Grundsätzlich ist alles an Arbeitszeiten zulässig was zwischen Ihnen, dem Arbeitgeber und dem Arzt als Zeiten in der WE-Vereinbarung vereinbart wurde.
Die genauen Arbeitsstunden pro Tag und Woche, sowie die gesamte Länge der WE werden ja in der Wiedereingliederungsvereinbarung zwischen allen Parteien vorher vereinbart, schriftlich fixiert und von allen Beteiligten unterschrieben und damit akzeptiert - nicht zuletzt auch von Ihnen.
Sie können die WE aber zu jedem beliebigem Zeitpunkt
- wenn es ihnen alles zuviel wird und Sie es gesundheitlich nicht schaffen -abbrechen , unterbrechen
oder den Plan in Abstimmung mit Arzt und AG auf ihren aktuellen Gesundheitszsutand anpassen/verändern !
Ihren Arzttermin können Sie wahrnehmen wann Sie wollen, da Sie ja während der WE weiter krank geschrieben sind. Der AG muss bei einer WE also immer damit rechnen , das der AN mal nicht da ist weil er einen Arzttermin wahrnehmen muss.