Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Stundenzahl bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

von otraholz12.12.2013 | 22:07
2313 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung kann man erhalten, wenn man nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann. Bei Gewährung dieser Rente darf man bis zu einer individuellen Grenze hinzuverdienen. Ist es rentenschädlich, wenn man diese Grenze einhält, hierfür jedoch 6 oder mehr Stunden täglich arbeitet ? Wird die Arbeitszeit vom RV-Träger geprüft oder ist ausschließlich der Bruttolohn maßgebend ? Gibt es hierüber schriftliche Ausführungen und wo kann ich die finden? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich durch Krankheit oder eine Behinderung ausgelöst. Bei einer Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung muss zudem eine teiweise Erwerbsminderung vorliegen, dass heißt dass der Versicherte außerstande ist unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Std. täglich erwerbstätig zu sein.

Somit ist es rentenschädlich, eine Erwerbstätigkeit von über 6 Std. tgl. neben dem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente auszuüben.

Selbstverständlich ist es vom Rentenversicherungsträger überprüfbar, in welchem Umfang eine Tätigkeit ausgeübt wird.

Eine Ausnahme der Regelung besteht dann, wenn die Tätigkeit auf Kosten der Kosten der Gesundheit ausgeführt wird.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Möglich wäre die Tätigkeitsausübung über 6 Stunden, wenn sie diese auf Kosten ihrer Restgesundheit ausüben.

Dies wird vom Sozialmedizinischen Dienst festgestellt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Mr. Heisenbergam 13.12.2013 | 09:08
R3.1 Teilweise Erwerbsminderung Teilweise Erwerbsminderung liegt nach § 43 Abs. 1 S. 2 SGB 6 bei einem gesund-heitsbedingt eingeschränkten Leistungsvermögen auf 3 bis unter 6 Stunden täglich vor, gemessen an den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Nach dieser Gesetzesdefinition ist somit im Einzelfall festzustellen, wie viele Stunden täg-lich der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den dort üblichen Be-dingungen erwerbstätig sein kann (abstrakte Betrachtungsweise). Ist nach dem fest-gestellten Leistungsvermögen von (medizinisch) teilweiser Erwerbsminderung aus-zugehen, liegt – vgl. § 89 SGB 6 >> [SGB 6 § 89 G0] – gleichzeitig auch volle Er-werbsminderung vor, wenn der Versicherte keinen seinem Leistungsvermögen ent-sprechenden Arbeitsplatz innehat, und der Arbeitsmarkt für ihn daher als verschlos-sen anzusehen ist >> [SGB 6 § 43 R3.2.2]. Für die Beurteilung des Rentenanspruchs kommt es mithin allein auf das festgestellte Leistungsvermögen an. Somit besteht für einen Versicherten mit einem Leistungs-vermögen zwischen 3 bis unter 6 Stunden täglich auch dann ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn er tatsächlich mindestens sechs Stunden täglich auf Kosten seiner Gesundheit arbeitet. Die dabei erzielten Einkünfte sind nach § 96a SGB 6 zu berücksichtigen. http://ir-http.drv.drv/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R3.1&a=true
otraholzam 13.12.2013 | 11:46
Danke für die Antworten, allerdings bleibt eine Rückfrage an den Experten: Nach der Anwort von Mr. Heisenberg, die offenkundig aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen der DRV stammt, besteht für den Bezieher einer Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung , auch dann der Anspruch weiter, wenn dieser 6 Stunden oder mehr arbeitet. Der Experte spricht jedoch davon dass dies "definitiv" rentenschädlich sei. Ich wäre für eine rechtlich verbindliche Antwort des Experten dankbar, da sich die Aufnahme einer solchen Tätigkeit sehr positv auf meine wirtschaftl. Situation auswirken würde. Vielen Dank !
Marcelloam 14.12.2013 | 04:55
Zitat von otraholz anzeigenausblenden
Wenn du über 6 Stunden arbeiten kannst, dann mach das doch. Ich finde deine Fragen echt blödsinnig. Willst du die Solidargeschmeinschaft ausnutzen? Du wirst schon sehen, was du davon hast, wenn du der Rentenversicherung zeigst, dass du mehr als 6 Stunden arbeiten kannst. Und zu Recht wird die Rentenversicherung dich dann überprüfen. Andere können wirklich nicht mehr als 6 Stunden arbeiten und bekommen wegen dir weniger Rente, weil du die Rentenkasse plünderst.
Marcelloam 14.12.2013 | 05:33
Sorry liebe Expertinnen und Experten, aber den Kommentar konnte ich mir nicht verkneifen. Seine eigene Meinung sollte man doch aber in dem Forum sagen dürfen.
Kerstin Püstelam 04.02.2015 | 18:56
Ich habe von einem Gutachter ein Gutachten mit folgendem Zitat: "Aus diesen genannten Gründen ist eine Tätigkeit bei dem positiven und negativen Leistungsbild auf 6 Std. zu begrenzen." Habe ich einen Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderung?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026