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Experten-Antwort

Stundengrenze und Stundenaufteilung für Hunzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente

von Lara Schmid18.11.2014 | 11:06
3343 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wieviel Stunden darf ich genau bei voller Erwerbsminderung in der Woche hinzuverdienen? (Es geht mir nicht um den erlaubten Geldbetrag, sondern die konkrete Anzahl der Stunden, mit denen ich diesen verdienen darf) Überall kann man lesen, wer nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert. 1. Heißt das ich dürfte noch 2,59 Stunden täglich arbeiten? 2. Was wäre, wenn man genau 3 Stunden am Tag arbeiten würde und das auch so in einem Arbeitsvertrag fixiert werden würde, weil es in der Praxis natürlich schwierig ist 2,59 Stunden zu arbeiten? 3. Wenn man mit dem Arbeitgeber nun unter 3 Stunden täglich, zB 14 Stunden in der Woche vereinbaren würde, müsste man dann darauf achten, nicht mehr als 2,59 Stunden täglich zu arbeiten oder könnten diese 14 Stunden beliebig aufgeteilt werden? (zB an einem Tag 5 Stunden, dafür am nächsten Tag frei, am 3. Tag 3 Stunden, am 4. Tag 6 Stunden = 14 Stunden und dann am 5.,6. und 7. Tag frei). Da ich alles richtig machen möchte, wäre ich über eine Expertenantwort sehr dankbar!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.11.2014 | 11:33

Grundsätzlich gilt:

Bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit ist stets zu prüfen, ob unter Berücksichtigung dieser Beschäftigung oder Tätigkeit weiterhin volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Solange die ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit die vorliegende volle oder teilweise Erwerbsminderung nicht beseitigt, besteht der Rentenanspruch dem Grunde nach weiter.

