Hallo Johannes,
Ihren Urlaubsanspruch nach der Wiedereingliederung (wenn Sie also wieder arbeitsfähig sind), müssten Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber klären.
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Hallo Johannes,
Ihren Urlaubsanspruch nach der Wiedereingliederung (wenn Sie also wieder arbeitsfähig sind), müssten Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Ist das ausschließlich im Rechtsbereich des Arbeitgebers? Ist der Kostenträger an dieser Stelle bereits raus?Halle zusammen, ich werde nächste Woche eine Stufenweise Wiedereingliederung über die DRV beenden und bin anschließend voll arbeitsfähig. Darf ich dann direkt Urlaub nehmen oder muss ich zunächst zwei Wochen am Stück weiterarbeiten? Kennt jemand den entsprechenden Paragraphen, der diese Angelegenheit regelt?Das mußt Du mit dem Arbeitgeber abklären.
Wenn die Eingliederung erfolgreich abgeschlossen wurde ist der Kostenträger raus.Das mußt Du mit dem Arbeitgeber abklären.Ist das ausschließlich im Rechtsbereich des Arbeitgebers? Ist der Kostenträger an dieser Stelle bereits raus?
Was für eine Eingliederung. Du meinst bestimmt eine Wiedereingliederung.Wenn die Eingliederung erfolgreich abgeschlossen wurde ist der Kostenträger raus.Ist das ausschließlich im Rechtsbereich des Arbeitgebers? Ist der Kostenträger an dieser Stelle bereits raus?Halle zusammen, ich werde nächste Woche eine Stufenweise Wiedereingliederung über die DRV beenden und bin anschließend voll arbeitsfähig. Darf ich dann direkt Urlaub nehmen oder muss ich zunächst zwei Wochen am Stück weiterarbeiten? Kennt jemand den entsprechenden Paragraphen, der diese Angelegenheit regelt?Das mußt Du mit dem Arbeitgeber abklären.
Ich meine genau das was Ich geschrieben habe.Was für eine Eingliederung. Du meinst bestimmt eine Wiedereingliederung.Wenn die Eingliederung erfolgreich abgeschlossen wurde ist der Kostenträger raus.Das mußt Du mit dem Arbeitgeber abklären.Ist das ausschließlich im Rechtsbereich des Arbeitgebers? Ist der Kostenträger an dieser Stelle bereits raus?
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