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Experten-Antwort

Stunden während Teilerwerbsrente

von Tamicha22.07.2016 | 23:53
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7 Antworten

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Guten Tag, ich würde gerne wissen, wer die Stundenanzahl bei der Teilerwerbsrente festlegt. Konnte bei der Wiedereingliederung nicht mehr als 3 Stunden arbeiten - war nach Abbruch wieder arbeitsunfähig - bin jetzt ausgesteuert und habe die Teilerwerbsrente im Mai 16 beantragt. Termin bei psych. Gutachter war am 19.7.16 - bin seit 5.1.15 arbeitsunfähig mit rezid. mittelgrasiger Depression, Panikattaken und psychosomatischen Störungen. Vielen Dank für Ihre Antworten

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

"Nahla" hat ja Ihre Frage bereits beantwortet.

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6 Antworten

KSCam 23.07.2016 | 10:08
Zunächst können Sie im Rentenantrag nur die Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, ein spezielles Formular für eine Teil-EM-Rente gibt es nicht. Im Rentenverfahren wird dann geprüft in welchem Umfang Sie noch arbeiten können. Grob gesagt gilt das Schema: Wer nur noch täglich unter 3 Stunden arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert und bekommt die volle Rente. Wer noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert und bekommt die Teilrente. Kann jemand noch 6 und mehr Stunden arbeiten bekommt er keine Rente, weil er nicht erwerbsgemindert ist. Grundsätzlich bezieht sich das nicht auf die letzte Tätigkeit sondern auf alle Arbeiten, die angeboten sind. Die medizinische Entscheidung über die mögliche Stundenzahl trifft ergibt sich aus dem was der ärztliche Dienst der DRV feststellt. Nicht jede Arbeitsunfähigkeit bedeutet dass jemand gar nicht mehr arbeiten kann. Bsp.: ein 40 jähriger Bauarbeiter kann wegen Bandscheibenproblemen nicht mehr körperlich arbeiten. Da er aber jede leichte Arbeit machen könnte - beispielsweise alles was im Bürobereich anfällt - wird er kaum Rente bekommen.
Tamichaam 23.07.2016 | 11:39
Herzlichen Dank für die Antwort. Das alles ist mir bekannt und ist ja auch gerecht fertigt. Meine Frage ist aber " wer bestimmt die Anzahl der Stunden, wenn ich z.B. Teilerwerbsminderung zugesprochen bekomme". Bei der Wiedereingliederung wurden vom Arzt und dem Therapeuten 3 Stunden max. für den Beginn vorgeschlagen. Das konnte ich dann nach 7 Wochen nicht mehr weiter machen und musste in eine Akutklinik, weil sich mein Zustand wieder extrem verschlechtert hatte. Deshalb meine Frage - bestimmt das die Rentenversicherung z.B. bei Teilerwerb 3 Stunden am Tag x 5 oder wer? Danke
Tamichaam 23.07.2016 | 11:39
Herzlichen Dank für die Antwort. Das alles ist mir bekannt und ist ja auch gerecht fertigt. Meine Frage ist aber " wer bestimmt die Anzahl der Stunden, wenn ich z.B. Teilerwerbsminderung zugesprochen bekomme". Bei der Wiedereingliederung wurden vom Arzt und dem Therapeuten 3 Stunden max. für den Beginn vorgeschlagen. Das konnte ich dann nach 7 Wochen nicht mehr weiter machen und musste in eine Akutklinik, weil sich mein Zustand wieder extrem verschlechtert hatte. Deshalb meine Frage - bestimmt das die Rentenversicherung z.B. bei Teilerwerb 3 Stunden am Tag x 5 oder wer? Danke
Tamichaam 23.07.2016 | 11:39
Herzlichen Dank für die Antwort. Das alles ist mir bekannt und ist ja auch gerecht fertigt. Meine Frage ist aber " wer bestimmt die Anzahl der Stunden, wenn ich z.B. Teilerwerbsminderung zugesprochen bekomme". Bei der Wiedereingliederung wurden vom Arzt und dem Therapeuten 3 Stunden max. für den Beginn vorgeschlagen. Das konnte ich dann nach 7 Wochen nicht mehr weiter machen und musste in eine Akutklinik, weil sich mein Zustand wieder extrem verschlechtert hatte. Deshalb meine Frage - bestimmt das die Rentenversicherung z.B. bei Teilerwerb 3 Stunden am Tag x 5 oder wer? Danke
Andrea Taluam 23.07.2016 | 19:36
@Nahla - herzlichen Dank, damit ist meine Frage beantwortet. Jetzt kann ich den Gedanken zur Seite legen...lG. Tamicha
Nahlaam 23.07.2016 | 12:47
Wenn Sie von der DRV eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, dann bedeutet das, dass sich Ihre mögliche tägliche Arbeitszeit im Zeitrahmen von 3 bis unter 6 Stunden bewegen muss. Ob Sie dann vier Stunden am Tag arbeiten oder 5,5 Stunden, ist abhängig von Ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit und der Absprache mit Ihrem Arbeitgeber. Die Entscheidung über die Stundenzahl sollten Sie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen und dann mit dem Arbeitgeber.
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