TACHELES gibt wieder Tipps zur "Mütterrente"

von
Kai-Uwe

Ja, für mich klingt das auch leicht wie Versicherungsbetrug.

Sie arbeiten vollschichtig, Schorsch?
Auch wenn es ein "leichterer" Beruf ist, ist die zusätzliche "Finanzspritze" ungerechtfertigt.

Dass Sie eine unbefristete BU-Rente bekommen, liegt wohl an Ihrer begnadeten Vorstellung beim medizinischen Dienst.
Bei unbefristeten Renten wird in der Regel auch nicht überprüft, ob nach z.B. 5 Jahren noch BU vorliegt, da winden sich ja wieder alle schön raus.

von
Herz1952

Hallo Forumsmitglieder,

bitte wieder alle runterkommen auf Ruhepuls 48 bei Stress 49.

Soweit ich weis, waren "früher" die Rentenbescheide, was die Zeit betrifft, rechtlich bindend. Das ist seit 2001 nicht mehr so, es sind auch keine Rentenbescheid auf Dauer möglich, sondern nur "auf unbestimmte Zeit" und sie können (theoretisch) jederzeit überprüft werden.

Zu den vielen "sinnlosen" Widersprüchen kann ich auch nur sagen, unser Rechtssystem schreit gerade nach Widersprüchen, weil jedes "Urteil" eine Einzelfallentscheidung darstellt und auch jeder Fall etwas anders geregelt ist (meistens).

Was die vielen bezahlten Reisestunden angeht, hieß es in den 70er Jahren in der Firma: Der Reisetag wird nur mit 8 Std. vergütet. Es gab auch noch Verpflegungsmehr Aufwendungen, diese waren steuer- und versicherungsfrei (pauschale Auslagenerstattung) und gingen so auch nicht in die "Rente" mit ein.

Als "Büromensch" habe ich immer die Leute in der Produktion bewundert, dass die soviel körperlich arbeiten können und auch in der Freizeit noch aktiv waren. Ich war regelrecht neidisch.

Allerdings sind einer aus meinem Jahrgang und ein noch jüngerer aus meiner Verwandtschaft währen einem meiner Krankenhausaufenthalte gestorben (Kopftumor, inoperabel und Non Hodgins, absolut tödlich. Ein halbes Jahr später habe ich innerhalb von 2 Wochen an zwei Beerdigungen teilgenommen. Eine der Frauen musste zum Psychiater, die andere hat es leichter weggesteckt, wenigstens die beiden hatten noch was von der "hohen" Witwenrente.

Es wird auch niemand alt, weil er viel gearbeitet hat, sondern er kann soviel arbeiten, weil er relativ gesund ist.

Warum gibt es so viele Krankheiten und nur eine Gesundheit, hat unser Sohn so mit 4 oder 5 Jahren gefragt.

Noch was zum neidisch werden (man jammert doch nicht, man sagt/schreibt doch nur).

Ich kenne jemand, der ist mir 53 in die Arbeitslosigkeit und anschließend "in Rente" gegangen worden, weil er bei RWE im KKW Kärlich gearbeitet hatte und dieses stillgelegt werden musste (Erdbebengebiet, Betriebsgenehmigung entzogen). Da hat die RWE, die Rentenkasse, das Arbeitsamt und der Staat mit bezahlt, dass die betroffenen Arbeitnehmer die Rente (fast) voll bezahlt bekamen. Das Interessante daran, das KKW hatte keinen einzigen Tag Strom ins Netz eingespeist. Wer sich abreagieren will, kann den "Kühlturm" hochklettern, der ist jetzt ein Freizeitpark - immerhin doch noch eine Verwendung.

Und jetzt bitte alle entspannen. Ooooommmm.

"Und hast Du Wut - entspanne Dich, das tut dem Herzen gut".

Allen eine angenehme Woche.

Herz1952

Am besten gefiel mir die Zeit des Hausbaues. Morgens um 7 Uhr Baumaterial bestellen, dann zur Arbeit (sorry, ich meine Büro) zu fahren, 8 Std. arbeiten und abends noch mal 3 Std. "auf'n Bau". Konnte abends um 11 noch essen wie ein Bär, nahm aber nicht zu außer an "Kondition" und "Muckis".

