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Kneipenstammtisch ist für mich dabu.Keine Zeit dafür.Bin ja schließlich noch AN mit einer 60-80 Std. Woche. --------------------------------------------------------- Hab ich doch gewusst ! BU ALG1 + ALG2 Sie haben Glück gehabt in BU eigestuft zu werden,sonst würden Sie heute noch ALG2 erhalten. Also bitte, keine abschätzende Bemerkungen mehr wegen ALG2 Empfänger. Viele BU sind inzw. schon verstorben wenn ein Bescheid eintrudelt.Die hatten nicht so viel Glück wie Sie. Warum lesen Sie bei Tacheles mit wenn Sie keine Leistungen erhalten ? Zeitvertreib-Langeweile Kopfschüttel M.Sie haben aber keine 45 Jahre gearbeitet. Würden Sie in der heutigen Zeit BU werden ,landen Sie erst mal im ALG 1 Bezug oder ALG 2Wenn ich meine zahlreichen Überstunden berücksichtige, komme ich sogar über 45 Jahre. Und bevor meine BU-Rente bewilligt wurde, bekam ich zunächst Krankengeld, dann ALG 1 und danach ein paar Monate ALG 2. Wann kapieren Sie endlich, dass Sie sich verrannt haben, Herr Superschlau? Ihre Statements haben mit dem Ausgangsthema nicht das Geringste zu tun und gehören an einen Kneipenstammtisch!
Er verzichtet auf seine Mittagspause. :-)Kneipenstammtisch ist für mich dabu.Keine Zeit dafür.Bin ja schließlich noch AN mit einer 60-80 Std. Woche.60 - 80 Stunden pro Woche? Wer DAS glaubt wird seelig!
Meine Güte, bei Euch ist Hopfen und Malz verloren; geht Nachsitzen bis Ihr schwarz werdet ..... und selbst das wird nicht langen.... 6*60 - 80 Stunden pro Woche? Wer DAS glaubt wird seelig!Er verzichtet auf seine Mittagspause. :-)
Tacheles ist ein sehr gutes Forum für alle Fragen rund um Hartz4, Sozialgeld u. a. Fragen.DER war echt gut! :-):-):-) Ein Forum, in dem zu sinnlosen Massen-Widersprüchen (siehe oben!) geraten wird, anstatt die User auf kompetente Fach-Foren zu verweisen, ist bestenfalls unseriös aber keinesfalls "sehr gut". Wer sich dauerhaft vor Arbeit drücken will, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, ist bei TACHELES allerdings in den besten Händen. Sinnvolle Tipps zur erfolgreichen Job-Suche habe ich in diesem Forum voller selbsternannter Sozialrechtsexperten jedenfalls noch nie gelesen. Sie etwa? Ja, ich habe dort viele gute Antworten bekommen. Da ich aber seit gut 11 Jahren eine Erwerbsminderungsrente habe, ging es mir nicht darum mich vor Arbeit oder sonstigen zu drücken. Vielleicht gibt es auch noch andere Fragen dort?
Tacheles ist ein sehr gutes Forum für alle Fragen rund um Hartz4, Sozialgeld u. a. Fragen.DER war echt gut! :-):-):-) Ein Forum, in dem zu sinnlosen Massen-Widersprüchen (siehe oben!) geraten wird, anstatt die User auf kompetente Fach-Foren zu verweisen, ist bestenfalls unseriös aber keinesfalls "sehr gut". Wer sich dauerhaft vor Arbeit drücken will, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, ist bei TACHELES allerdings in den besten Händen. Sinnvolle Tipps zur erfolgreichen Job-Suche habe ich in diesem Forum voller selbsternannter Sozialrechtsexperten jedenfalls noch nie gelesen. Sie etwa? Ja, ich habe dort viele gute Antworten bekommen. Da ich aber seit gut 11 Jahren eine Erwerbsminderungsrente habe, ging es mir nicht darum mich vor Arbeit oder sonstigen zu drücken. Vielleicht gibt es auch noch andere Fragen dort?
Auch nach 1961 geborene erhalten doch nicht nur Grundsicherung. Ich habe eine Erwerbsminderungsrente und sonst nichts. Es kommt doch immer darauf an, wieviel man in den Jahren davor verdient hat. Hallo Sie bekommen doch auch Bu Rente! Da hatten sie doch das Glück der Frühen Geburt,....Ja und? Dafür habe ich auch jahrzehntelang Versicherungsbeiträge eingezahlt. Und für die Abschaffung der BU-Rente bin ich nicht verantwortlich. Warum? Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig und kann durchaus noch arbeiten. Das mache ich trotz meiner erheblichen Schwerbehinderung auch so, da mir meine Rente zu wenig ist. Was Sie nicht sagen! Etwas weiter oben haben Sie doch noch behauptet, Sie würden 60 - 80 Stunden pro Woche arbeiten. Wie war das also noch gleich mit der "größten Frese", MitLeser Ostler? Frohes Schaffen!
