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TACHELES gibt wieder Tipps zur "Mütterrente"

von Schorsch23.08.2014 | 13:53
8052 Ansichten
58 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2038… Zitat: "Hallo, den im Betreff genannte Begriff gibt es ja eigentlich nicht. Aber vielfach wird dieser Begriff als Schlagwort für die Erhöhung der Rente um ein weiteres Erziehungsjahr verwendet, Aber dies nur nebenbei. Die Rentenversicherungsträger haben in dieser Woche mit dem Versand der Bescheide und der (Nach-)zahlung ab 1.7.2014 begonnen. Wie sollen sich denn jetzt die Betroffenen verhalten die aufgrund der Empfehlung hier im Forum Widerspruch gegen den Rentenanpassungsbescheid erhoben haben? Was schlagen denn die Befürworter, die diesen Widerspruch empfohlen haben, vor? MausMaus" Zitat ende! Mal sehen, was die "TACHELES-Rentenexperten" dieses Mal vom Stapel lassen. Ich ahne Furchtbares..... Man darf gespannt sein! MfG

58 Antworten

Maier IIam 23.08.2014 | 14:38
In diesen Foren geht es sowieso nur darum,wie man Arbeit vermeidet,oder grösstmöglich den Staat melken kann. Echter Sachverstand ist dort rar.
Ostleram 23.08.2014 | 18:57
Hallo Na, ja dieses Land Melken ist legitim machen Beamte und Politiker ja auch! Beamte Arbeiten auch nicht, sie gehen nicht zur ARBEIT sie GEHEN zum Dienst!
KSCam 23.08.2014 | 18:16
Die Damen, die gegen die Rentenanpassung Widerspruch eingelegt haben, nur weil vor einigen Wochen der Kinderzuschlag noch nicht dabei war, müssten - wenn Hirn regiert - diesen (schwachsinnigen) Widerspruch umgehend zurückziehen, wenn sie jetzt das mehr an Geld bekommen. Aber so was kann man in TACHELES wohl kaum erwarten. Und wer diese Einsprüche ehoben hat, ist in aller Regel dem gesunden Menschenverstand ohnehin nicht besonders aufgeschlossen - also hilf Logik nur sehr begrenzt.....
monikapam 23.08.2014 | 21:43
Ich kann da Schorsch nur zustimmen,mein Mann ist Beamter,er muss genauso hart seinen Dienst versehen ,wie jeder andere.M.f.G.
Schorscham 23.08.2014 | 19:40
Zitat von Ostler anzeigen
Ostler schrieb

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

[/quote]

Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

[/quote]

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon.

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

.

War das im "Osten" so? Die Beamten, die mir persönlich bekannt sind, arbeiten sogar sehr hart für ihr Geld. Sie sind bestimmt (Langzeit)arbeitslos und machen gerne andere Leute für ihr persönliches Schicksal verantwortlich. Stimmts? Dann sollten Sie besser bei "TACHELES" rumjammern. Dort hat man bestimmt ein offenes Ohr für Ihre primitiven Stammtischparolen.
Ostleram 24.08.2014 | 11:59
Hallo @ Schorsch und @ Monikap Ihr wist doch gar nicht was Arbeiten ist, Arbeiten ist nicht Stöhnen auf hohem Niveau! Kommt doch mal einen Tag ins Stahlwerk nicht Arbeiten nur mal 8 Stunden Gucken. Oder auf dem Bau nicht Arbeiten nur mal 1 Tag mit Laufen. Oder gehen sie doch mal 1 Woche mit auf Montage das müssen wir unser Gesamtes Leben weil es hier keine Arbeit Gibt! Ich Kenne Dieses Tacheles Forum nicht, nur mir sei es Bitte auch Erlaubt meine Vorurteile über unsere angebliche Elite zu haben! MfG ostler
monikapam 24.08.2014 | 13:40
Es ist jeder selbst dafür Verantwortlich was er aus seinem Leben macht,auch beruflich.M.f.G.
Ostleram 24.08.2014 | 13:54
Hallo Ach ,ja und was ist mit denen die von Geburt her nicht können? zum Beispiel Menschen die Behindert geboren wurden weil die Hebamme Gepfuscht hat? Die sind auch selber Verantwortlich? Typisches Verwalter Geschwätz. Pfui.
monikapam 24.08.2014 | 14:15
Hallo,ich bin von Geburt an selbst Behindert,wurde nur mit 1 Hand geboren.Also bitte nicht Ironisch werden.Damit ist für mich das Thema beendet.Schönen Sonntag noch.
Negative Kraftam 24.08.2014 | 14:24
Ihr seid alles Helden der Arbeit!
Schorscham 24.08.2014 | 14:30
Zitat von Ostler anzeigen
Ostler schrieb

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

[/quote]

Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

[/quote]

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon.

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

.

