Hallo marwin,
bezüglich der Anrechnung des Einkommens haben Sie m.E. Recht. Das Entgelt/Einkommen ist immer dem Abrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem es erarbeitet wurde. Allerdings sehe ich in Ihrem Fall ein anderes Problem: Die stufenweise Wiedereingliederung dient ja dazu, dass Sie Ihre Tätigkeit stufenweise wieder aufnehmen. Sie schrieben aber, Sie hätten in dieser Zeit gar nicht gearbeitet, das heißt dass eine stufenweise Wiedereingliederung tatsächlich gar nicht stattfand mit der Folge, dass Ihnen eigenlich gar kein Übergangsgeld zusteht...