Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

stufenweise Wiedereingliederung

von Zilli18.06.2010 | 11:47
8921 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, erste Frage: Während meiner Widereingliederung bekomme ich ja Übergangsgeld von der DRV. Ich habe auch an Wochenenden Dienst. Wie ist das mit dem Sonntagszuschlag? Der AG zahlt ja kein Gehalt mehr, demzufolge auch keine Zuschäge? Pech gehabt? zweite Frage: Wenn ich einen längeren Arzttermin habe und an dem Tag nicht arbeiten kann, muss ich die Zeit vermutlich nicht "nacharbeiten", denn dies ist ja nicht Sinn der WE...? Gruss Zilli

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Zilli,

das Übergangsgeld berechnet sich auch in der stufenweisen Wiedereingliederung nach der Bemessungsgrundlage aus der vorangegangenen medizinischen Maßnahme der Rehabilitation, d.h. aktuelle Überstunden/Zuschläge fließen nicht in die Berechnung ein.

Eventuelle gesundheitlich bedingte Ausfallzeiten sind in der Phase der stufenweise Widereingliederung mit dem Rentenversicherungsträger und dem Arbeitgeber abzuklären und führen bei einer Dauer bis zu 7 Tagen nicht zu einer Änderung im vorgesehenen Wiedereingliederungsplan.

4 Antworten

Antonam 18.06.2010 | 12:56
Beide Fragen kann man mit Ja beantworten. Wobei man natürlich den Arzttermin auch so legen kann, das dieser außerhalb der stundenweisen WE liegt.... Wenn man z.b. morgens die WE macht, kann man den Arzttermin auch einen durchaus nachmittags wahrnehmen oder umgekehrt.
Zilliam 18.06.2010 | 22:17
Hallo Anton, danke für die Antwort. Wenn das so einfach wäre... Der Arzttermin steht seit Monaten fest (kurzfristig nicht möglich) und ist nachmittag. Es gibt bei uns vormittags keine Arbeitszeit. Selbst wenn ich den Termin auf den Vormittag verlegen könnte, wäre ich gesundheitlich bedingt noch nicht in der Lage, am Nachmittag auch noch auf den Beinen zu sein und zu arbeiten (Arzttermin in einem anderen Ort, muss alles mit öffentl. Verkehrsmitteln und zu Fuss erreichen). Deshalb nehme ich in solchen Fällen normalerweise 1 Tag Urlaub, was ja während der Wiedereingliederung nicht möglich ist (ursprünglich hatte ich auch Urlaub geplant). Nun gleich noch eine Frage: Sind Dienstketten von mehr als 5 Tagen am Stück bei einer 5-Tage-Woche bei der Wiedereingliederung zulässig? Es sind also nicht tatsächlich 2 freie Tage pro Woche, sondern unregelmässig, so wie der normale Dienst? (z.B. 7 oder 8 Tage arbeiten, dann 1 oder 2 Tage frei...). Gruss Zilli
Zam 19.06.2010 | 07:34
Grundsätzlich ist alles an Arbeitszeiten zulässig was zwischen Ihnen, dem Arbeitgeber und dem Arzt als Zeiten in der WE-Vereinbarung vereinbart wurde. Die genauen Arbeitsstunden pro Tag und Woche, sowie die gesamte Länge der WE werden ja in der Wiedereingliederungsvereinbarung zwischen allen Parteien vorher vereinbart, schriftlich fixiert und von allen Beteiligten unterschrieben und damit akzeptiert - nicht zuletzt auch von Ihnen. Sie können die WE aber zu jedem beliebigem Zeitpunkt - wenn es ihnen alles zuviel wird und Sie es gesundheitlich nicht schaffen -abbrechen , unterbrechen oder den Plan in Abstimmung mit Arzt und AG auf ihren aktuellen Gesundheitszsutand anpassen/verändern ! Ihren Arzttermin können Sie wahrnehmen wann Sie wollen, da Sie ja während der WE weiter krank geschrieben sind. Der AG muss bei einer WE also immer damit rechnen , das der AN mal nicht da ist weil er einen Arzttermin wahrnehmen muss.
Zilliam 22.06.2010 | 10:19
Vielen Dank für alle Antworten. MfG Zilli
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026