Richtig - Sie haben Vorurteile. Von der tatsächlichen Arbeitsbelastung eines Beamten haben Sie aber nur wenig bis gar keine Ahnung. Ich selbst bin übrigens kein Beamter, sondern habe bis zu meiner Berufsunfähigkeit hart als Metallfacharbeiter meine Brötchen verdient. Trotz tariflich vereinbarter Wochenarbeitszeit von 35 Stunden waren 45 Wochenstunden und 6 Arbeitstage bei uns die Regel. Also unterlassen Sie gefälligst Ihre Unterstellung, dass ich nicht wüsste, was Arbeiten heißt, Herr Superschlau!
Schorscham 24.08.2014 | 16:38
Zitat von MitLeser anzeigen
Wenn ich meine zahlreichen Überstunden berücksichtige, komme ich sogar über 45 Jahre. Und bevor meine BU-Rente bewilligt wurde, bekam ich zunächst Krankengeld, dann ALG 1 und danach ein paar Monate ALG 2. Wann kapieren Sie endlich, dass Sie sich verrannt haben, Herr Superschlau? Ihre Statements haben mit dem Ausgangsthema nicht das Geringste zu tun und gehören an einen Kneipenstammtisch!
MitLeseram 24.08.2014 | 16:24
Sie haben aber keine 45 Jahre gearbeitet. Würden Sie in der heutigen Zeit BU werden ,landen Sie erst mal im ALG 1 Bezug oder ALG 2 Mann, Sie sind Weltfremd und haben keine Ahnung vom heutigen Arbeitsleben. Das muss Ihnen mal gesagt werden. Bin froh nächstes Jahr ,nach 50 J.in die reg. AR gehen zu können u. den Mist mit den AG nicht mehr anhören zu müssen. Ich wiederum bin mit meinem AG zufrieden. Ich komme tägl. im Wechsel zu Firmen beruflich, da werden nur noch von ZAF Leiharbeiter beschäftigt und die AG jammern weiter. M.
MitLeseram 24.08.2014 | 17:58
Sie haben ja Recht Schönen Sonntag MfG M
MitLeseram 24.08.2014 | 17:28
Zitat von Schorsch anzeigen
Sie haben aber keine 45 Jahre gearbeitet. Würden Sie in der heutigen Zeit BU werden ,landen Sie erst mal im ALG 1 Bezug oder ALG 2
Wenn ich meine zahlreichen Überstunden berücksichtige, komme ich sogar über 45 Jahre. Und bevor meine BU-Rente bewilligt wurde, bekam ich zunächst Krankengeld, dann ALG 1 und danach ein paar Monate ALG 2. Wann kapieren Sie endlich, dass Sie sich verrannt haben, Herr Superschlau? Ihre Statements haben mit dem Ausgangsthema nicht das Geringste zu tun und gehören an einen Kneipenstammtisch!
Kneipenstammtisch ist für mich dabu.Keine Zeit dafür.Bin ja schließlich noch AN mit einer 60-80 Std. Woche. --------------------------------------------------------- Hab ich doch gewusst ! BU ALG1 + ALG2 Sie haben Glück gehabt in BU eigestuft zu werden,sonst würden Sie heute noch ALG2 erhalten. Also bitte, keine abschätzende Bemerkungen mehr wegen ALG2 Empfänger. Viele BU sind inzw. schon verstorben wenn ein Bescheid eintrudelt.Die hatten nicht so viel Glück wie Sie. Warum lesen Sie bei Tacheles mit wenn Sie keine Leistungen erhalten ? Zeitvertreib-Langeweile Kopfschüttel M.
Schorscham 24.08.2014 | 18:25
Zitat von MitLeser anzeigen
Nö, ich würde definitiv kein ALG 2 erhalten, weil mein derzeitiges Arbeitseinkommen höher ist als mein Grusi-Bedarf. Ist Ihnen etwa nicht bekannt, dass BU-Renten nur Teilrenten sind und man noch ordentlich hinzuverdienen darf? Weil ich mich gerne amüsiere. Und warum lesen Sie in diesem Rentenforum mit, wenn Sie gar keine Rente erhalten? Sie sind vielleicht ein Dummschwätzer.......
Pauleam 24.08.2014 | 18:45
Da fallen mir nur die Worte ein, welche der Herr Hartz bei der Einführung von ALG2 gesagt hat: "Heute ist ein guter Tag für Deutschland" Aus einem Herrn Hartz sind in der Zwischenzeit Millionen "Hartzer" geworden. Ja, es war ein guter Tag für Deutschland!
HotRodam 24.08.2014 | 18:55
Dieser Schröder-Freund Peter Hartz hat erreicht, daß die BA und deren Derivate die Mitbürger, die sich inzwischen ans Nichtstun gewöhnt hatten, gnadenlos in Arbeit vermitteln wollen. Die sollen uns ein bedingungsloses Grundeinkommen zahlen und gut ist es !
Hudiniam 24.08.2014 | 20:33
Kneipenstammtisch ist für mich dabu.Keine Zeit dafür.Bin ja schließlich noch AN mit einer 60-80 Std. Woche.
60 - 80 Stunden pro Woche? Wer DAS glaubt wird seelig!
Er verzichtet auf seine Mittagspause. :-)
Sonderschulmeisteram 24.08.2014 | 22:24
60 - 80 Stunden pro Woche? Wer DAS glaubt wird seelig!
Er verzichtet auf seine Mittagspause. :-)
Meine Güte, bei Euch ist Hopfen und Malz verloren; geht Nachsitzen bis Ihr schwarz werdet ..... und selbst das wird nicht langen.... 6*
Schorscham 25.08.2014 | 09:54
Zitat von Angelika anzeigen
DER war echt gut! :-):-):-) Ein Forum, in dem zu sinnlosen Massen-Widersprüchen (siehe oben!) geraten wird, anstatt die User auf kompetente Fach-Foren zu verweisen, ist bestenfalls unseriös aber keinesfalls "sehr gut". Wer sich dauerhaft vor Arbeit drücken will, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, ist bei TACHELES allerdings in den besten Händen. Sinnvolle Tipps zur erfolgreichen Job-Suche habe ich in diesem Forum voller selbsternannter Sozialrechtsexperten jedenfalls noch nie gelesen. Sie etwa?
Angelikaam 25.08.2014 | 08:39
Woher wissen Sie das? Sind Sie dort auch Forumsmitglied? Hat man Ihnen genau diesen Rat nicht gegeben? Tacheles ist ein sehr gutes Forum für alle Fragen rund um Hartz4, Sozialgeld u. a. Fragen.
Ostleram 25.08.2014 | 10:16
Hallo Sie bekommen doch auch Bu Rente! Da hatten sie doch das Glück der Frühen Geburt, nach 1961 geborene Bekommen nichts in der Regel nur Hartz. Es scheint sich in Deutschland tatsächlich um ein Phänomen zu handeln Frührentner haben die größte Fresse über Frührentner und andere Leistungsbezieher!
Angelikaam 25.08.2014 | 10:16
Zitat von Schorsch anzeigen
Tacheles ist ein sehr gutes Forum für alle Fragen rund um Hartz4, Sozialgeld u. a. Fragen.
DER war echt gut! :-):-):-) Ein Forum, in dem zu sinnlosen Massen-Widersprüchen (siehe oben!) geraten wird, anstatt die User auf kompetente Fach-Foren zu verweisen, ist bestenfalls unseriös aber keinesfalls "sehr gut". Wer sich dauerhaft vor Arbeit drücken will, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, ist bei TACHELES allerdings in den besten Händen. Sinnvolle Tipps zur erfolgreichen Job-Suche habe ich in diesem Forum voller selbsternannter Sozialrechtsexperten jedenfalls noch nie gelesen. Sie etwa? Ja, ich habe dort viele gute Antworten bekommen. Da ich aber seit gut 11 Jahren eine Erwerbsminderungsrente habe, ging es mir nicht darum mich vor Arbeit oder sonstigen zu drücken. Vielleicht gibt es auch noch andere Fragen dort?
Angelikaam 25.08.2014 | 10:16
Zitat von Schorsch anzeigen
Tacheles ist ein sehr gutes Forum für alle Fragen rund um Hartz4, Sozialgeld u. a. Fragen.
DER war echt gut! :-):-):-) Ein Forum, in dem zu sinnlosen Massen-Widersprüchen (siehe oben!) geraten wird, anstatt die User auf kompetente Fach-Foren zu verweisen, ist bestenfalls unseriös aber keinesfalls "sehr gut". Wer sich dauerhaft vor Arbeit drücken will, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, ist bei TACHELES allerdings in den besten Händen. Sinnvolle Tipps zur erfolgreichen Job-Suche habe ich in diesem Forum voller selbsternannter Sozialrechtsexperten jedenfalls noch nie gelesen. Sie etwa? Ja, ich habe dort viele gute Antworten bekommen. Da ich aber seit gut 11 Jahren eine Erwerbsminderungsrente habe, ging es mir nicht darum mich vor Arbeit oder sonstigen zu drücken. Vielleicht gibt es auch noch andere Fragen dort?
Schorscham 25.08.2014 | 10:45
Zitat von Ostler anzeigen
Ostler schrieb

