Hallo Ich,
die persönlichen Entgeltpunkte spiegeln die Abschläge wegen eines vorzeitigen Rentenbeginns wieder. Auch bei Erwerbsminderungsrenten ist ein solcher Abschlag i. d. R. enthalten.
Diese Abschläge bleiben auch bei der Umwandlung in Folgerenten erhalten. Lediglich evtl. nach Rentenbeginn erworbene Rentenansprüche erhalten - je nach neuem Rentenbeginn- niedrigere oder gar keine Abschläge.