Zum "gesund auf die Welt kommen". Wir haben alle schon ein paar Tausend Genfehler bei der Geburt. Wie die sich später auswirken und welche sog. Epigene noch hinzukommen (durch äußere Einflüsse), das weis kein Mensch und kein Arzt (ist ja auch "nur" ein Mensch. Das ganze läuft nach der sog. Chaostheorie, die man heute nicht mehr so bezeichnet, sondern es heißt jetzt: Die kleinste Veränderung der Anfangsbedingungen führt in Zukunft zu nicht berechenbaren aber logischen größeren Veränderungen. Dieser Theorie verdanke ich meinen implantieren Defibrillator. Dieses "Tabaksdöschen" kann (hoffentlich) unterscheiden zwischen einem relativ "harmlosen" Vorhofflimmern und einem beginnenden, meist tödlichen, Kammerflimmern, wobei mich schon das Vorhofflimmern ins Krankenhaus gebracht hat.

Was ich immer wieder lese "ich habe ja auch viel einbezahlt

von
W*lfgang

...was für eine entspannte und 'verständnisvolle' Diskussion von einigen Teilnehmern ;-)

Man sollte nicht vergessen, dass med. gesicherte BU/EU/EM nicht dadurch wegfällt, wenn jemand selbst zu eigenen gesundheitlichen Lasten einen Fulltimejob ausübt! Das Weitere regeln lediglich die Hinzuverdienstgrenzen (von 'alter' EU und selbstständiger Tätigkeit mal abgesehen).

Gruß
w.
> leicht wie Versicherungsbetrug
tztztz ...Sie müssen den individuellen Sachverhalt dazu ja sehr genau kennen. Steigen die Sanktionen bei mittlerem und schwerem, gemildert bei fahrlässigem oder verschärft bei vorsätzlichem Vorgehen? ;-)

PS: Tacheles mag ja hier und da wertvolle 'Hilfen' aufzeigen. Wenn es ans fachlich Eingemachte geht, sollte das Forum sich nicht für „Facheles“ halten.

von
Herz1952

Sorry,

irgendetwas habe ich auseinandergewürfelt.

Trinke jetzt ab doch ein Bierchen.

Werde den Beitrag nicht mehr korrigieren,
bitte um Verständnis.

Herz1952

von
Schorsch

Zitiert von: Ostler

Wenn Sie jetzt regelmäßig eine mindestens sechsstündige Berufstätigkeit ausüben, werden Sie in der Regel nicht mehr berufsunfähig sein. Ihr Rentenanspruch könnte damit verloren gehen.

Auch ich weiß wo von ich Rede!

Sie wissen doch noch nicht einmal, was der Gesetzgeber unter einer sozial zumutbaren Verweisungstätigkeit versteht.

Wollen mir aber erklären, welche beruflichen Tätigkeiten ich neben meiner BU-Rente ausüben darf?

Das habe ich schon vor Jahren mit der Deutschen Rentenversicherung abgeklärt. Seien Sie also unbesorgt, Herr Superschlau!

von
Fliegenklatsche

Zitiert von: Ostler

Ich bin ja auch schon 20 Jahre beim VDK Aktiv.

Als Mitglied oder als Mitarbeiter?

Aber Schriftsätze setzen Sie doch wohl hoffentlich nicht auf, bei Ihren miserablen Rechtschreibkentnissen, oder?

von
Schorsch

Zitiert von: W*lfgang

Man sollte nicht vergessen, dass med. gesicherte BU/EU/EM nicht dadurch wegfällt, wenn jemand selbst zu eigenen gesundheitlichen Lasten einen Fulltimejob ausübt! Das Weitere regeln lediglich die Hinzuverdienstgrenzen

Der von der damaligen LVA beauftragte Gutachter gab in der positiven-/negativen Leistungsbeurteilung an, dass ich in meinem bisherigen Hauptberuf gar nicht mehr arbeiten könne, eine leidensgerechte Tätigkeit aber vollschichtig ausüben könne.

Wenn trotzdem BU-Rente auf Dauer bewilligt wurde, kann eine vollschichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt logischerweise auch nicht (BU)rentenschädlich sein.

(Es sei denn, es handelt sich dabei um eine zumutbare Verweisungstätigkeit!)

