Stundenreduzierung neuer Arbeitsvertrag?

von
elipsen

Hallo,
ich habe einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt. Der Beauftragte Arzt hat eine Erwerbsfähigkeit von 3-6 Stunden täglich festgestellt.
Statt des erwarteten Rentenbescheids habe ich einen Fragebogen zu meinem Zuverdienst bekommen. Auf telefonische Nachfrage habe ich erfahren, dass ich davon ausgehen kann, dass ich die beantragte Rente bekomme und das voraussichtlich rückwirkend.
Bei meinem Arbeitgeber habe ich nun angekündigt, dass ich ab nächsten Monat meine Stunden reduzieren möchte. Mein Arbeitgeber hat mir sofort einen Änderungsvertrag vorgelegt mit den reduzierten Stunden. Ich möchte aber gerne (und das ist wohl auch im Sinne der Rentenversicherung) eine Vereinbarung, dass ich die Stunden aufgrund der Teilrente reduziere und falls die Teilrente wegfallen sollte, ich wieder ein Anrecht auf meine derzeitige unbefristete Stundenzahl habe. Gibt es hierzu rechtliche Grundlagen?
Viele Grüße Elipsen

von
OhGott

Zitiert von: elipsen
Gibt es hierzu rechtliche Grundlagen?
Viele Grüße Elipsen

Arbeitsrecht! Fragen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Experten-Antwort

Hallo Elipsen,

leider können wir Ihnen keine Auskünfte zum Arbeitsrecht geben. Hier wäre tatsächlich ein Anwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.

Vielleicht können Sie sich ja mit Ihrem Arbeitgeber auch einigen. Gegebenenfalls könnten Sie auch mit Ihrem Personal- oder Betriebsrat sprechen.

von
Antwort

Ein Änderungsvertrag ist zulässig.
Ein Recht auf Vollzeit haben Sie danach nach aktueller Gesetzgebung nicht.

von
Student

Es gilt die Vertragsfreiheit. Bedeutet, Sie können vereinbaren was Sie wollen, solange es nicht durch Gesetz verboten oder eingeschränkt ist.

Natürlich können Sie Ihrem Arbeitgeber vorschlagen den Rentenbescheid abzuwarten, der ggf befristet ist und die Stundenreduzierung ebenfalls zu befristen. Das ist seit 1.1.2019 gesetzlich festgeschrieben für Betriebsgrößen ab 45 MA. Für maximal 5 Jahre kann so eine Brückenteilzeit gelten und Sie haben dann ein Rückkherrecht zum alten Stundenumfang.

Am besten informieren Sie den Arbeiter und setzen sich mit diesem zusammen bzw beziehen den Betriebsrat mit ein.

Der Arbeitgeber kann Ihre Absichten nicht riechen.

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