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Experten-Antwort

Tägl. Arbeitszeit bei teil. EM

von Micha21.05.2011 | 12:09
1562 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ist es bei teiweiser Erwerbsminderungsrente möglich nur an 3 Tagen in der Woche zu arbeiten, aber 7 Stunden ? Also insgesamt 21 Stunden verteilt auf 3 Tage. Vielen Dank. Schöne Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micha ,

nach der Definition des § 43 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch liegt keine Erwerbsminderung vor, wenn der Versicherte mindestens 6 Stunden erwerbstätig sein kann. Bei einer täglichen Arbeitsleistung von 7 Stunden (auch wenn diese nur an drei Tagen ausübt würde) wird Ihr Rentenversicherungsträger im Einzelfall zu prüfen haben, ob die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung noch weiterhin gezahlt werden kann.

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2 Antworten

Clemensam 21.05.2011 | 14:22
Sie dürfen so viel arbeiten wie Sie wollen! Ob dann allerdings noch ein Rentenanspruch besteht, wird Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger dann schon mitteilen. Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos! Dass Sie dazu verpflichtet sind, der DRV jede Arbeitsaufnahme unverzüglich anzuzeigen, ist Ihnen sicherlich bekannt!
kahoam 27.05.2011 | 11:15
Hallo Micha, bei teil. EMR ,auf Grund der Berufsunfäigkeit, kann man auch über 6 Std. täglich arbeiten.
Deutsche Rentenversicherung
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