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

[/quote]

Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

[/quote]

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon.

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

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Ja und? Dafür habe ich auch jahrzehntelang Versicherungsbeiträge eingezahlt. Und für die Abschaffung der BU-Rente bin ich nicht verantwortlich. Warum? Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig und kann durchaus noch arbeiten. Das mache ich trotz meiner erheblichen Schwerbehinderung auch so, da mir meine Rente zu wenig ist. Was Sie nicht sagen! Etwas weiter oben haben Sie doch noch behauptet, Sie würden 60 - 80 Stunden pro Woche arbeiten. Wie war das also noch gleich mit der "größten Frese", MitLeser Ostler? Frohes Schaffen!
Angelikaam 25.08.2014 | 10:52
Zitat von Schorsch anzeigen
Auch nach 1961 geborene erhalten doch nicht nur Grundsicherung. Ich habe eine Erwerbsminderungsrente und sonst nichts. Es kommt doch immer darauf an, wieviel man in den Jahren davor verdient hat. Hallo Sie bekommen doch auch Bu Rente! Da hatten sie doch das Glück der Frühen Geburt,....
Ja und? Dafür habe ich auch jahrzehntelang Versicherungsbeiträge eingezahlt. Und für die Abschaffung der BU-Rente bin ich nicht verantwortlich. Warum? Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig und kann durchaus noch arbeiten. Das mache ich trotz meiner erheblichen Schwerbehinderung auch so, da mir meine Rente zu wenig ist. Was Sie nicht sagen! Etwas weiter oben haben Sie doch noch behauptet, Sie würden 60 - 80 Stunden pro Woche arbeiten. Wie war das also noch gleich mit der "größten Frese", MitLeser Ostler? Frohes Schaffen!
Ostleram 25.08.2014 | 11:26
Zitat von Schorsch anzeigen
Hallo Sie bekommen doch auch Bu Rente! Da hatten sie doch das Glück der Frühen Geburt,....
Ja und? Dafür habe ich auch jahrzehntelang Versicherungsbeiträge eingezahlt. Und für die Abschaffung der BU-Rente bin ich nicht verantwortlich. Warum? Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig und kann durchaus noch arbeiten. Das mache ich trotz meiner erheblichen Schwerbehinderung auch so, da mir meine Rente zu wenig ist. Was Sie nicht sagen! Etwas weiter oben haben Sie doch noch behauptet, Sie würden 60 - 80 Stunden pro Woche arbeiten. Wie war das also noch gleich mit der "größten Frese", MitLeser Ostler? Frohes Schaffen!
Hallo Eines der 30 Bierchen gestern war wohl Schlecht? Ich (Ostler) habe nie 60-80 Stunden gearbeitet, ist ja auch Gesetzeswidrig siehe AZ Gesetz) ! Nicht jeder der nur BU bekommt kann auch noch Arbeiten. Wen sie noch so viel können, dann sollte die DRV mal ihren zustand untersuchen vielleicht sind sie schon gesundet.
Ostleram 25.08.2014 | 11:29
Zitat von Angelika anzeigen
Ja und? Dafür habe ich auch jahrzehntelang Versicherungsbeiträge eingezahlt. Und für die Abschaffung der BU-Rente bin ich nicht verantwortlich. Warum? Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig und kann durchaus noch arbeiten. Das mache ich trotz meiner erheblichen Schwerbehinderung auch so, da mir meine Rente zu wenig ist. Was Sie nicht sagen! Etwas weiter oben haben Sie doch noch behauptet, Sie würden 60 - 80 Stunden pro Woche arbeiten. Wie war das also noch gleich mit der "größten Frese", MitLeser Ostler? Frohes Schaffen!
Hallo @ Angelika BU ist eine Art von Rente die es heute nicht mehr gibt, ist eine Vertrauensschutz Regelung. Um sie zu Bekommen muss der Versicherte nur BU nicht EU sein!
Angelikaam 25.08.2014 | 10:52
Zitat von Schorsch anzeigen
Auch nach 1961 geborene erhalten doch nicht nur Grundsicherung. Ich habe eine Erwerbsminderungsrente und sonst nichts. Es kommt doch immer darauf an, wieviel man in den Jahren davor verdient hat. Hallo Sie bekommen doch auch Bu Rente! Da hatten sie doch das Glück der Frühen Geburt,....
Ja und? Dafür habe ich auch jahrzehntelang Versicherungsbeiträge eingezahlt. Und für die Abschaffung der BU-Rente bin ich nicht verantwortlich. Warum? Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig und kann durchaus noch arbeiten. Das mache ich trotz meiner erheblichen Schwerbehinderung auch so, da mir meine Rente zu wenig ist. Was Sie nicht sagen! Etwas weiter oben haben Sie doch noch behauptet, Sie würden 60 - 80 Stunden pro Woche arbeiten. Wie war das also noch gleich mit der "größten Frese", MitLeser Ostler? Frohes Schaffen!
Angelikaam 25.08.2014 | 10:52
Zitat von Schorsch anzeigen
Auch nach 1961 geborene erhalten doch nicht nur Grundsicherung. Ich habe eine Erwerbsminderungsrente und sonst nichts. Es kommt doch immer darauf an, wieviel man in den Jahren davor verdient hat. Hallo Sie bekommen doch auch Bu Rente! Da hatten sie doch das Glück der Frühen Geburt,....
Ja und? Dafür habe ich auch jahrzehntelang Versicherungsbeiträge eingezahlt. Und für die Abschaffung der BU-Rente bin ich nicht verantwortlich. Warum? Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig und kann durchaus noch arbeiten. Das mache ich trotz meiner erheblichen Schwerbehinderung auch so, da mir meine Rente zu wenig ist. Was Sie nicht sagen! Etwas weiter oben haben Sie doch noch behauptet, Sie würden 60 - 80 Stunden pro Woche arbeiten. Wie war das also noch gleich mit der "größten Frese", MitLeser Ostler? Frohes Schaffen!
Angelikaam 25.08.2014 | 11:35
Gehört hier vielleicht gar nicht hin. Aber ich lese doch sehr viel Unzufriedenheit zwischen den Zeilen. Ich glaube diejenigen, denen man keine Rente gewährt hat, sind teilweise ziemlich neidisch auf die anderen. Und wir haben alle die Regeln nicht gemacht. Ich kann nur sagen, Kopf hoch und wer grade mitten im Rentenantrag steht, gebt nicht so schnell auf. Wer wirklich krank ist, hat meist doch am Ende die Rente sicher. Und die, die aus welchen Gründen auch immer Hilfe bei Tacheles suchen, sind schon arm genug. Und einen kostenlosen Rat und vielleicht auch mal einfach nur Anspruch, kann da sicher manchem helfen. Verabschiede mich jetzt aus der Diskussion. Liebe Grüsse Angelika
Ostleram 25.08.2014 | 12:31
Hallo Ich schließe mich Angelika an. Ich bin ja auch schon 20 Jahre beim VDK Aktiv.
MitLeseram 25.08.2014 | 14:40
In meiner Branche sind 60 - 80 Std. und mehr Arbeitszeit doch normalo. Ich bekomme An und Heimreise, Stunden zum Kunden in ganz Europa ,mit Mietauto, Flugzeug, Fähre , Hotel unsw. bezahlt. Ist doch gut und richtig . Nur so kann Mann/Frau RP ansammeln. Am Abend gehts wieder los. 3 Tage weg und in 9 Monaten bin ich Rentner. MitLeser
Schorscham 25.08.2014 | 15:09
Zitat von Ostler anzeigen
Ostler schrieb

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

[/quote]

Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

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Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon.

