Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe einen Mandaten, der sich als Handelsvertreter selbständig machen will.
Er erhält überwiegend seine Aufträge von einem Auftraggeber. D.h. er ist sv-pflichtig.
Er überlegt nun auch eine Teilzeitbeschäftigte oder einen Azubi einzustellen, den er von seinen Einnahmen bezahlt.
Wie wirkt sich dieser zusätzliche TZ-Mitarbeiter/Azubi auf seine SV-Pflicht aus? Bleibt er sv-pflichtig.
Gruß
Frank J. Kontz