16 Antworten

Rentner J.am 18.11.2014 | 11:35
Ganz simpel: 3 Stunden und 0 Minuten täglich an fünf Tagen wöchentlich werden akzeptiert vom Rententräger. Also 15 Stunden wöchentlich maximal. Das wars schon. --> Montags 5 Stunden und Dienstags 1 Stunde usw. geht leider nicht, schon gar nicht im Arbeitsvertrag.
GroKoam 18.11.2014 | 11:47
Du darfst arbeiten soviel Du willst, wer sollte das verbieten?
Lara Schmidam 18.11.2014 | 12:57
Sehr geehrter Experte, in welchen Fällen würde denn die Tätigkeit das Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung beseitigen, wenn man mal nur die Stundenanzahl und die wöchentliche Verteilung der Stunden betrachten und das konkret in Zahlen ausdrückt?
Schadeam 18.11.2014 | 13:52
Das wird im Einzelfall entschieden. Im Zweifelsfall muss der ärztliche Dienst entscheiden ob noch volle EM vorliegt. Da ist dann auch die Art der Arbeit entscheidend. Auf der sicheren Seite ist man wenn die täglich 3 Stunden eingehalten werden. Alles andere wird man Ihnen (schon gar nicht in einem Forum) nicht zusichern......man hat ja bekanntlich schon Pferde vor Apotheken k.... gesehen.
Achillam 18.11.2014 | 15:31
Es besteht grds. die Möglichkeit, sich die Wochenarbeitszeit selber einzuteilen. z.B. Montag 5 Stunden, Mittwoch 5 Stunden Samstag 5 Stunden. Dies ist immer Einzefallabhängig und müsste ggf. vom medizinischen Dienst überprüft werden.
Schorscham 18.11.2014 | 15:15
Auf der sicheren Seite ist man erst dann, wenn die tägliche Arbeitszeit UNTER 3 Stunden liegt. Dass es vieleicht Sachbearbeiter gibt, die das etwas lockerer sehen, steht auf einem anderen Blatt.
Schorscham 18.11.2014 | 15:28
Genau das heißt das! Wobei 2,59 Stunden total praxisfern sind. Üblich wären da schon eher 2,75 Stunden, da keine Lohnbuchhaltung minutengenau abrechnet. Es mag in Einzelfällen durchaus vorkommen, dass tägliche Arbeitszeiten von mehr als "unter 3 Stunden" von der DRV geduldet werden. Darauf verlassen sollte man sich aber besser nicht, da die gesetzliche Definition von voller Erwerbsminderung eindeutig ist. Es wäre sogar denkbar, dass man die Betroffenen zunächst eine Weile gewähren lässt und ihnen hinterher unterstellt, dass sie durch ihren fleißigen Arbeitseinsatz von mehr als unter 3 Stunden täglich selbst bewiesen haben, dass sie nicht (mehr) vollständig erwerbsgemindert sind. Entscheiden Sie also selbst, ob Sie Ihre Rente wegen ein paar Minuten zusätzlicher Arbeitszeit aufs Spiel setzen wollen. Mir persönlich wäre das zu gefährlich.
Schorscham 18.11.2014 | 15:41
Korrekt - Das ist IMMER einzelfallabhängig und darf auf gar keinen Fall verallgemeinert werden!
Santanderam 18.11.2014 | 16:03
Als EM -Rentner kann 1 Sünde im Steinbruch genau so schädlich sein wie 4 Stunden im Pförtnerhäuschen.
Schorscham 18.11.2014 | 18:04
Welcher vollständig Erwerbsgeminderte kann denn 1 ganze Stunde im Steinbruch arbeiten? Und wer 4 Stunden lang im "Pförtnerhäuschen" arbeiten kann, ist definitiv nicht vollständig erwerbsgemindert.
jensam 18.11.2014 | 21:18
mal ganz im Ernst: wo soll man so nen mini-job denn finden? 5 * 2,75 = 13,75 rechnerisch würde das für jeden Tag hin hauen, aber wer stellt so eine Hilfskraft ein? Die meisten Arbeitgeber wollen 3-4 Stunden Einsatz - natürlich nicht jeden Tag. Liebe EM-Renter, viel Spaß bei der Mini-Job Suche... Wenn ihr einen gefunden habt, sag mir bescheid... Hier sollte die DRV endlich was unternehmen und die Regeln lockern... ist nur meine meinung...
W*lfgangam 18.11.2014 | 20:47
...als Aufseher/Vorarbeiter, die Peitsche locker in der durch Schlaganfall nahezu bewegungsunfähigen Hand gehalten ? ;-) Die Std-Zahl mag ein Indiz sein (der kann noch mehr als 3 Std. Malochen), das med. Urteil/was geht tatsächlich noch (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt), steht auf einem anderen Blatt. Auch vollen und dauerhaften EM-RentnerInnen kann zunächst eine gar Vollbeschäftigung seitens der DRV nicht verwehrt werden (der Hinzuverdienst kürzt dann die Rente bis auf Null). Natürlich - das verkenne ich nicht - kommt da die Sachbearbeitung ins Grübeln ...das kann auch/überhaupt bei Aufnahme einer 'zugelassen' Tätigkeit/Mini-Job passieren. Der eine DRV-Träger mag in Anbetracht des Einkommens/Mini-Job grundsätzlich stillhalten, der andere DRV-Träger kriegt Schnappatmung und veranlasst sofort ein Nachprüfung. An Lara Schmid: wenn sich med. nichts geändert hat, bleibt es bei der EM-Rente. Das lässt sich notfalls gerichtlich überprüfen - auch mit negativem Ergebnis: 'Sie sind doch in der Lage mind. 3 oder gar 6 Std. eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verrichten zu können'. Es ist so ein bisschen Vabanque-Spiel …. Gruß w.
Werner Weberam 18.11.2014 | 22:21
Es ist schon witzig.... Alle Laien die hier antworten versuchen hilfreiche Antworten zu geben. Einzig der vermeintliche Experte der DRV flüchtet sich in nichtsagende Ausführungen ohne wirklich die Frage zu beantworten. Wie wäre es mal mit einer klaren Stellungnahme seitens der DRV ????
W*lfgangam 18.11.2014 | 22:49
Hallo Werner Weber, ...pssssst, die sitzen noch beim Abendmahl ;-) Hat es aber auch in der Vergangenheit schon gegeben, wo man sich auf die aktuellen 'Rechtsanwendungen' auch inhaltlich auf diese Fragestellungen bezogen hat - vielleicht kommt morgen früh ein müsli-verkaterter Experte ins Forum, der 'echte' Experten-Antwort liefert. Gruß w.
Achillam 19.11.2014 | 07:26
Was erwarten Sie denn für eine Expertenantwort? Der Experte kann Einzelfall bezogen keine exakte Antwort geben. In solchen Fällen entscheidet der medizinische Dienst und der Jurist in jedem Einzelfall. Somit ist keine Antwort möglich.
Schorscham 19.11.2014 | 15:00
Die "Regeln" legt der Gesetzgeber fest und nicht die DRV. Im Übrigen gibt es durchaus entsprechende Arbeitsplätze. Tausende Frührentner mit Nebenjob beweisen das tagtäglich!
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