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Experten-Antwort

Stundenreduzierung wegen Krankheit?

von SteZie12.08.2014 | 09:57
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9 Antworten

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Hallo, meine Frau wird am 13.10.14 aus dem Krankengeld ausgesteuert. Da sie seit dem Betrachtungszeitraum 16.3.13 78 Wochen krank war. Die DRV hat den Antrag auf EMR angelehnt. Widerspruch läuft. Die erste Reha hat sie als voll erwerbstätig eingestuft, arbeiten ging darauf hin ca. 4 Wochen lang gut. Nun ist sie erneut in Reha, diesen Ausgang werden wir auf jeden Fall abwarten. Aber jetzt zu meiner Frage. Ihr Arbeitgeeber (ich) würde sie natürlich auch mit einem Arbeitsvertrag ausstatten (ehemals 40 Stunden) der weniger Stunden beinhaltet (zb 15) aber macht das Sinn? Kann das (abgesehen von weniger Rente wenn es gut gehen sollte und weniger Krankengeld falls sie den Betrachtungszeitraum übersteht) zum Nachteil geraten? Ihr Hausarzt hält sie übrigens für nicht arbeitsfähig (unter 3 Stunden); der Facharzt für "momentan arbeitsunfähig". Vielen Dank für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SteZie,

nach Ihrer Schilderung befindet sich Ihre Frau zur Zeit in einer Rehabilitationsmaßnahme. Nach Abschluss dieser Maßnahme wird ein Entlassungsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, ob sie arbeitsfähig bzw. arbeitsunfähig entlassen wird.

Wir empfehlen zunächst den Ausgang der Rehabilitationsmaßnahme abzuwarten. Ggf. ergeben sich aus dem Entlassungsbericht weitere Details zur weiteren Vorgehensweise.

Außerdem befinden Sie sich auch noch im Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid.

Die Stelle, die den Widerspruch bearbeitet prüft, ob dem Widerspruch nach Durchführung der Reha-Maßnahme abgeholfen werden kann. Ansonsten wird ein Widerspruchsbescheid erteilt, gegen den Klage beim Sozialgericht erhoben werden kann.

Eine Änderung der Arbeitszeit hat auf das anhängige Widerspruchsverfahren keine Auswirkung.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu beziehen.

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird dann gewährt, wenn das Leistungsvermögen des Betreffenden insoweit eingeschränkt ist, als dass er noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt lediglich die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Neben dem Bezug dieser Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst möglich, der sich an der Höhe der Entgelte aus den letzten 3 Jahren vor Rentenbewilligung orientiert.

