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Experten-Antwort

Stunden in den nächsten Abrechnungsmonat übernehmen

von Kristina I.22.01.2013 | 18:41
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe eine vorgezogene Altersrente und habe einen Mini-Job (450 Euro) . Gem. den Rentengesetzen kann man im Jahr ja 2mal über dieser Grenze verdienen. Mein Problem ist, daß ich nach meiner Schätzung im Januar ca. 4 Stunden zu viel arbeiten werde, so daß mein Verdienst über der 450 Euro-Grenze zu liegen kommen wird. Ich möchte aber diese Möglichkeit, 2mal über dieser Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat während eines Jahres izu verdienen, nicht jetzt schon teilweise verbrauchen, sondern mir für später aufheben. Deshalb meine Frage: Kann ich diese 4 Stunden in den nächsten Monat, in den Februar, übernehmen und mir dann dort zusätzlich zu den im Februar erbrachten Arbeitsstunden für den Februar-Verdienst (ohne mich der Gefahr einer Rentenkürzung auszusetzen) auszahlen lassen? Ggf. ergibt sich auch die Frage, wieviel Stunden maximal kann man in Einklang mit den Rentengesetzen in den nächsten Monat übernehmen? Im Februar wird meine Arbeitsstundenzahl höchstwahrscheinlich entsprechend geringer sein. Andernfalls käme für mich ein Verzicht auf diese Bezahlung dieser 4 Arbeitsstunden in Betracht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kristina I.,

eine Verschiebung der erbrachten Arbeitsstunden auf einen anderen Monat ist nicht möglich. Die Abrechnung hat immer für den tatsächlichen Monat, in dem die Leistung erbracht wurde, zu erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Rechtsanwalt in Speam 22.01.2013 | 19:45
Wenn Ihr Arbeitgeber mitspielt ist das kein Problem.
Heinericham 23.01.2013 | 07:55
Das Einkommen ist dem Kelendermonat zuzuordnen, in dem es erzielt wurde. Ein Verschieben wäre somit nicht möglich. Wenn die RV das bei einer Betriebsprüfung oder bei der Prüfung des Einkommens auf Ihre Rente herausfindet hat der Arbeitgeber und Sie ein Problem.
minijobbender vollfrührentneram 23.01.2013 | 09:39
vereinbaren sie festlohn in verbindung mit flexibler arbeitszeit in form eines zeitkontos.
minijobbender vollfrührentneram 23.01.2013 | 10:34
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_b… steht das offizielle statement der minijobzentrale dem rentenrecht entgegen? es geht hier nicht um erwerbsminderungsrenten.
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