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

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Wer berufsunfähig ist, kann sehr wohl noch mindestens 6 Stunden (nach dem alten Rentenrecht vor 2001 4 Stunden) täglich unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes arbeiten. Ansonsten liegt keine BU vor, sondern (volle) Erwerbsminderung. Wenn Ihnen der Unterschied zwischen BERUFSunfähigkeit und ERWERBSunfähigkeit geläufig wäre, dann müssten Sie eigentlich wissen, dass es keinesfalls ungewöhnlich ist, dass jemand, der seinen letzten Hauptberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, durchaus noch vollschichtig in leichteren Berufen leistungsfähig sein kann. Das war bei mir von Anfang an so. Und da meine BU-Rente sofort unbefristet bewilligt wurde, sehen die Sozialmediziner der DRV also offenbar keinen Anlaß darin, nach mehreren Jahren zu überprüfen, ob mein lahmes Bein inzwischen wieder beweglich geworden ist, Herr Dummschwätzer! Hoffentlich können Sie bald wieder ruhig schlafen.... MfG
Ostleram 25.08.2014 | 15:50
Zitat von Schorsch anzeigen
Nicht jeder der nur BU bekommt kann auch noch Arbeiten.
Wer berufsunfähig ist, kann sehr wohl noch mindestens 6 Stunden (nach dem alten Rentenrecht vor 2001 4 Stunden) täglich unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes arbeiten. Ansonsten liegt keine BU vor, sondern (volle) Erwerbsminderung. Wenn Ihnen der Unterschied zwischen BERUFSunfähigkeit und ERWERBSunfähigkeit geläufig wäre, dann müssten Sie eigentlich wissen, dass es keinesfalls ungewöhnlich ist, dass jemand, der seinen letzten Hauptberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, durchaus noch vollschichtig in leichteren Berufen leistungsfähig sein kann. Das war bei mir von Anfang an so. Und da meine BU-Rente sofort unbefristet bewilligt wurde, sehen die Sozialmediziner der DRV also offenbar keinen Anlaß darin, nach mehreren Jahren zu überprüfen, ob mein lahmes Bein inzwischen wieder beweglich geworden ist, Herr Dummschwätzer! Hoffentlich können Sie bald wieder ruhig schlafen.... MfG
Hallo Ach was macht das Spassss sie auf 180 zu bringen. Mal die DRV Prüfen lassen ob der neue Job zur Behinderung passt. DRV Bitte beachten Sie: Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gilt: Voraussetzung für Ihren Rentenanspruch war und ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit im versicherten Hauptberuf und in zumutbaren Verweisungsberufen auf weniger als sechs Stunden täglich gegenüber der eines vergleichbaren Gesunden gesunken ist. Wenn Sie jetzt regelmäßig eine mindestens sechsstündige Berufstätigkeit ausüben, werden Sie in der Regel nicht mehr berufsunfähig sein. Ihr Rentenanspruch könnte damit verloren gehen. Auch ich weiß wo von ich Rede!
Kai-Uweam 25.08.2014 | 16:31
Ja, für mich klingt das auch leicht wie Versicherungsbetrug. Sie arbeiten vollschichtig, Schorsch? Auch wenn es ein "leichterer" Beruf ist, ist die zusätzliche "Finanzspritze" ungerechtfertigt. Dass Sie eine unbefristete BU-Rente bekommen, liegt wohl an Ihrer begnadeten Vorstellung beim medizinischen Dienst. Bei unbefristeten Renten wird in der Regel auch nicht überprüft, ob nach z.B. 5 Jahren noch BU vorliegt, da winden sich ja wieder alle schön raus.
Herz1952am 25.08.2014 | 18:54
Hallo Forumsmitglieder, bitte wieder alle runterkommen auf Ruhepuls 48 bei Stress 49. Soweit ich weis, waren "früher" die Rentenbescheide, was die Zeit betrifft, rechtlich bindend. Das ist seit 2001 nicht mehr so, es sind auch keine Rentenbescheid auf Dauer möglich, sondern nur "auf unbestimmte Zeit" und sie können (theoretisch) jederzeit überprüft werden. Zu den vielen "sinnlosen" Widersprüchen kann ich auch nur sagen, unser Rechtssystem schreit gerade nach Widersprüchen, weil jedes "Urteil" eine Einzelfallentscheidung darstellt und auch jeder Fall etwas anders geregelt ist (meistens). Was die vielen bezahlten Reisestunden angeht, hieß es in den 70er Jahren in der Firma: Der Reisetag wird nur mit 8 Std. vergütet. Es gab auch noch