Es kann natürlich auch sein, dass die damaligen LVA-Mitarbeiter keine Ahnung hatten und erst jetzt durch "Ostlers" Nachhilfeunterricht hellhörig werden.:-)

MfG

von
Ostler

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.
Man sollte nicht vergessen, dass med. gesicherte BU/EU/EM nicht dadurch wegfällt, wenn jemand selbst zu eigenen gesundheitlichen Lasten einen Fulltimejob ausübt!

Sehe ich auch so, muss aber Geprüft werden!
Es muss geprüft werden ob die Tätigkeit zu lasten der Gesundheit geht.
Sonst Rente Streichen!

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gilt: Voraussetzung für Ihren Rentenanspruch war und ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit im versicherten Hauptberuf und in zumutbaren Verweisungsberufen auf weniger als sechs Stunden täglich gegenüber der eines vergleichbaren Gesunden gesunken ist. Wenn Sie jetzt regelmäßig eine mindestens sechsstündige Berufstätigkeit ausüben, werden Sie in der Regel nicht mehr berufsunfähig sein. Ihr Rentenanspruch könnte damit verloren gehen.

Gefunden in!
Erwerbsminderungsrentner:
So viel können Sie
hinzuverdienen

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ist eine
Sonderregelung für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte, die aufgrund ihrer
beruflichen Qualifikation Berufsschutz genießen.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der bisherige versicherungspflichtige Beruf
wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu einem ähnlich ausgebildeten
Gesunden nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann. Vor der
Entscheidung über den Rentenantrag wird allerdings noch geprüft, ob die gesundheitliche
Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen,
um eine zumutbare andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit) mindestens
6 Stunden täglich zu verrichten.
Zumutbar ist dabei eine Tätigkeit, die eine Stufe unter der Gruppe des bisherigen
Berufs liegt. Eine Tätigkeit, für die im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am
Arbeitsleben eine Ausbildung oder Umschulung absolviert wurde, ist stets zumutbar.
Erst wenn weder der bisherige Beruf noch eine in diesem Sinne zumutbare
andere Tätigkeit mindestens 6 Stunden täglich ausgeübt werden können, liegt
Berufsunfähigkeit vor. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit steht dem Rentenanspruch
nicht entgegen.
Vie le jün ge re Ar beitnehme rin nen und Ar beit neh mer glau ben, dass ih nen mit
dem Weg fall der Ren te we gen Be rufs un fä hig keit der so zia le Schutz bei Ver lust der
Er werbs fä hig keit ge nom men wird. Das ist aber nicht der Fall. In al ler Re gel ist die
Er werbs fä hig keit von Ver si cher ten, die ih ren bis he ri gen Be ruf nicht mehr aus üben
kön nen, zu gleich auch auf dem all ge mei nen Ar beits markt ein ge schränkt. In die -
sem Fall ha ben sie ei nen An spruch auf ei ne Ren te we gen teil wei ser oder vol ler Er -
werbs min de rung.

von
Ostler

Mal was Anderes wir sollten jetzt doch mal aufhören sonst geht’s zulasten von Schorschs Gesundheit.

ABER EINES MUSS ALLEN KLAR SEIN DIE ÄMTER LESEN IN VIELEN FOREN MIT DADURCH WURDE SCHON VIELES AUFGEDECKT UND GESTRICHEN!
Die Ämter lesen auch im Tacheles Forum mit.

von
Ostler

Nachtrag: UND DAS IST GUT SO!

von
Paule

http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2038155

Lest euch doch den Thread in Tacheles doch mal durch und danach diesen hier.

Dann urteilt mal selbst, in welchem der beiden Threads die sachkundigeren Beiträge zu finden sind. In welchem der beiden Threads werden User beleidigt und gereizt? Überlegt mal, auf was für einem Niveau ihr hier diskutiert.

Übrigens, wenn die sogenannte Mütterrente bereits in der aktuellen Rentenanpassung enthalten gewesen wäre, dann hätte es auch keine Widersprüche gehagelt.
Das wäre kein Problem gewesen, weil der Rentenversicherung bereits seit über einem halben Jahr bekannt war, dass die Mütterrente kommt. Man hätte sich darauf vorbereiten können.

von
Schorsch

Zitiert von: Ostler

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

von
Marianne W.

