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Experten-Antwort

SV-Abzüge bei Krankengeld

von Frank5912.05.2016 | 11:36
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, werden einem selbständigen Handwerker der seit 3 Jahren nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlt beim Krankengeld (IKK Berlin-Brandenburg) bei der Auszahlung seines Krankengeldes noch Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen? Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank59,

bei Bezug von Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse besteht in der Rentenversicherung nur Versicherungspflicht, wenn der Versicherte im letzten Jahr vor Beginn des Krankengeldbezuges zuletzt in der Rentenversicherung versicherungspflichtig war (zum Beispiel auf Grund einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit).

Da Sie nach Ihren Angaben den letzten Pflichtbeitrag in der Rentenversicherung vor 3 Jahren hatten, dürfte der Krankengeldbezug nicht versicherungspflichtig kraft Gesetzes sein.

Sofern Sie keinen Antrag auf Versicherungspflicht gestellt haben, werden Ihnen daher keine Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.

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