Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Stundenhöhe bei Erwerbsminderungsrente

von lotte13.07.2011 | 13:21
2486 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wie und wer legt die Stunden fest, die man bei einer Teilerwerbsrente noch arbeiten kann? Hat man hier eine Mitsprachemöglichkeit? Denke 5 Stunden sollte ich noch schaffen. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lotte,

wir schießen uns der Antwort von schade an. Grundlage für die Entscheidung, die der Rentenversicherungsträger trifft, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo lotte,

die konkretete Stundenzahl (zwischen 3 - 6 Stunden) legen Sie mit Ihrem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der möglichen Hinzuverdienstgrenzen fest.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 13.07.2011 | 13:51
Das legt unser lieber Gesetzgeber fest, in dem er geregelt hat, dass derjenige, der noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann, teilweise erwerbsgemindert ist. Die Entscheidung, ob dies so ist trifft der RV Träger mit Abschluß des Rentenverfahrens.
Annaam 13.07.2011 | 18:33
Kann ein Gutachter in einem Gespräch von einer halben Stunde und 4 - 5 Tests wirklich feststellen, dass man zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig ist? Ein vorher durchgeführter psychologischer Belastungstest (über mehrere Tage und Stunden) kam nicht zu der Ansicht. Da fiel das Ergebnis schlechter aus (unter 3 Stunden arbeitsfähig) Anna
lotteam 13.07.2011 | 18:50
Danke für die Antworten, habe etwas anderes gemeint. Ich meinte wenn festgestellt wurde das man nur noch zwischen 3 - >6 Stunden arbeiten kann. Wer dann die Stundenzahl pro Tag festlegt. Die Rentenversicherung oder der Arbeitnemer. Man muß ja auch noch Geld hinzuverdienen damit man über die Runden kommt.
KSCam 13.07.2011 | 20:12
Die Arbeitszeit vereinbart nie die Rentenversicherung für Sie! Das regelt Ihr Arbeitsvertrag, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber abschließen. Es kommt also darauf an worauf Sie und ein Arbeitgeber sich einigen.
Volkeram 13.07.2011 | 20:37
Wenn Sie eine teilweise EM-Rente erhalten, wurde bei ihne ja ein Leistungsvermögen von mehr als 3 aber unter 6 Stunden festgestellt. In diesem Zeitbereich also bis unter 6 Stunden können Sie dann täglich auch arbeiten und hinzuverdienen. Ob Sie 3 , 4 , 5 oder 5 Std. und 30 Minuten täglich arbeiten ist ihre Sache und die ihre AG natürlich. Sie dürfen weiterhin natürlich ihre im Rentenbescheid angegebenen Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten, da ihnen sonst die teilweise EM-Rente gekürzt ( also nicht mehr in voller Höhe ) ausbezahlt wird. Arbeiten Sie täglich wieder über 6 Stunden KÖNNTE ihnen dann die teilw. EM-Rente sogar wieder aberkannt werden. Die effektiv geleistete Arbeitszeit sowie den Verdienst vereinbaren Sie natürlich selbst mit ihrem Arbeitgeber. Wer sollte das denn wohl sonst für Sie machen ??
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026