Hallo Zilli,
das Übergangsgeld berechnet sich auch in der stufenweisen Wiedereingliederung nach der Bemessungsgrundlage aus der vorangegangenen medizinischen Maßnahme der Rehabilitation, d.h. aktuelle Überstunden/Zuschläge fließen nicht in die Berechnung ein.
Eventuelle gesundheitlich bedingte Ausfallzeiten sind in der Phase der stufenweise Widereingliederung mit dem Rentenversicherungsträger und dem Arbeitgeber abzuklären und führen bei einer Dauer bis zu 7 Tagen nicht zu einer Änderung im vorgesehenen Wiedereingliederungsplan.