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stufenweise Wiedereingliederung für Selbständige?

von Bibo23.05.2007 | 11:00
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es möglich als selbständig Tätiger nach Abschluss eines stationären Heilverfahrens eine stufenweise Wiedereingliederung zu machen. Oder gibt es hier Ausschlussgründe? Ein entsprechender Vorschlag der Klinik liegt vor.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Bibo,

die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Versicherte nach länger andauernder schwerer Erkrankung schrittweise an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz heranführen. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitszeit soll im Rahmen eines ärztlich überwachten Wiedereingliederungsplanes der Rehabilitationsprozess positiv beeinflusst werden.

Bei der stufenweiesen Wiedereingliederung handelt es sich um eine therapeutisch beriebsbezogene Maßnahme. Sie ist keine eigenständige Rehabilitationsleistung, wie sie als Sachleistung von den Reha-Trägern erbracht werden kann. Die Möglichkeit zur Durchführung einer Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung besteht grundsätzlich auch für selbständige Erwerbstätige

2 Antworten

Schadeam 23.05.2007 | 12:21
da Sie als Selbständiger Ihr eigener Chef sind,können Sie ja mit sich selbst im Sinne Ihrer Gesundheit entsprechendes vereinbaren und Ihr Arbeitsvolumen langsam und stetig steigern. Wer sollte Sie daran hindern?
mikeam 26.05.2007 | 18:40
Die Frage ob man selbständig die Wiedereingliederung von der freiwillig versicherten Krankenkasse ohne Abzüge erhält stellt sich mir zufällig seit heute. Mir hat die Krankenkasse heute für die Wiedereingliederung 2Wochen 3 Stunden und dann 2 Wochen 6 Stunden, den Anteil der Eingliederungsarbeitszeit abgezogen, obwohl ich auf dem Antrag Arbeitgeber (selbständig ich selbst) zahlt nichts eingegeben habe. Jetzt habe ich in den nächsten Tagen zu reagieren. Werden Selbständige hier benachteiligt und die Kassen dürfen die Wiedereingliederungsarbeitszeit abziehen vom Krankengeld? Nehme an, dass Bibo ein ähnliches Problem hat?!!
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