Verpflegungsmehr Aufwendungen, diese waren steuer- und versicherungsfrei (pauschale Auslagenerstattung) und gingen so auch nicht in die "Rente" mit ein. Als "Büromensch" habe ich immer die Leute in der Produktion bewundert, dass die soviel körperlich arbeiten können und auch in der Freizeit noch aktiv waren. Ich war regelrecht neidisch. Allerdings sind einer aus meinem Jahrgang und ein noch jüngerer aus meiner Verwandtschaft währen einem meiner Krankenhausaufenthalte gestorben (Kopftumor, inoperabel und Non Hodgins, absolut tödlich. Ein halbes Jahr später habe ich innerhalb von 2 Wochen an zwei Beerdigungen teilgenommen. Eine der Frauen musste zum Psychiater, die andere hat es leichter weggesteckt, wenigstens die beiden hatten noch was von der "hohen" Witwenrente. Es wird auch niemand alt, weil er viel gearbeitet hat, sondern er kann soviel arbeiten, weil er relativ gesund ist. Warum gibt es so viele Krankheiten und nur eine Gesundheit, hat unser Sohn so mit 4 oder 5 Jahren gefragt. Noch was zum neidisch werden (man jammert doch nicht, man sagt/schreibt doch nur). Ich kenne jemand, der ist mir 53 in die Arbeitslosigkeit und anschließend "in Rente" gegangen worden, weil er bei RWE im KKW Kärlich gearbeitet hatte und dieses stillgelegt werden musste (Erdbebengebiet, Betriebsgenehmigung entzogen). Da hat die RWE, die Rentenkasse, das Arbeitsamt und der Staat mit bezahlt, dass die betroffenen Arbeitnehmer die Rente (fast) voll bezahlt bekamen. Das Interessante daran, das KKW hatte keinen einzigen Tag Strom ins Netz eingespeist. Wer sich abreagieren will, kann den "Kühlturm" hochklettern, der ist jetzt ein Freizeitpark - immerhin doch noch eine Verwendung. Und jetzt bitte alle entspannen. Ooooommmm. "Und hast Du Wut - entspanne Dich, das tut dem Herzen gut". Allen eine angenehme Woche. Herz1952 Am besten gefiel mir die Zeit des Hausbaues. Morgens um 7 Uhr Baumaterial bestellen, dann zur Arbeit (sorry, ich meine Büro) zu fahren, 8 Std. arbeiten und abends noch mal 3 Std. "auf'n Bau". Konnte abends um 11 noch essen wie ein Bär, nahm aber nicht zu außer an "Kondition" und "Muckis". Zum "gesund auf die Welt kommen". Wir haben alle schon ein paar Tausend Genfehler bei der Geburt. Wie die sich später auswirken und welche sog. Epigene noch hinzukommen (durch äußere Einflüsse), das weis kein Mensch und kein Arzt (ist ja auch "nur" ein Mensch. Das ganze läuft nach der sog. Chaostheorie, die man heute nicht mehr so bezeichnet, sondern es heißt jetzt: Die kleinste Veränderung der Anfangsbedingungen führt in Zukunft zu nicht berechenbaren aber logischen größeren Veränderungen. Dieser Theorie verdanke ich meinen implantieren Defibrillator. Dieses "Tabaksdöschen" kann (hoffentlich) unterscheiden zwischen einem relativ "harmlosen" Vorhofflimmern und einem beginnenden, meist tödlichen, Kammerflimmern, wobei mich schon das Vorhofflimmern ins Krankenhaus gebracht hat. Was ich immer wieder lese "ich habe ja auch viel einbezahlt
W*lfgangam 25.08.2014 | 19:11
...was für eine entspannte und 'verständnisvolle' Diskussion von einigen Teilnehmern ;-) Man sollte nicht vergessen, dass med. gesicherte BU/EU/EM nicht dadurch wegfällt, wenn jemand selbst zu eigenen gesundheitlichen Lasten einen Fulltimejob ausübt! Das Weitere regeln lediglich die Hinzuverdienstgrenzen (von 'alter' EU und selbstständiger Tätigkeit mal abgesehen). Gruß w. > leicht wie Versicherungsbetrug tztztz ...Sie müssen den individuellen Sachverhalt dazu ja sehr genau kennen. Steigen die Sanktionen bei mittlerem und schwerem, gemildert bei fahrlässigem oder verschärft bei vorsätzlichem Vorgehen? ;-) PS: Tacheles mag ja hier und da wertvolle 'Hilfen' aufzeigen. Wenn es ans fachlich Eingemachte geht, sollte das Forum sich nicht für „Facheles“ halten.
Herz1952am 25.08.2014 | 19:19
Sorry, irgendetwas habe ich auseinandergewürfelt. Trinke jetzt ab doch ein Bierchen. Werde den Beitrag nicht mehr korrigieren, bitte um Verständnis. Herz1952
Schorscham 25.08.2014 | 19:37
Zitat von Ostler anzeigen
Ostler schrieb