Zitiert von: Ostler

Wenn Sie jetzt regelmäßig eine mindestens sechsstündige Berufstätigkeit ausüben, werden Sie in der Regel nicht mehr berufsunfähig sein. Ihr Rentenanspruch könnte damit verloren gehen.

Das Einzige was an diesem Text stimmt, ist das Wörtchen "könnte" im letzten Satz!

Auch wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden täglich beruflich tätig sein kann, kann durchaus berufsunfähig sein, sofern ihm vom RV-Träger keine zumutbare Verweisungstätigkeit benannt werden kann.

Das kam in der Vergangenheit öfter vor, als Sie glauben!

Gruß

von
Marianne W.

Zitiert von: Kai-Uwe

Ja, für mich klingt das auch leicht wie Versicherungsbetrug.

Und für mich klingt Ihre Äußerung wie eine Beleidigung!

Zitiert von: Kai-Uwe

Sie arbeiten vollschichtig, Schorsch?
Auch wenn es ein "leichterer" Beruf ist, ist die zusätzliche "Finanzspritze" ungerechtfertigt.

Interessant! Und warum gibt es dann Hinzuverdienstgrenzen?

BU-Renten nach altem Rentenrecht sind 2 Drittel-Renten und Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach neuem Rentenrecht sind halbe Renten.

Na, klingelt es?

Gruß

von
W*lfgang

Zitiert von: Paule
Übrigens, wenn die sogenannte Mütterrente bereits in der aktuellen Rentenanpassung enthalten gewesen wäre, dann hätte es auch keine Widersprüche gehagelt
Paule,

die 'Behörden'/ausführende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden ...wann war das in diesem Fall? Stimmt, wenige Tage vor der Rentenanpassung 01.07. Bis dahin wollen Sie doch nicht verlangen, dass man auf Parteiengeschwätz/Ränkeschmiede im Bundestag/stille Absprachen im Bundesrat/und Herr Gauck hat letztendlich die 'alleinige' Gewalt über Gesetze, mal eben ein paar Milliarden so einfach ohne Rechtsauftrag unters Volk aus den Beiträgen der arbeitenden Bevölkerung unters Volk streut? Und die Umsetzenden lassen alles Stehen und Liegen, um Fantasien heute so, morgen anders vorzubereiten, umsonst natürlich zwischen 18 - 7 Uhr. Man merkt, Sie sind schon lange aus produktiven Prozessen raus ...

Ihr Rechtsverständnis ist ...merkwürdig. Würden Sie das auf alle Bereiche so übertragen? Oder nur hier, weil's um zusätzliche Staatskohle geht?

Der von Ihnen erwähnte Thread (1. Frage) war in dem Zeitpunkt berechtigt, aber überflüssig - hätte man die mind. 2 Monate früher frei zugänglichen Informationsquellen (ja auch sogar online) genutzt! Man/frau muss die besseren Info-Quellen nur wissen/finden - oder von einem 'verantwortlichen' Foren-Admin darauf hingewiesen werden. Seien wir doch ehrlich, die Disqualifikation für dieses Forum aus Rentensicht war die zugelassene online-Stellung eines frei erfundenen Antrags für die Mütterrente - oder gab es da eine Absprache mit dem örtlichem Parteibonzen, die Bürokratiekosten noch weiter in die Höhe zu treiben, um die Mütterrente scheitern zu lassen? ;-)

Übrigens, zahlen Sie schon die PKW-Maut? Ist ja _lange_ bekannt, dass die kommt, na los und keine Ausreden!

Gruß
w.
PS: Thread bitte weiterführen, ist ja besser als www.titanic-magazin.de/

von
Ostler

Zitiert von: Schorsch

Zitiert von: Ostler

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

Sie scheinen tatsächlich nicht zu wissen, was eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit ist.

Schon mal was vom Mehrstufenschema gehört, welches in den 90er Jahren vom BSG entwickelt wurde?

Ein Facharbeiter, der aufgrund einer erheblichen Gehbehinderung nicht mehr im Stehen und Gehen arbeiten kann und deshalb berufsunfähig wird, weil auch keine ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIGKEIT gefunden wurde, kann durchaus noch in sitzender Position Kugelschreiber zusammenschrauben.

