Hallo, Bibo,
die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Versicherte nach länger andauernder schwerer Erkrankung schrittweise an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz heranführen. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitszeit soll im Rahmen eines ärztlich überwachten Wiedereingliederungsplanes der Rehabilitationsprozess positiv beeinflusst werden.
Bei der stufenweiesen Wiedereingliederung handelt es sich um eine therapeutisch beriebsbezogene Maßnahme. Sie ist keine eigenständige Rehabilitationsleistung, wie sie als Sachleistung von den Reha-Trägern erbracht werden kann. Die Möglichkeit zur Durchführung einer Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung besteht grundsätzlich auch für selbständige Erwerbstätige