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

[/quote]

Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

[/quote]

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon.

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

.

Sie wissen doch noch nicht einmal, was der Gesetzgeber unter einer sozial zumutbaren Verweisungstätigkeit versteht. Wollen mir aber erklären, welche beruflichen Tätigkeiten ich neben meiner BU-Rente ausüben darf? Das habe ich schon vor Jahren mit der Deutschen Rentenversicherung abgeklärt. Seien Sie also unbesorgt, Herr Superschlau!
Fliegenklatscheam 25.08.2014 | 19:51
Zitat von Ostler anzeigen
Ostler schrieb

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

[/quote]

Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

[/quote]

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon.

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

.

Als Mitglied oder als Mitarbeiter? Aber Schriftsätze setzen Sie doch wohl hoffentlich nicht auf, bei Ihren miserablen Rechtschreibkentnissen, oder?
Schorscham 25.08.2014 | 20:31
Zitat von W*lfgang anzeigen
W*lfgang schrieb

Ach Paule,

die 'Behörden'/ausführende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden ...wann war das in diesem Fall? Stimmt, wenige Tage vor der Rentenanpassung 01.07. Bis dahin wollen Sie doch nicht verlangen, dass man auf Parteiengeschwätz/Ränkeschmiede im Bundestag/stille Absprachen im Bundesrat/und Herr Gauck hat letztendlich die 'alleinige' Gewalt über Gesetze, mal eben ein paar Milliarden so einfach ohne Rechtsauftrag unters Volk aus den Beiträgen der arbeitenden Bevölkerung unters Volk streut? Und die Umsetzenden lassen alles Stehen und Liegen, um Fantasien heute so, morgen anders vorzubereiten, umsonst natürlich zwischen 18 - 7 Uhr. Man merkt, Sie sind schon lange aus produktiven Prozessen raus ...

Ihr Rechtsverständnis ist ...merkwürdig. Würden Sie das auf alle Bereiche so übertragen? Oder nur hier, weil's um zusätzliche Staatskohle geht?

