Ich erhalte eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 140,00€. Davon werden 17,55% SV-Beiträge (=24,57€) in Abzug gebracht und ich erhalte somit Netto 115,43€.
Die Grenze, bis zu der nach § 226 Abs.2 SGB V keine Abzüge vorgenommen werden, liegt in 2013 bei 134,75€.
Weil ich also 5,25 € zu viel an Betriebsrente beziehe, muss ich einen Abzug von 24,57€ hinnehmen.
Analog vom Übergang eines Mini- zu einem Midi-Job gibt es hier wohl keine Gleitzonenregelung? Oder doch?
Welche Möglichkeit habe ich?
Danke.