Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Stundennachweis bei geringfügig Beschäftigten

von Michael Käseberg07.08.2007 | 15:57
9373 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo an Alle! Ich bin auf der Suche nach einer Gesetzesregelung für den Stundennachweis bei 400,- € Minijobber. Wir haben jemanden der auf 400,- arbeitet und wissen jetzt nicht genau, ob wir hier ein Stundenbuch führen müssen. Kann uns hier jemand einen Gesetzestext nennen, bei dem wir das Problem nachlesen können. Freue mich auf jede Anwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die entsprechenden Regelungen finden Sie in der Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages

(Beitragsverfahrensverordnung - BVV). Als Nachweis, dass eine kurzfristige oder eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, sind Unterlagen über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu führen.

4 Antworten

dieteram 07.08.2007 | 19:31
Es empfiehlt sich, einfach mal bei der Minijobzentrale anzurufen ( s. Unten ). M.E. reicht es, die mtl. Gesamtstunden zu erfassen ohne Einzelaufstellung. Gruß Dieter Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Postanschrift: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 44781 Bochum Tel. 0234/304 - 0 Fax 0234/304 - 53050 E-Mail an die Zentrale der KBS
no nameam 08.08.2007 | 12:59
Für eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 ist die wöchentliche/monatliche Stundenzahl nicht mehr von Bedeutung. Um die Geringfügigkeit festzustellen, wird nur der Verdienst betrachtet. Liegt dieser unter 400,00 €, liegt Geringfügigkeit vor. Sie müssen also kein Stundenbuch führen ;-)
no nameam 08.08.2007 | 13:02
Entschuldigung, ich meinte natürlich: § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und 400 € monatlich.
-am 08.08.2007 | 13:59
Es geht um die Frage, ob die Arbeitgeber zu den Lohnunterlagen der geringfügig Beschäftigten nach wie vor Unterlagen über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nehmen müssen. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV i.d.F. des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt kommt es bei der Prüfung der Geringfügigkeit nicht mehr auf die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden an. Gleichwohl haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in Abschnitt F der Geringfügigkeits-Richtlinien vom 25.02.2003 daran festgehalten, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden Gegenstand der Lohnunterlagen sein müssen oder zu diesen genommen werden müssen. Es ist weiterhin erforderlich, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die geleisteten Arbeitsstunden in den Lohnunterlagen dokumentiert oder Unterlagen darüber zu den Lohnunterlagen genommen werden, damit u.a. * Entscheidungen über die Versicherungsfreiheit zur Arbeitslosenversicherung nach § 27 Abs. 5 SGB III, * Entscheidungen über die Versicherungspflicht von beschäftigten Studenten, * beitragsrechtliche Beurteilungen von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen, * Abgrenzungen zwischen kurzfristiger und geringfügig entlohnter Beschäftigung und * Anwendungen des Entstehungsprinzips bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen im Rahmen von Betriebsprüfungen nachvollzogen werden können. Die Vorlage von Arbeitsverträgen allein reicht nicht aus, weil sie nicht unbedingt die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026