Der von Ihnen erwähnte Thread (1. Frage) war in dem Zeitpunkt berechtigt, aber überflüssig - hätte man die mind. 2 Monate früher frei zugänglichen Informationsquellen (ja auch sogar online) genutzt! Man/frau muss die besseren Info-Quellen nur wissen/finden - oder von einem 'verantwortlichen' Foren-Admin darauf hingewiesen werden. Seien wir doch ehrlich, die Disqualifikation für dieses Forum aus Rentensicht war die zugelassene online-Stellung eines frei erfundenen Antrags für die Mütterrente - oder gab es da eine Absprache mit dem örtlichem Parteibonzen, die Bürokratiekosten noch weiter in die Höhe zu treiben, um die Mütterrente scheitern zu lassen? ;-)

Übrigens, zahlen Sie schon die PKW-Maut? Ist ja _lange_ bekannt, dass die kommt, na los und keine Ausreden!

Gruß

w.

PS: Thread bitte weiterführen, ist ja besser als www.titanic-magazin.de/

Der von der damaligen LVA beauftragte Gutachter gab in der positiven-/negativen Leistungsbeurteilung an, dass ich in meinem bisherigen Hauptberuf gar nicht mehr arbeiten könne, eine leidensgerechte Tätigkeit aber vollschichtig ausüben könne. Wenn trotzdem BU-Rente auf Dauer bewilligt wurde, kann eine vollschichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt logischerweise auch nicht (BU)rentenschädlich sein. (Es sei denn, es handelt sich dabei um eine zumutbare Verweisungstätigkeit!) Es kann natürlich auch sein, dass die damaligen LVA-Mitarbeiter keine Ahnung hatten und erst jetzt durch "Ostlers" Nachhilfeunterricht hellhörig werden.:-) MfG
Ostleram 26.08.2014 | 08:37
Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus. Man sollte nicht vergessen, dass med. gesicherte BU/EU/EM nicht dadurch wegfällt, wenn jemand selbst zu eigenen gesundheitlichen Lasten einen Fulltimejob ausübt! Sehe ich auch so, muss aber Geprüft werden! Es muss geprüft werden ob die Tätigkeit zu lasten der Gesundheit geht. Sonst Rente Streichen! Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gilt: Voraussetzung für Ihren Rentenanspruch war und ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit im versicherten Hauptberuf und in zumutbaren Verweisungsberufen auf weniger als sechs Stunden täglich gegenüber der eines vergleichbaren Gesunden gesunken ist. Wenn Sie jetzt regelmäßig eine mindestens sechsstündige Berufstätigkeit ausüben, werden Sie in der Regel nicht mehr berufsunfähig sein. Ihr Rentenanspruch könnte damit verloren gehen. Gefunden in! Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ist eine Sonderregelung für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation Berufsschutz genießen. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu einem ähnlich ausgebildeten Gesunden nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann. Vor der Entscheidung über den Rentenantrag wird allerdings noch geprüft, ob die gesundheitliche Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um eine zumutbare andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit) mindestens 6 Stunden täglich zu verrichten. Zumutbar ist dabei eine Tätigkeit, die eine Stufe unter der Gruppe des bisherigen Berufs liegt. Eine Tätigkeit, für die im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Ausbildung oder Umschulung absolviert wurde, ist stets zumutbar. Erst wenn weder der bisherige Beruf noch eine in diesem Sinne zumutbare andere Tätigkeit mindestens 6 Stunden täglich ausgeübt werden können, liegt Berufsunfähigkeit vor. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit steht dem Rentenanspruch nicht entgegen. Vie le jün ge re Ar beitnehme rin nen und Ar beit neh mer glau ben, dass ih nen mit dem Weg fall der Ren te we gen Be rufs un fä hig keit der so zia le Schutz bei Ver lust der Er werbs fä hig keit ge nom men wird. Das ist aber nicht der Fall. In al ler Re gel ist die Er werbs fä hig keit von Ver si cher ten, die ih ren bis he ri gen Be ruf nicht mehr aus üben kön nen, zu gleich auch auf dem all ge mei nen Ar beits markt ein ge schränkt. In die - sem Fall ha ben sie ei nen An spruch auf ei ne Ren te we gen teil wei ser oder vol ler Er - werbs min de rung.
Ostleram 26.08.2014 | 08:47
Mal was Anderes wir sollten jetzt doch mal aufhören sonst geht’s zulasten von Schorschs Gesundheit. ABER EINES MUSS ALLEN KLAR SEIN DIE ÄMTER LESEN IN VIELEN FOREN MIT DADURCH WURDE SCHON VIELES AUFGEDECKT UND GESTRICHEN! Die Ämter lesen auch im Tacheles Forum mit.
Ostleram 26.08.2014 | 08:48
Nachtrag: UND DAS IST GUT SO!
Pauleam 26.08.2014 | 11:31
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2038… Lest euch doch den Thread in Tacheles doch mal durch und danach diesen hier. Dann urteilt mal selbst, in welchem der beiden Threads die sachkundigeren Beiträge zu finden sind. In welchem der beiden Threads werden User beleidigt und gereizt? Überlegt mal, auf was für einem Niveau ihr hier diskutiert. Übrigens, wenn die sogenannte Mütterrente bereits in der aktuellen Rentenanpassung enthalten gewesen wäre, dann hätte es auch keine Widersprüche gehagelt. Das wäre kein Problem gewesen, weil der Rentenversicherung bereits seit über einem halben Jahr bekannt war, dass die Mütterrente kommt. Man hätte sich darauf vorbereiten können.
Schorscham 26.08.2014 | 15:33
Zitat von Ostler anzeigen
Ostler schrieb

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

[/quote]

Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

[/quote]

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon.

