Guten Abend,
ich bin in der Zeit vom 11.05.-08.06.2017 in REHA gewesen. Während der REHA wurde seitens der Klinik eine Stufenweise Wiedereingliederung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt ab dem 10.07.2017.
Mit Bescheid der Rentenversicherung vom 13.06.2017 wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Übergangsgeld hätte, da der Beginn der Wiedereingliederung 33 Tage nach der REHA betragen würde und kein ursächlicher Zusammenhang bestehen würde zur REHA. Der Zeitraum zwischen Ende der REHA und Wiedereingliederung dürfte nur maximal 28 Tage betragen. Ich habe dann mit der Sozialarbeiterin der REHA-Klinik telefoniert, diese teilte mir mit, dass das wohl ein Fehler der REHA-Klinik gewesen wäre und ich einen neuen Wiedereingliederungsplan bekommen würde, dann eine Woche früher. Ich bat die Sozialarbeiterin, den Sachverhalt auch der Deutschen Rentenversicherung Bund mitzuteilen und den falschen Wiedereingliederungsplan zu widerrufen. Meine Frage lautet nun, wie sieht das die Deutsche Rentenversicherung Bund? Geht das? Muss ich auch noch den Bescheid vom 13.06.2017 schriftlich widerrufen? Über Antworten würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon einmal.
Beste Grüße
S.L.