag, noch ein sogenanntes Vorpraktikum in einem Heizkraftwerk absolviert. Dieses Praktikum war für ein Hochschulstudium notwendig und wurde auch bewertet, dauerte 2 Monate. Danach war eigentlich ein 3 jähriger Wehrdienst in der NVA geplant, welchen ich allerdings ca. 1 Monat nach Antritt wieder abbrach. Danach erfolgten bis zum Studiumantritt 1989 noch 14 Monate beitragspflichtige Arbeit, 18 Monate GWD und bis zu meinem 25.Geburtstag noch insgesamt 28 Monate Hochschulstudium. Es gab 2 Unterbrechungen mit Arbeitslosigkeit: Monate 11 und 12 des Jahres 1987 ohne Arbeitslosmeldung, weil in der DDR kein Arbeitsamt zu dieser Zeit existierte. Dann 1990 Monat Juni und Juli, jedoch habe ich mich erst am 29.Juni gemeldet und ALG gab es nur für Juli. Wie werden die Zeiten für die Rente berücksichtigt ?
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