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8 Antworten

Christina Nowakam 12.08.2014 | 12:24
Da die Zahlung des Krankengeldes bis zum 13.10.2014 weiter läuft und bereits ein Widerspruchsverfahren wegen dem abgelehnten EMR-Antrag läuft, rate ich ganz einfach mal abzuwarten. Inwieweit Sie als Arbeitgeber mit Ihrer Frau einen geänderten Arbeitsvertrag abschließen, ist Ihre Entscheidung. Außer den Ihnen bekannten Nachteilen, weniger Rente, weil geringerer Verdienst und weniger Krankengeld , kommt natürlich auch ein reduziertes monatliches Familieneinkommen dazu. Dieses Forum ist natürlich nicht geeignet, Fragen des Arbeitsrechts zu beantworten. Aber bei einem Änderungsvertrag zwischen AG und AN sehe ich keine Probleme.
SteZieam 12.08.2014 | 12:47
Na das wir das Verfahren abwarten steht außer Frage. Die Frage bzgl. der Nachteile bezog sich eher auf die DRV usw. nicht arbeitsrechtlich.
Santanderam 12.08.2014 | 12:54
Der Rentenversicherung ist es egal wenn die Stundenzahl gesenkt wird. Die Entscheidung Widerspruch EMR ja/nein wird dadurch nicht beeinflusst.
SteZieam 12.08.2014 | 13:02
Danke, darauf wollte ich hinaus. Obwohl man dann ja praktisch nicht mehr AU ist?!?
Luckyam 13.08.2014 | 15:25
Aus meiner Sicht, wird Ihre Frau bis zur Aussteuerung keine Entscheidung über ihren Widerspruch haben - die Zeit ist zu knapp. Ich würde Ihnen folgende Vorgehensweise vorschlagen: Ab dem 14.10.14 soll sich Ihre Frau arbeitlos melden (wenn man von der KK ausgesteuert wird, ein RV-Verfahren laufen hat und ein Beschäftigungsverhältnis besteht, kann man trotzdem Arbeitslosengeld beziehen - Nahtlosigkeitsregelung - die von der Agentur für Arbeit wissen, mit ihr umzugehen). Auf gar keinen Fall soll sie das Arbeitsverhältnis "gekürzt" aufnehmen, bis über das RV-Verfahren (auch in der Klage) entschieden ist. Sobald Rentenbeiträge auf ihr Versicherungskonto laufen, hat der RV-Träger keine Probleme mehr mit ihr. Also umgekehrt: Erst das Rentenverfahren abwarten (volle oder teilw. EM) und dann das Arbeitsverhältnis entsprechend anpassen. Hoffentlich lesen Sie das noch?!
elli506am 29.09.2014 | 20:20
Kann mir vielleicht jemand helfen? ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Überall heißt es sie sind ein Sonderfall. Also Ich war von November 2012 bis 31.03.2014 krank geschrieben. Hatte seit September 2013 das Hamburgermodell zur Wiedereingliederung bis zum 31.03.2014. Meine Arbeitszeit habe ich auf 4 Stunden reduzieren müssen, da ich trotz großer Anstrengungen nicht mehr schaffe. Im November wurde mir angeraten einen Antrag auf EWR zu stellen, dies tat ich auch. Habe in diesem Jahr schon drei Wundrosen gehabt und meine Krankheit hat sich weiter verschlechtert. Anfang September konnte ich die Schmerzen nicht mehr aushalten und bin erneut auf die alte Krankheit krank geschrieben zuzüglich zweier neuer Krankheiten. Nun kommt der Hammer, habe vorige Woche erfahren das ich rückwirkend zum 01.06.2013 voller EWR war und ab 01.04.2014 wurde die Rente auf die Hälfte reduziert und befristet ist bis Januar 2015. Nun bin ich ja seit Anfang September wieder krank. Meine Krankenkasse hat mich zum 17.10.2014 ausgesteuert. Bin noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis (GdB 60). Nun sollte ich mich bei der Agentur für Arbeit melden, dort bin ich nur der Sonderfall. So etwas haben sie noch nicht gehabt. Keiner weiß ob mir überhaupt eine Art Überbrückungsgeld zusteht oder nicht. Wie geht das jetzt alles weiter? Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, denn ich brauche meine ganze Kraft schon um überhaupt wieder auf die Beine zu kommen.
-am 30.09.2014 | 12:33
Hallo elli506, zur Frage Ihrer Ansprüche nach dem Recht der Arbeitsförderung (bei der Arbeitsagentur) kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider keine Auskünfte geben. Hier kann ich Sie leider nur an Ihre Arbeitsagentur oder ein Forum zum Recht der Arbeitsförderung verweisen. Hinsichtlich Ihrer Erwerbsminderungsrente kann ich Ihnen nur empfehlen, sich erneut an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden (idealer Weise persönlich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle) und dort die aktuelle Entwicklung hinsichtlich Ihres medizinischen Leistungsvermögens zu erörtern bzw. Widerspruch gegen die aktuelle Entscheidung des Rentenversicherungsträgers einzulegen. Unter Umständen steht Ihnen aufgrund einer aktuellen Verschlechterung dieses Leistungsvermögens erneut eine volle Erwerbsminderungsrente zu. Abschließend beurteilen kann ich dies im Rahmen dieses Forums jedoch nicht.
elli506am 30.09.2014 | 12:49
Danke für die Antwort! Ich muss mal sehen, vielleicht kann mir jemand sagen ob mir ein Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld 1 zu steht. Oder wird davon ausgegangen das ich mit der halben Rente zurecht komme? Die ist geringer als der Hartz IV Satz.
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