Auf diese Tätigkeit darf ein Facharbeiter laut Mehrstufenschema aber nicht verwiesen werden, weil sie keine echte Ausbildung erfordert und auch erheblich schlechter bezahlt wird als seine frühere Facharbeitertätigkeit.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherte so eine Tätigkeit freiwillig ausüben darf, sogar ganztags.

Eine zumutabre Verweisungstätigkeit wird aber deshalb noch lange nicht daraus.

Im schlimmsten Fall kann die BU-Rente gekürzt werden, falls der Versicherte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Rentenschädlich ist eine Tätigkeit erst dann, wenn es sich dabei um eine SOZIAL ZUMUTBARE VERWEISUNGSTÄTIKEIT handelt.

Kugelschreibermontage zum Niedrigstlohn ist für einen ehemaligen Facharbeiter aber nicht zumutbar.

Glauben Sie es oder lassen Sie es bleiben.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurden meine beruflichen Aktivitäten von der DRV abgesegnet - und zwar schriftlich!

Ich kann Ihnen auch diverse Gerichtsurteile benennen, die meine Schilderungen untermauern.

(Ich montiere zwar keine Kugelschreiber, der Sachverhalt ist aber vergleichbar.....)

So, und jetzt muß ich zum Spätdienst.....

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Was die im T Forum Schreiben/machen mag nicht immer 100% Richtig sein, aber Notwendig zur Groben Information ist das schon.

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

.

von
Marianne W.

Zitiert von: Ostler

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

Wo? Sie haben doch bis zuletzt behauptet, dass jede Vollzeitstelle zwangsläufig zum Verlust der BU-Rente führt.

Zitiert von: Ostler

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen schmeißen

Stimmt! Aber wieso sitzt der Schorsch im Glashaus?

Der arbeitet doch für sein Geld im Gegensatz zu vielen TACHELES-Usern.

Zitiert von: Ostler

Viele Menschen in diesem Land bekommen keine BU nicht weil sie nichts haben/ nicht Krank sind sie Bekommen nichts weil sie das Pech der Späten Geburt hatten!

Nö, die hatten einfach nur Pech, dass die BU-Renten abgeschafft wurden.

Aber was kann der Schorsch dafür?

Der arbeitet sogar, obwohl er es gar nicht müsste.

Viele Kleinrentner beantragen höchstens noch ergänzende GRUSI-Leistungen und lassen es sich ohne Arbeit gut gehen.

Gruß

von
Marianne W.

Nachtrag:

Wenn Sie Ihre Buchstaben besser sortieren würden, könnte man auch besser verstehen was Sie überhaupt meinen, @Ostler.

Wenn man längere Texte von Ihnen liest, tun einem ja die Augen weh.

Und einen freundlicheren Ton könnten Sie sich auch angewöhnen.

Gruß

von
Schorsch

Zitiert von: Ostler

Ach Schorsch hab ich doch oben schon geschrieben!

Seltsam, noch etwas weiter oben haben Sie mir noch unterstellt, dass ich höchstwahrscheinlich simuliere:

Zitiert von: Ostler

Wen sie noch so viel können, dann sollte die DRV mal ihren zustand untersuchen vielleicht sind sie schon gesundet.

Aber jetzt hatten Sie angeblich schon vor meinem Statement verstanden, dass auch Vollzeitarbeitnehmer berufsunfähig sein können?

In Ihrem letzen Beitrag haben Sie meine Nebentätigkeit sogar noch als "Verweisungstätigkeit" bezeichnet:

Zitiert von: Ostler

Also ich lege das mal so aus das sie die zu ihrer Erkrankung Passenden Verweisungstätigkeit Gefunden haben sie üben diese ja auch schon Erfolgreich eine Lange Zeit aus.

Bis dahin hatten Sie wohl doch noch nicht verstanden, was man unter einer "sozial zumutbaren Verweisungstätigkeit" versteht.

Na ja, Hauptsache Sie haben jetzt endlich begriffen, dass nicht alle berufstätigen BU-Rentner Simulanten sind.

Das war zwar ein mühseliger Weg bis zu dieser Erkenntnis, aber spät ist besser als nie.

MfG

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