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

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Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist. Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde? Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben. Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags. Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus. Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet. Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt. Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar. Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich! Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern. (Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....) So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....
Marianne W.am 26.08.2014 | 20:07
Zitat von Ostler anzeigen
Ostler schrieb

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

[/quote]

Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

[/quote]

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon.

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

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Das Einzige was an diesem Text stimmt, ist das Wörtchen "könnte" im letzten Satz! Auch wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden täglich beruflich tätig sein kann, kann durchaus berufsunfähig sein, sofern ihm vom RV-Träger keine zumutbare Verweisungstätigkeit benannt werden kann. Das kam in der Vergangenheit öfter vor, als Sie glauben! Gruß
Marianne W.am 26.08.2014 | 21:02
Zitat von Kai-Uwe anzeigen
Und für mich klingt Ihre Äußerung wie eine Beleidigung! Interessant! Und warum gibt es dann Hinzuverdienstgrenzen? BU-Renten nach altem Rentenrecht sind 2 Drittel-Renten und Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach neuem Rentenrecht sind halbe Renten. Na, klingelt es? Gruß
W*lfgangam 26.08.2014 | 22:03
Zitat von Paule anzeigen
Ach Paule, die 'Behörden'/ausführende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden ...wann war das in diesem Fall? Stimmt, wenige Tage vor der Rentenanpassung 01.07. Bis dahin wollen Sie doch nicht verlangen, dass man auf Parteiengeschwätz/Ränkeschmiede im Bundestag/stille Absprachen im Bundesrat/und Herr Gauck hat letztendlich die 'alleinige' Gewalt über Gesetze, mal eben ein paar Milliarden so einfach ohne Rechtsauftrag unters Volk aus den Beiträgen der arbeitenden Bevölkerung unters Volk streut? Und die Umsetzenden lassen alles Stehen und Liegen, um Fantasien heute so, morgen anders vorzubereiten, umsonst natürlich zwischen 18 - 7 Uhr. Man merkt, Sie sind schon lange aus produktiven Prozessen raus ... Ihr Rechtsverständnis ist ...merkwürdig. Würden Sie das auf alle Bereiche so übertragen? Oder nur hier, weil's um zusätzliche Staatskohle geht? Der von Ihnen erwähnte Thread (1. Frage) war in dem Zeitpunkt berechtigt, aber überflüssig - hätte man die mind. 2 Monate früher frei zugänglichen Informationsquellen (ja auch sogar online) genutzt! Man/frau muss die besseren Info-Quellen nur wissen/finden - oder von einem 'verantwortlichen' Foren-Admin darauf hingewiesen werden. Seien wir doch ehrlich, die Disqualifikation für dieses Forum aus Rentensicht war die zugelassene online-Stellung eines frei erfundenen Antrags für die Mütterrente - oder gab es da eine Absprache mit dem örtlichem Parteibonzen, die Bürokratiekosten noch weiter in die Höhe zu treiben, um die Mütterrente scheitern zu lassen? ;-) Übrigens, zahlen Sie schon die PKW-Maut? Ist ja _lange_ bekannt, dass die kommt, na los und keine Ausreden! Gruß w. PS: Thread bitte weiterführen, ist ja besser als www.titanic-magazin.de/
Ostleram 27.08.2014 | 13:10
Zitat von Schorsch anzeigen
Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.
Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist. Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde? Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben. Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags. Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus. Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet. Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt. Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar. Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich! Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern. (Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....) So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....
Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben! PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon. Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten! .
Marianne W.am 27.08.2014 | 14:12
Zitat von Ostler anzeigen
Ostler schrieb

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

[/quote]

Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

[/quote]

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon.

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

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Wo? Sie haben doch bis zuletzt behauptet, dass jede Vollzeitstelle zwangsläufig zum Verlust der BU-Rente führt. Stimmt! Aber wieso sitzt der Schorsch im Glashaus? Der arbeitet doch für sein Geld im Gegensatz zu vielen TACHELES-Usern. Nö, die hatten einfach nur Pech, dass die BU-Renten abgeschafft wurden. Aber was kann der Schorsch dafür? Der arbeitet sogar, obwohl er es gar nicht müsste. Viele Kleinrentner beantragen höchstens noch ergänzende GRUSI-Leistungen und lassen es sich ohne Arbeit gut gehen. Gruß
Marianne W.am 27.08.2014 | 14:22
Nachtrag: Wenn Sie Ihre Buchstaben besser sortieren würden, könnte man auch besser verstehen was Sie überhaupt meinen, @Ostler. Wenn man längere Texte von Ihnen liest, tun einem ja die Augen weh. Und einen freundlicheren Ton könnten Sie sich auch angewöhnen. Gruß
Schorscham 27.08.2014 | 19:58
Zitat von Ostler anzeigen
Ostler schrieb

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

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Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

[/quote]

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon.

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

.

Seltsam, noch etwas weiter oben haben Sie mir noch unterstellt, dass ich höchstwahrscheinlich simuliere: Aber jetzt hatten Sie angeblich schon vor meinem Statement verstanden, dass auch Vollzeitarbeitnehmer berufsunfähig sein können? In Ihrem letzen Beitrag haben Sie meine Nebentätigkeit sogar noch als "Verweisungstätigkeit" bezeichnet: Bis dahin hatten Sie wohl doch noch nicht verstanden, was man unter einer "sozial zumutbaren Verweisungstätigkeit" versteht. Na ja, Hauptsache Sie haben jetzt endlich begriffen, dass nicht alle berufstätigen BU-Rentner Simulanten sind. Das war zwar ein mühseliger Weg bis zu dieser Erkenntnis, aber spät ist besser als nie. MfG
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