Hallo Eines der 30 Bierchen gestern war wohl Schlecht? Ich (Ostler) habe nie 60-80 Stunden gearbeitet, ist ja auch Gesetzeswidrig siehe AZ Gesetz) ! Nicht jeder der nur BU bekommt kann auch noch Arbeiten. Wen sie noch so viel können, dann sollte die DRV mal ihren zustand untersuchen vielleicht sind sie schon gesundet.Hallo Sie bekommen doch auch Bu Rente! Da hatten sie doch das Glück der Frühen Geburt,....Ja und? Dafür habe ich auch jahrzehntelang Versicherungsbeiträge eingezahlt. Und für die Abschaffung der BU-Rente bin ich nicht verantwortlich. Warum? Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig und kann durchaus noch arbeiten. Das mache ich trotz meiner erheblichen Schwerbehinderung auch so, da mir meine Rente zu wenig ist. Was Sie nicht sagen! Etwas weiter oben haben Sie doch noch behauptet, Sie würden 60 - 80 Stunden pro Woche arbeiten. Wie war das also noch gleich mit der "größten Frese", MitLeser Ostler? Frohes Schaffen!
Hallo @ Angelika BU ist eine Art von Rente die es heute nicht mehr gibt, ist eine Vertrauensschutz Regelung. Um sie zu Bekommen muss der Versicherte nur BU nicht EU sein!Ja und? Dafür habe ich auch jahrzehntelang Versicherungsbeiträge eingezahlt. Und für die Abschaffung der BU-Rente bin ich nicht verantwortlich. Warum? Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig und kann durchaus noch arbeiten. Das mache ich trotz meiner erheblichen Schwerbehinderung auch so, da mir meine Rente zu wenig ist. Was Sie nicht sagen! Etwas weiter oben haben Sie doch noch behauptet, Sie würden 60 - 80 Stunden pro Woche arbeiten. Wie war das also noch gleich mit der "größten Frese", MitLeser Ostler? Frohes Schaffen!
Auch nach 1961 geborene erhalten doch nicht nur Grundsicherung. Ich habe eine Erwerbsminderungsrente und sonst nichts. Es kommt doch immer darauf an, wieviel man in den Jahren davor verdient hat. Hallo Sie bekommen doch auch Bu Rente! Da hatten sie doch das Glück der Frühen Geburt,....Ja und? Dafür habe ich auch jahrzehntelang Versicherungsbeiträge eingezahlt. Und für die Abschaffung der BU-Rente bin ich nicht verantwortlich. Warum? Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig und kann durchaus noch arbeiten. Das mache ich trotz meiner erheblichen Schwerbehinderung auch so, da mir meine Rente zu wenig ist. Was Sie nicht sagen! Etwas weiter oben haben Sie doch noch behauptet, Sie würden 60 - 80 Stunden pro Woche arbeiten. Wie war das also noch gleich mit der "größten Frese", MitLeser Ostler? Frohes Schaffen!
Auch nach 1961 geborene erhalten doch nicht nur Grundsicherung. Ich habe eine Erwerbsminderungsrente und sonst nichts. Es kommt doch immer darauf an, wieviel man in den Jahren davor verdient hat. Hallo Sie bekommen doch auch Bu Rente! Da hatten sie doch das Glück der Frühen Geburt,....Ja und? Dafür habe ich auch jahrzehntelang Versicherungsbeiträge eingezahlt. Und für die Abschaffung der BU-Rente bin ich nicht verantwortlich. Warum? Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig und kann durchaus noch arbeiten. Das mache ich trotz meiner erheblichen Schwerbehinderung auch so, da mir meine Rente zu wenig ist. Was Sie nicht sagen! Etwas weiter oben haben Sie doch noch behauptet, Sie würden 60 - 80 Stunden pro Woche arbeiten. Wie war das also noch gleich mit der "größten Frese", MitLeser Ostler? Frohes Schaffen!
Hallo Ach was macht das Spassss sie auf 180 zu bringen. Mal die DRV Prüfen lassen ob der neue Job zur Behinderung passt. DRV Bitte beachten Sie: Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gilt: Voraussetzung für Ihren Rentenanspruch war und ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit im versicherten Hauptberuf und in zumutbaren Verweisungsberufen auf weniger als sechs Stunden täglich gegenüber der eines vergleichbaren Gesunden gesunken ist. Wenn Sie jetzt regelmäßig eine mindestens sechsstündige Berufstätigkeit ausüben, werden Sie in der Regel nicht mehr berufsunfähig sein. Ihr Rentenanspruch könnte damit verloren gehen. Auch ich weiß wo von ich Rede!Nicht jeder der nur BU bekommt kann auch noch Arbeiten.Wer berufsunfähig ist, kann sehr wohl noch mindestens 6 Stunden (nach dem alten Rentenrecht vor 2001 4 Stunden) täglich unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes arbeiten. Ansonsten liegt keine BU vor, sondern (volle) Erwerbsminderung. Wenn Ihnen der Unterschied zwischen BERUFSunfähigkeit und ERWERBSunfähigkeit geläufig wäre, dann müssten Sie eigentlich wissen, dass es keinesfalls ungewöhnlich ist, dass jemand, der seinen letzten Hauptberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, durchaus noch vollschichtig in leichteren Berufen leistungsfähig sein kann. Das war bei mir von Anfang an so. Und da meine BU-Rente sofort unbefristet bewilligt wurde, sehen die Sozialmediziner der DRV also offenbar keinen Anlaß darin, nach mehreren Jahren zu überprüfen, ob mein lahmes Bein inzwischen wieder beweglich geworden ist, Herr Dummschwätzer! Hoffentlich können Sie bald wieder ruhig schlafen.... MfG
Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben! PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon. Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten! .Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist. Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde? Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben. Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags. Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus. Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet. Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt. Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar. Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich! Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern. (Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....) So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....
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